Miet- bzw. Untermietvertrag, Kaution, usw

Hallot Leute,
nehmen wir mal Folgenden Fall an:

Person A hat als Hauptmieterin eine 4 Zimmerwohnung gemietet und 2 der Zimmer an je eine Person untervermietet. Eine der beiden Personen ist B und deren Freund C. Person B hat für den Monat April keine Miete (€ 213,- ) gezahlt; wurde jedoch auch nicht von A angemahnt.Die zweite Untermieterin lasse ich mal außen vor da sie von folgendem Szenario nicht berührt ist.
Person A beauftragt Person C mit der Reparatur und TÜV-Forführung ihres Motorrades welches C auch annimmt und ordnungsgemäß ausführt. Person C schreibt nun eine ordnungsgemäße Rechnung in Höhe von € 247,- für Material, Arbeitszeit und TÜV an Person A. Person A weigert sich die Rechnung zu begleichen und kommt in der Werkstatt von Person C vorbei und versucht das Motorrad an sich zu nehmen. Person C übt unter zuhilfenahme der Polizei sein ihm zustehendes Pfand- / Zurückbehaltungsrecht aus. Die Polizei schlägt nach Schilderung des Sachverhaltes Person A und C (unter beisein von Person B) vor das die Rechnung von Person C mit der noch ausstehenden Mietzahlung von Person B verrechnet werden sollte. Alle Beteiligten stimmen diesem zu, setzen eine schriftliche Vereinbarung auf in der sich alle Parteien darauf einigen das die Rechnung in Höhe von € 247,- mit der noch offenen Miete nebst Zinsen ( €217,62) verrechnet wird. Der noch verbleibende Differenzbetrag in Höhe von € 33,98 wurde von Person A an C gezahlt und das Motorrad wurde von C hereausgegeben. Für Person B und C ist die Angelegenheit damit erledigt.
Zwei Tage später kommt Person B von der Arbeit nach Hause und stellt als erstes fest das Person A sämtliches Geschirr und Besteck aus der Küche entfernt hat, mit der Begründung das sie Person B oder C nicht mehr in der Küche haben möchte. Im gleichen Zuge erhält sie eine Kündigung mit folgendem Wortlaut:

"Sehr geehrte Frau B,
hiermit kündige ich das von dir gemietete Zimmer, 1. OG geradeaus.

Ich halte es für angebracht, von einer 1-monatigen Kündigungsfrist auszugehen, also wird die Kündigung zum 1. September wirksam. Dies entspricht der Kündigungsfrist bei einem Untermietvertrag.

Einen „normalen“ Mietvertrag kann aus meiner Sicht nur der Vermieter selbst mit dir abschließen

MfG
Person A"

Person B sucht also ersteinmal ihren Mietvertrag heraus und stellt fest das es sich um einen standard „Mietvertreag über Wohnraum“ handelt in dem Person A als Vermieterin und Person B als Mieterin genannt sind. Der Vertrag wurde auf unbegrenzte Zeit geschlossen, die Kündigungszeit beträgt für beide Parteien 3 Monate, im gesammten Vertrag ist nirgends von einem Untermietvertrag die Rede.

Als nächstes stellt Person B fest das die Miete ursprünglich incl. Nebenkosten € 200,- betrug, mittlerweile werden jedoch € 213,- gezahlt, da die Nebenkosten sich laut Angabe von A erhöht hätten. Jedoch ist A nicht in der Lage eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Person B wohnt dort seit 21 Monaten.

Bei Nachfrage von B wie mit der gezahlten Kaution umzugehen ist, teilte Person A mit das diese nicht mehr vorhanden sei, da sie letztes Jahr ihr Auto reparieren lassen mußte; außerdem würde B ja ihre Kaution von einem neuen Mieter erhalten und damit hätte A sich eh nicht darum zu kümmern.

