Mief und Feuchtigkeit raus (2)

Hallo,

ich habe am 10. d. M. einen ersten Beitrag unter diesem Titel geschrieben. Daraufhin antwortete W. D. mit einem Beitrag, in dem er „Souterain“ mit „Keller“ gleichsetzte, sowie mir „Vermietersprech“ vorwarf und dass ich für Baumängel die Schuld bei Mietern suchen würde.

Das habe ich als beleidigend empfunden, hatte aber erst nach mehreren Tagen Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Aufgrund dieser Verzögerung ist meine Antwort nur von drei Usern gelesen worden, während es bei dem gegen mich gerichteten Beitrag von W. D. 71 User waren.

Aus dem Grunde mache ich hier auf meine Antwort aufmerksam, die unter

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…

zu finden ist, und hoffe, dass das von der Moderation toleriert wird.

Grüße
Carsten

Hallo!

Daraufhin antwortete W. D. mit einem Beitrag, in
dem er „Souterain“ mit „Keller“ gleichsetzte…

Souterrain ist ein Synomym für Keller. Ein Keller ist durch Fußbodenniveau unterhalb der umgebenden Erdoberfläche mit erdberührten Außenwänden gekennzeichnet. Ob man dieses Geschoss als Souterrain, Basement oder Keller bezeichnet, ändert nichts.

Ein Keller kann unter den geeigneten baulichen Voraussetzungen für höherwertige Nutzungen geeignet sein, auch für den Daueraufenthalt von Menschen. Letztere Nutzung erfordert neben geeigneter Raumhöhe und natürlicher Belichtung besondere bauliche Maßnahmen, die das Unterschreiten des Taupunktes an erdberührten Bauwerksteilen verhindern. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man von einer Kellerwohnung oder Souterrainwohnung sprechen. Wenn man aber einem Mieter sagen muss, er soll im Sommer tagsüber die Fenster geschlossen halten, weil es sonst feucht wird, handelt es sich um einen gewöhnlichen Keller, der als Wohnraum ungeeignet ist.

Zwischen Keller und Souterrain gibt es nicht den geringsten Unterschied, aber Keller und Kellerwohnung, bzw. Souterrain und Souterrainwohnung unterscheiden sich bauphysikalisch deutlich.
Durchs Umtaufen von Keller in Souterrain wird aus einem Keller keine Wohnung.

Manche Leute wollen die Voraussetzungen von Räumlichkeiten für die Eignung als Wohnraum nicht zur Kenntnis nehmen. Man parliert dann eben französisch und bezeichnet den ordinären Keller als Souterrain - zugegeben, hört sich im Inserat auch viel besser an. Die Vorgehensweise ist gang und gäbe, was aber nichts daran ändert, dass nur wenige Untergeschosse/Keller/Basements/Souterrains die bauphysikalischen Voraussetzungen von Wohnraum oder anderen höherwertigen Nutzungen erfüllen.

Die sprachliche Keller-Souterrain-Vernebelung darf nicht dazu führen, dass man den gravierenden Unterschied zwischen Keller und Kellerwohnung bzw. Souterrain und Souterrainwohnung nicht mehr zur Kenntnis nehmen will http://de.wikipedia.org/wiki/Souterrain.

In früheren Zeiten war man vielerorts froh, ein Dach über dem Kopf zu haben. Ob Menschen in feuchten Löchern mit kalten Wänden krank wurden, interessierte kaum jemanden. Die Situation hat sich zwar deutlich verbessert, aber immer noch gibt es in Großstädten, zumal an Hochschulstandorten, beklagenswerte Missstände und mangelnde Einsicht. Dazu gehört z. B. dein großzügiger Verzicht auf eine Klage gegen den Mieter wegen des muffigen Geruchs. Auf so eine Klage würde ich an deiner Stelle auch lieber verzichten.

So nehme ich die Gelegenheit wahr, betroffenen Mietern in zahllosen ähnlich ungeeigneten Behausungen zu helfen: Es reicht, wenn ein anerkannter Sachverständiger bei niedriger Außentemperatur die raumseitige Oberflächentemperatur einer erdberührten Wand misst. Dann wird gerichtsfest bescheinigt, was Ursache von Feuchtigkeit, muffigem Geruch und verschimmeltem Inventar ist und dass die Räume als Wohnung ungeeignet sind. Über die damit verbundenen Folgekosten wird der Vermieter nicht erfreut sein, besonders dann, wenn er von der fehlenden Eignung der Räume wissen musste - weil er z. B. diesen Thread losgetreten hat und schrieb, die sichtbaren Folgen von Feuchtigkeit überpinseln zu wollen. Immer schön dekorieren, wo kämen wir denn hin, wollte man Ursachen beseitigen.

