Midijob und Fahrkosten

Kann man mit einem Midijob, 799€ Brutto, netto nach Abzug der Sozialabgaben 631 und Steuerklasse 1, die Fahrkosten zur Arbeitund Berufkleidung bei einer Lohnsteuererklärung geltend machen?

lg

Hallo,

Kann man mit einem Midijob, 799€ Brutto, netto nach Abzug der Sozialabgaben 631 und Steuerklasse 1, die Fahrkosten zur Arbeitund Berufkleidung bei einer Lohnsteuererklärung geltend machen?

Eigentlich nicht. Zum einen müsste damit erstmal der Werbungskostenpasuchbetrag von 1.000€ überschritten werden. Zum anderen hat man bei 799€ ohnehin keine Steuern bezahlt. Und mehr als die Steuer bekäme man nicht zurück.

Grüße

klick - was davon nun zutrifft und was nicht ist abzuwägen, bei recht.de könnte man sich auch einlesen, gibt viel in die Richtung.