Nach der Fallschilderung nun folgende Fragestellung:

  1. Ist die Kündigung rechtmäßig?
  2. Welche Kündigungsfrist kommt in Betracht?
  3. Kann die zuviel gezahlte Miete (mon. € 13,- , seit 10 Monaten) von der nächsten Miete abgezogen werden?
  4. Kann die Miete gekürzt werden da keine NK-Abrechnung vorhanden ist?
  5. Was kann bezüglich der nicht mehr vorhandenen Kaution unternommen werden?
  6. Kann die Miete gekürzt werden da die Küche nicht mehr so genutzt werden kann wie es die letzten 21 Monate gestattet war?
  7. Kann Person B bei „Mc X“ etwas essen da ihr der Zugang zum Herd verweigert wird und Person A die Kosten in Rechnung stellen?

Bin gespannt auf Antworten,

Gruß
Holundermann

Hallot Leute,
nehmen wir mal Folgenden Fall an:

Person A hat als Hauptmieterin eine 4 Zimmerwohnung gemietet
und 2 der Zimmer an je eine Person untervermietet. Eine der
beiden Personen ist B und deren Freund C. Person B hat für den
Monat April keine Miete (€ 213,- ) gezahlt; wurde jedoch auch
nicht von A angemahnt.Die zweite Untermieterin lasse ich mal
außen vor da sie von folgendem Szenario nicht berührt ist.
Person A beauftragt Person C mit der Reparatur und
TÜV-Forführung ihres Motorrades welches C auch annimmt und
ordnungsgemäß ausführt. Person C schreibt nun eine
ordnungsgemäße Rechnung in Höhe von € 247,- für Material,
Arbeitszeit und TÜV an Person A. Person A weigert sich die
Rechnung zu begleichen und kommt in der Werkstatt von Person C
vorbei und versucht das Motorrad an sich zu nehmen. Person C
übt unter zuhilfenahme der Polizei sein ihm zustehendes Pfand-
/ Zurückbehaltungsrecht aus. Die Polizei schlägt nach
Schilderung des Sachverhaltes Person A und C (unter beisein
von Person B) vor das die Rechnung von Person C mit der noch
ausstehenden Mietzahlung von Person B verrechnet werden
sollte. Alle Beteiligten stimmen diesem zu, setzen eine
schriftliche Vereinbarung auf in der sich alle Parteien darauf
einigen das die Rechnung in Höhe von € 247,- mit der noch
offenen Miete nebst Zinsen ( €217,62) verrechnet wird. Der
noch verbleibende Differenzbetrag in Höhe von € 33,98 wurde
von Person A an C gezahlt und das Motorrad wurde von C
hereausgegeben. Für Person B und C ist die Angelegenheit damit
erledigt.
Zwei Tage später kommt Person B von der Arbeit nach Hause und
stellt als erstes fest das Person A sämtliches Geschirr und
Besteck aus der Küche entfernt hat, mit der Begründung das sie
Person B oder C nicht mehr in der Küche haben möchte. Im
gleichen Zuge erhält sie eine Kündigung mit folgendem
Wortlaut:

"Sehr geehrte Frau B,
hiermit kündige ich das von dir gemietete Zimmer, 1. OG
geradeaus.

Ich halte es für angebracht, von einer 1-monatigen
Kündigungsfrist auszugehen, also wird die Kündigung zum 1.
September wirksam. Dies entspricht der Kündigungsfrist bei
einem Untermietvertrag.

Einen „normalen“ Mietvertrag kann aus meiner Sicht nur der
Vermieter selbst mit dir abschließen

MfG
Person A"

Person B sucht also ersteinmal ihren Mietvertrag heraus und
stellt fest das es sich um einen standard „Mietvertreag über
Wohnraum“ handelt in dem Person A als Vermieterin und Person B
als Mieterin genannt sind. Der Vertrag wurde auf unbegrenzte
Zeit geschlossen, die Kündigungszeit beträgt für beide
Parteien 3 Monate, im gesammten Vertrag ist nirgends von einem
Untermietvertrag die Rede.