Bei aller gebotenen Höflichkeit, aber die an den Tag gelegte Erkenntnis- und Beratungsresistenz ist schon ein starkes Stück.

Gruß
Wolfgang

Auch hallo,

vorab: Für Deine Unterstellung, ich würde die Schuld für Baumängel bei Mietern suchen, entschudigst Du Dich bedauerlicherweise nicht und nimmst sie nicht einmal zurück, obwohl ich das Gegenteil belegt habe. In unserem Zweifamilienhaus, in dem die Souterainwohnung zusätzlich eingerichtet wurde, leben wir eng zusammen. Ich habe von Mietern nie Einkommensbescheide, Führungzeugnisse oder ähnliches verlangt, was man sonst so hört., sondern immer nach Sympathie entschieden. Mir ist ein gutes Verhältnis zu den Mitbeweohnern wichtiger als möglichst viel Geld herauszukitzeln, wir waren und sind mit allen per Du. Deshalb werde ich nicht, wie von jemandem vermutet, gerichtlich gegen den Mieter vorgehen, sondern lasse die Wohnung auf eigene Kosten zwei Wochen leer stehen, das erste Mal in den 25 Jahren, in denen wir sie vermieten.

Zwischen Keller, Souterrain und Basement bestehen erhebliche Unterschiede. Da ich Dich als vielseitig kompetenten Schreiber kenne, wundert mich, dass Du sie nicht kennst. Da Du das trotzdem bestreitest, gehe ich darauf ein, was ich eigentlich nicht wollte, weil meine Frage ein ganz anderes Ziel hatte.

Das Wort "Souterrain ist nicht, wie Du behauptest, von Vermietern erfunden worden, sondern stammt aus der Zeit, als es bei uns Mode war, französische Begriffe zu benutzen. Die deutsche Übersetzung ist „Tiefparterre“. Parterre ist zwar eigentlich auch französisch, wird aber allgemein nicht mehr so empfunden.

Ein Keller ist ein Raum, der teilweise oder ganz unterhalb der Erdoberfläche liegt. Ein Souterrain liegt immer nur teilweise darunter.

Ein Keller hat nur sehr kleine Fenster; oder, liegt er ganz unter der Erdoberfläche, sogar nur Lichtschächte. Ein Souterrain hat immer Fenster im Format üblicher Wohnfenster. Zudem befindet sich davor ein Freiraum, der je nach Größe und Tiefe sogar dazu führen kann, dass man kaum bemerkt, im Souterrain zu wohnen.

Kellerwohnungen gibt es nicht, jedenfalls nicht im heutigen Deutschland nach Ende der nachkriegszeitlichen Wohnungsproblematik. Gäbe es sie, würde niemand drin wohnen wollen, da es genug andere Wohnungen gibt und Hartz IV auch eine angemessene Mietwohnung bezahlt. Allenfalls Illegale, die noch weniger haben und nicht auffallen wollen.

Warum wohl hatten wir in unserer Souterrainwohnung in 25 Jahren nicht einen Tag Leerstand und hat sich ein Mieter sogar neun Jahre lang wohl gefühlt?

Was das von Dir ebenfalls als Geleichsetzung genannte „Basement“ angeht, ist das ein Modebegriff, der in jüngerer Zeit in Kaufhäusern benutzt wird. Ein Basement liegt zwar in der Regel vollständig unter der Erdoberfläche und hat überhaupt keine Fenster; da es aber in Kaufhäusern üblich ist, dass auch die oberirdischen Geschosse keine Fenster haben, jedenfalls nicht zu den Verkaufsräumen hin, ist das Basement wie jedes andere Geschoss künstlich belichtet und belüftet. Der Nutzer bemerkt gar nicht, dass er sich unterhalb der Erdoberfläche befindet, wenn er nicht auf die Geschossbezeichnung achtet.

Schade, dass man so etwas erläutern muss, um negative Unterstellungen zu widerlegen. Meine Frage war, wie eine vom Mieter verursachte Durchfeuchtung der Räume sinnvoll entfernt wird. Keller und Souterrain unterscheiden sich dabei dadurch, dass ein Keller nicht unbedingt gelüftet werden muss, da sich Menschen nur kurzfristig dort aufhalten. In einer Souterrainwohnung gibt der Bewohner aber durch Ausatmung und Ausdünstung täglich rund zwei Liter Wasser in die Raumluft ab. Deshalb muss sie wie auch jede oberirdische regelmäßig und in angemesser Weise gelüftet werden. Das aber hat dieser Mieter so gut wie nie gemacht, und, wenn überhaupt, dann per Kipp, aber davon wird auch in oberirdischen Wohnungen abgeraten.

