Hallot Leute,
nehmen wir mal Folgenden Fall an:
Person A hat als Hauptmieterin eine 4 Zimmerwohnung gemietet und 2 der Zimmer an je eine Person untervermietet. Eine der beiden Personen ist B und deren Freund C. Person B hat für den Monat April keine Miete (€ 213,- ) gezahlt; wurde jedoch auch nicht von A angemahnt.Die zweite Untermieterin lasse ich mal außen vor da sie von folgendem Szenario nicht berührt ist.
Person A beauftragt Person C mit der Reparatur und TÜV-Forführung ihres Motorrades welches C auch annimmt und ordnungsgemäß ausführt. Person C schreibt nun eine ordnungsgemäße Rechnung in Höhe von € 247,- für Material, Arbeitszeit und TÜV an Person A. Person A weigert sich die Rechnung zu begleichen und kommt in der Werkstatt von Person C vorbei und versucht das Motorrad an sich zu nehmen. Person C übt unter zuhilfenahme der Polizei sein ihm zustehendes Pfand- / Zurückbehaltungsrecht aus. Die Polizei schlägt nach Schilderung des Sachverhaltes Person A und C (unter beisein von Person B) vor das die Rechnung von Person C mit der noch ausstehenden Mietzahlung von Person B verrechnet werden sollte. Alle Beteiligten stimmen diesem zu, setzen eine schriftliche Vereinbarung auf in der sich alle Parteien darauf einigen das die Rechnung in Höhe von € 247,- mit der noch offenen Miete nebst Zinsen ( €217,62) verrechnet wird. Der noch verbleibende Differenzbetrag in Höhe von € 33,98 wurde von Person A an C gezahlt und das Motorrad wurde von C hereausgegeben. Für Person B und C ist die Angelegenheit damit erledigt.
Zwei Tage später kommt Person B von der Arbeit nach Hause und stellt als erstes fest das Person A sämtliches Geschirr und Besteck aus der Küche entfernt hat, mit der Begründung das sie Person B oder C nicht mehr in der Küche haben möchte. Im gleichen Zuge erhält sie eine Kündigung mit folgendem Wortlaut:
"Sehr geehrte Frau B,
hiermit kündige ich das von dir gemietete Zimmer, 1. OG geradeaus.
Ich halte es für angebracht, von einer 1-monatigen Kündigungsfrist auszugehen, also wird die Kündigung zum 1. September wirksam. Dies entspricht der Kündigungsfrist bei einem Untermietvertrag.
Einen „normalen“ Mietvertrag kann aus meiner Sicht nur der Vermieter selbst mit dir abschließen
MfG
Person A"
Person B sucht also ersteinmal ihren Mietvertrag heraus und stellt fest das es sich um einen standard „Mietvertreag über Wohnraum“ handelt in dem Person A als Vermieterin und Person B als Mieterin genannt sind. Der Vertrag wurde auf unbegrenzte Zeit geschlossen, die Kündigungszeit beträgt für beide Parteien 3 Monate, im gesammten Vertrag ist nirgends von einem Untermietvertrag die Rede.
Als nächstes stellt Person B fest das die Miete ursprünglich incl. Nebenkosten € 200,- betrug, mittlerweile werden jedoch € 213,- gezahlt, da die Nebenkosten sich laut Angabe von A erhöht hätten. Jedoch ist A nicht in der Lage eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Person B wohnt dort seit 21 Monaten.
Bei Nachfrage von B wie mit der gezahlten Kaution umzugehen ist, teilte Person A mit das diese nicht mehr vorhanden sei, da sie letztes Jahr ihr Auto reparieren lassen mußte; außerdem würde B ja ihre Kaution von einem neuen Mieter erhalten und damit hätte A sich eh nicht darum zu kümmern.
Nach der Fallschilderung nun folgende Fragestellung:
- Ist die Kündigung rechtmäßig?
- Welche Kündigungsfrist kommt in Betracht?
- Kann die zuviel gezahlte Miete (mon. € 13,- , seit 10 Monaten) von der nächsten Miete abgezogen werden?
- Kann die Miete gekürzt werden da keine NK-Abrechnung vorhanden ist?
- Was kann bezüglich der nicht mehr vorhandenen Kaution unternommen werden?
- Kann die Miete gekürzt werden da die Küche nicht mehr so genutzt werden kann wie es die letzten 21 Monate gestattet war?
- Kann Person B bei „Mc X“ etwas essen da ihr der Zugang zum Herd verweigert wird und Person A die Kosten in Rechnung stellen?
Bin gespannt auf Antworten,
Gruß
Holundermann