Als nächstes stellt Person B fest das die Miete ursprünglich
incl. Nebenkosten € 200,- betrug, mittlerweile werden jedoch €
213,- gezahlt, da die Nebenkosten sich laut Angabe von A
erhöht hätten. Jedoch ist A nicht in der Lage eine
Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Person B wohnt dort seit
21 Monaten.

Bei Nachfrage von B wie mit der gezahlten Kaution umzugehen
ist, teilte Person A mit das diese nicht mehr vorhanden sei,
da sie letztes Jahr ihr Auto reparieren lassen mußte; außerdem
würde B ja ihre Kaution von einem neuen Mieter erhalten und
damit hätte A sich eh nicht darum zu kümmern.

Hallo,

ganz schön viel, ich versuchs mal:

Nach der Fallschilderung nun folgende Fragestellung:

  1. Ist die Kündigung rechtmäßig?

Nein, Vermieter kann nicht einfach kündigen ohne Grund (Mietrückstand, Eigenbedarf…)

  1. Welche Kündigungsfrist kommt in Betracht?

Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Monate.

  1. Kann die zuviel gezahlte Miete (mon. € 13,- , seit 10
    Monaten) von der nächsten Miete abgezogen werden?
  2. Kann die Miete gekürzt werden da keine NK-Abrechnung
    vorhanden ist?

Vermieter muß Nebenkostenabrechnung erstellen. Ansonsten Anspruch auf komplette Rückzahlung der Vorauszahlungen. Aber ich denke, der eigentliche Vermieter der Person A muß doch eine Abrechnung erstellt haben?!

  1. Was kann bezüglich der nicht mehr vorhandenen Kaution
    unternommen werden?

Klage! Vermieter muß die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen und verzinsen.

  1. Kann die Miete gekürzt werden da die Küche nicht mehr so
    genutzt werden kann wie es die letzten 21 Monate gestattet
    war?

Ja, Mietminderung möglich. Vorher Vermieter aber schriftlich mitteilen und auffordern, den Mangel zu beheben. Mietminderung grundsätzlich von der Gesamtmiete (nicht nur Kaltmiete).

  1. Kann Person B bei „Mc X“ etwas essen da ihr der Zugang zum
    Herd verweigert wird und Person A die Kosten in Rechnung
    stellen?

Denke nicht…

Alle Angaben ohne Gewähr!
Grüße Tine

Bin gespannt auf Antworten,

Gruß
Holundermann

Danke schon mal für die schnelle Antwort.

Noch zwei kleine Anmerkungen / Frage / Ergänzung:

  • Person A hat vom eigentlichen Vermieter eine NK Abrechnung bekommen aufgrund dessen die Miete ja um € 13,- montlich erhöht wurde. Nur weigert sich A eine Abrechnung zu erstellen aus der B dieses ersichtlich wird.

  • Könnte B eine Anzeige wegene Unterschlagung bzw. Veruntreuung bzgl. der nicht mehr vorhandenen Kaution machen?

  • Als B vor 21 Monaten in die Wohnung eingezogen ist wurde ihr mündlich zugesichert (unter Zeugen) das sie uneingeschränkt Herd, Geschirrspüler, Besteck, Teller usw. nutzen darf. Diese Möglichkeit wurde ihr jetzt aber ohne Vorwarnung abnends um 22:00 Uhr genommen. Das heist sie kann entweder nur auswärts essen oder ne kalte Dose Raviolis essen… Müßte so eine Nutzungsverwehrung nicht einen gewissen Zeitraum im Vorhinein bekannt gegeben werden? Muss B das einfach hinnehmen und sich Pappteller und Campingkocher zulegen?