Dies ist ein Forum, in dem man sich gegenseitig hilft. Schade, dass man so ausführlich zu Aspekten Stellung nehmen muss, nach denen man gar nicht gefragt hast. Das Problem ist, wie schon erwähnt, bereits weitgehend gelöst, aber Du hast nichts dazu beigetragen.

Grüße
Carsten

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Hallo Carsten!

vorab: Für Deine Unterstellung, ich würde die Schuld für
Baumängel bei Mietern suchen, entschudigst Du Dich
bedauerlicherweise nicht und nimmst sie nicht einmal zurück.

Sähe ich einen Anlass, hätte ich kein Problem damit, von Aussagen abzurücken und sie zu korrigieren.

Zwischen Keller, Souterrain und Basement bestehen erhebliche
Unterschiede… Ein Keller ist ein Raum, der teilweise oder ganz :unterhalb derErdoberfläche liegt. Ein Souterrain liegt immer nur :teilweise darunter.

Ein Keller hat nur sehr kleine Fenster; oder, liegt er ganz
unter der Erdoberfläche, sogar nur Lichtschächte. Ein
Souterrain hat immer Fenster im Format üblicher Wohnfenster…

Das ist ja alles richtig, geht aber am bauphysikalisch entscheidenden Punkt vorbei, nämlich die unmittelbar erdberührten Bauwerksteile, hier also Fußboden und erdberührte Außenwände. Die raumseitigen Oberflächen unmittelbar erdberührter Bauwerksteile nehmen annähernd die Temperatur des umgebenden Erdreichs an. Anders ausgedrückt: Die Wandoberflächen sind kälter als die Raumluft. Je nach Luftfeuchte und Temperaturdifferenz entsteht an der Oberfläche der erdberührten Bauwerksteile ein feuchtes Mikroklima und bei Erreichen des Taupunkts kondensiert der in der Luft gespeicherte Wasserdampf.
Es gibt 2 Methoden, um diesen Effekt zu vermeiden: Man richtet die Räumlichkeiten wie einen Keller ein, nutzt sie wie einen Keller und lüftet sie wie einen Keller (im Sommer tagsüber Fenster geschlossen halten und in der kühleren Nacht lüften) oder man schafft die Voraussetzung für höherwertige Nutzung, indem man mit geeigneten Maßnahmen (siehe vorige Postings) für die thermische Entkopplung von Wänden und Erdreich sorgt. In solchem Fall ist eine Voraussetzung für Wohnraum erfüllt.

Natürlich gehören noch weitere Voraussetzungen dazu, z. B. die von dir beschriebene ausreichende Belichtung. Aber zwischen diesen Voraussetzungen steht eine UND-Verknüpfung, nur das Erfüllen einer Voraussetzung reicht nicht.

Wir müssen umdenken. Viele frühere Bauweisen und Üblichkeiten sind aufgrund besserer Erkenntnisse, besserer Baustoffe und den veränderten Anforderungen an den Energiebedarf nicht mehr akzeptabel. Klamme Wände und die damit verbundene Schimmelneigung sind schon aus gesundheitlichen Gründen längst nicht mehr tolerierbar. Besondere Wetterlage, müssen sie halt besser lüften und was sonst noch üblicherweise an Ratschlägen an Mieter folgt, entpuppt sich spätestens als teurer Irrtum für den Vermieter, wenn der Mieter einen Gutachter holt. Auch diesen Punkt erwähnte ich und beschrieb, wie einfach die Feststellung ist, ob die Räumlichkeiten für den Daueraufenthalt von Menschen geeignet sind. Argumentiere mit schönen, großen Fenstern, aber das allein reicht für Wohnraum nicht.

Wenn man verlangen muss, im Sommer tagsüber die Fenster geschlossen zu halten, weil sich andernfalls Kondensat bildet und es muffig riecht, liegt bei Wohnraum ein Baumangel vor. Genau der gleiche Sachverhalt ist bei einem Keller kein Baumangel.

Gruß
Wolfgang

Auch hallo,

Sähe ich einen Anlass, hätte ich kein Problem damit, von
Aussagen abzurücken und sie zu korrigieren.

Du benutzt ein falschen Begriff und behauptest persönliches Fehlverhalten, obwohl ich das erste belegt und das zweite widerlegt habe.

Für mich ist das Thema beendet und Du bei mir unten durch.

Letzte Grüße
Carsten

Moin,

und Du bei mir unten durch.

er hat Dir bauphysikalisch trotzdem eine richtige Antwort gegeben. Auch wenn sie Dir nicht passt.

Gandalf

1 Like

Nein,

die Bauphysik kenne ich selbst, ich bin Physiklehrer.

Aber er hat falsche Begriffe benutzt und, wie mir scheint, nicht ohne Häme, mir moralisches Fehlverhalten vorgeworfen und meine Frage (siehe Überschrift) überhaupt nicht beantwortet.

Grüße
Carsten