Liebe/-r Experte/-in, Wir wohnen in einer EG Mietwohnung seit 1 1/2 Jahren. Seit einem Jahr haben wir die Miete gekürzt, da auf alle vorherigen Schreiben an Hausverw.+ Vermieter zwecks Mängel Beseitigung sich nichts getan hat. Wir haben es angekündigt und eine Frist gesetzt und dann 20%Miete gekürzt. (Keller nass, alles was unten stand ist verschimmelt, es stinkt im ganzen Haus nach Moder/Schimmel, Heizung funkt. nicht richtig, Laminat hat große Spalten und bricht von unten auf, da vor dem verlegen der Schmutz nicht entfernt wurde, zerkratzte Fensterbretter, usw. eben „hochwertig saniert“. Nach einem Jahr Mietkürzung um 20% reagiert entlich der Vermieter und schickt uns die fristl.Kündigung der Wohnung, aber mit dem Satz wir wären 2 Monate im Mietrück stand, dies sind wir nicht wir haben jedden Monat unsere Miete -20% überw. leider nicht immer bis zum 3. Werktag, aber die 2 Monate Mietrückstand lt. Vermieter berechnen sich aus dem seit einem Jahr gekürzte Miete. Wie sollen wir uns verhalten, wir haben doch das Recht zu kürzen und das der Vermieter nicht reagiert hat auf unser Schreiben, hm.? Für mich heißt das er hat die Kürzung akzeptiert, oder ?
Vielen Dank im voraus.
Liebe Familie,
die einzige Möglichkeit besteht darin, sofort über einen Rechtsanwalt Widerspruch einzulegen. Alles weitere werden Sie mit dem Rechtsanwalt besprechen.
Mit freundlichen Grüßen