  • Eben kommt B nach Hause und stellt fest das Kühlschrank und Herd durch Kette und Vorhängeschloss gegen Benutzung durch B gesichert sind. Der Zugang zur Toilette / Badezimmer wird ebenfalls durch ein Schloss verhindert. Nun kann B weder an den Kühlschrank um über ihre Nahrungsmittel verfügen noch das WC nutzen. Muss B sich jetzt zu den Papptellern und Campingkocher noch ein DiXi-Klo und eigenen Kühlschrank zulegen?

Tut mir Leid für die Menge an Fragen bzw. Ergänzungen aber so ist das nun leider bei manchen fiktiven Fallsituationen…

Gruß
Holundermann

Danke schon mal für die schnelle Antwort.

Noch zwei kleine Anmerkungen / Frage / Ergänzung:

  • Person A hat vom eigentlichen Vermieter eine NK Abrechnung
    bekommen aufgrund dessen die Miete ja um € 13,- montlich
    erhöht wurde. Nur weigert sich A eine Abrechnung zu erstellen
    aus der B dieses ersichtlich wird.

Wichtig: B soll im Mietvertrag nachsehen, ob überhaupt Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Anscheinend hat A keine Ahnung.
Bin mir unsicher, ob B sich an der A Abrechnung beteiligen muß oder ob A eine getrennte Abrechnung erstellen muß. Würde fast sagen, das einfachste wäre, B trägt einen Anteil an der Abrechnung die A gekriegt hat. Aber wie gesagt, gwichtig ist was bei B im MV steht. Ob überhaupt auch alles umlagefähig ist. Vielleicht hat A was vergessen…

  • Könnte B eine Anzeige wegene Unterschlagung bzw.
    Veruntreuung bzgl. der nicht mehr vorhandenen Kaution machen?

Hu, echt keine Ahnung. B hat auf jeden Fall das Recht, dass A nachweisen muß, dass die Kaution ordnungsgemäß angelegt wurde. Das sollte B auf jeden Fall machen, aber über einen Rechtsanwalt. Wenn die Kaution tatsächlich nicht angelegt wurde, sollte es ein Durchmarsch sein.

  • Als B vor 21 Monaten in die Wohnung eingezogen ist wurde ihr
    mündlich zugesichert (unter Zeugen) das sie uneingeschränkt
    Herd, Geschirrspüler, Besteck, Teller usw. nutzen darf. Diese
    Möglichkeit wurde ihr jetzt aber ohne Vorwarnung abnends um
    22:00 Uhr genommen. Das heist sie kann entweder nur auswärts
    essen oder ne kalte Dose Raviolis essen… Müßte so eine
    Nutzungsverwehrung nicht einen gewissen Zeitraum im Vorhinein
    bekannt gegeben werden? Muss B das einfach hinnehmen und sich
    Pappteller und Campingkocher zulegen?

Nein. Was steht im MV? Wurde die Küche mitvermietet? Die Nutzung kann nicht einfach entzogen werden.

  • Eben kommt B nach Hause und stellt fest das Kühlschrank und
    Herd durch Kette und Vorhängeschloss gegen Benutzung durch B
    gesichert sind. Der Zugang zur Toilette / Badezimmer wird
    ebenfalls durch ein Schloss verhindert. Nun kann B weder an
    den Kühlschrank um über ihre Nahrungsmittel verfügen noch das
    WC nutzen. Muss B sich jetzt zu den Papptellern und
    Campingkocher noch ein DiXi-Klo und eigenen Kühlschrank
    zulegen?

Was? Ich denke, B hat auch ein Bad angemietet! Also kann B es auch nutzen. B sollte A auffordern, Zugang zu gewähren. Anonsten Mietminderung. Aber es sieht wohl so aus, als ob A beschlossen hätte, dass B und C ausziehen sollten. Was vielleicht der beste Weg wäre??? Schließlich sollte man sich wohl fühlen in seiner Wohnung.

…oh oh oh, diese fiktiven Fallsituationen…

-) Tine

Tut mir Leid für die Menge an Fragen bzw. Ergänzungen aber so
ist das nun leider bei manchen fiktiven Fallsituationen…

Gruß
Holundermann

Danke für die Antwort. B wäre ja schon zufrieden wenn sie die NK-Abrechnung einmal sehen könnte; B würde ja auch die erhöten NK zahlen wenn sie diese nachvollziehen kann… Immerhin sind das ja auch von B verursachte Kosten. Nur B hat die Befürchtung das A ein mehr Geld braucht und daher die NK erhöht hat; siehe dazu auch die verbrauchte Kaution für Autoreparatur…

Laut MV hat B folgendes gemietet:

  • 1 Zimmer
  • 1 Küche
  • 1 Diele
  • 1 Bad
    zur Benutzung als Wohnung.

Es ist aber nichts dazu gesagt inwieweit Geschirr & Geräte genutzt werden dürfen. Ist halt ein normaler Standardmietvertragsvordruck.
Dieses Nutzungsrecht wurde jedoch mündlich bei Einzug zugesichert.

Hat B eine rechtliche Möglichkeit den Kühlschrank schnellstens öffnen zu lassen da B heute morgen ihre Lebensmittel inkl. Tiefkühlsachen in einem Karton vor ihrem Zimmer gefunden hat und diese eigentlich nur noch zum wegwerfen oder sofortigen Verzehr geeignet sind (aber wer hat schon morgens Hunger auf Frühlingsrollen mit Spinat und Speiseeis?)

B und C wollen ja auch ausziehen, nur C hat sich ein altes Haus gekauft und da fehlt zur Zeit der Dachstuhl nebst Eindeckung. Bis dieses bewohnbar sein wird, wird es wohl noch ca. 2-4 Monate dauern. Aber dann werden B & C mit freuden gehen.

Gruß
Holundermann

Danke für die Antwort. B wäre ja schon zufrieden wenn sie die
NK-Abrechnung einmal sehen könnte; B würde ja auch die erhöten
NK zahlen wenn sie diese nachvollziehen kann… Immerhin sind
das ja auch von B verursachte Kosten. Nur B hat die
Befürchtung das A ein mehr Geld braucht und daher die NK
erhöht hat; siehe dazu auch die verbrauchte Kaution für
Autoreparatur…

Laut MV hat B folgendes gemietet:

  • 1 Zimmer
  • 1 Küche
  • 1 Diele
  • 1 Bad
    zur Benutzung als Wohnung.

Es ist aber nichts dazu gesagt inwieweit Geschirr & Geräte
genutzt werden dürfen. Ist halt ein normaler
Standardmietvertragsvordruck.
Dieses Nutzungsrecht wurde jedoch mündlich bei Einzug
zugesichert.

Schade, das nichts im MV steht. Meiner Meinung nach hätte dort vereinbart werden müssen, dass eine Küche mitvermietet wird. Kann da nichts 100%tiges zu sagen. Mündlich steht Aussage gegen Aussage.

Hat B eine rechtliche Möglichkeit den Kühlschrank schnellstens
öffnen zu lassen da B heute morgen ihre Lebensmittel inkl.
Tiefkühlsachen in einem Karton vor ihrem Zimmer gefunden hat
und diese eigentlich nur noch zum wegwerfen oder sofortigen
Verzehr geeignet sind (aber wer hat schon morgens Hunger auf
Frühlingsrollen mit Spinat und Speiseeis?)

Würde meinen eigenen Kühlschrank aufstellen! Aber es geht nicht, dass B und C das Bad nicht nutzen dürfen. Schriftliche Aufforderung und dann Mietminderung.

B und C wollen ja auch ausziehen, nur C hat sich ein altes
Haus gekauft und da fehlt zur Zeit der Dachstuhl nebst
Eindeckung. Bis dieses bewohnbar sein wird, wird es wohl noch
ca. 2-4 Monate dauern. Aber dann werden B & C mit freuden
gehen.

Gruß
Holundermann