Hallo.
Weiß vielleicht jemand wie man Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung, die man in Deutschland erzielt hat in Österreich versteuert muss?
…ich bin gespannt… Vielen Dank
Hallo.
Weiß vielleicht jemand wie man Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung, die man in Deutschland erzielt hat in Österreich versteuert muss?
…ich bin gespannt… Vielen Dank
Hallo Martin S,
leider kann ich Dir hier nicht wirklich weiterhelfen. Was ich allerdings weiss ist, das wenn DU eingentum in Deutschland hast diese auch hier versteuern musst. Wie das allerdings in Österreich aussieht da bin ich überfragt. Tut mir leid hoffe es kann Dir jemand anders direkt drauf antworten.
Gruss
Schnatti09
Da habe ich leider überhaupt keine Ahnung. - Sorry.
Gruß,
Manfred
Die Mieteinnahmen werden in Deutschland versteuert. Die Steuerklaerung reichst du da ein wo du zuletzt gemeldet warst. Wenn du nie in D. gemeldet warst ruf mal bein Finanzamt der Mietwohnung an. Dem FA reichst du Mantelbogen und die Anlage V ein. Wichtig dabei erscheinen mir die hohen Auslagen die du hast, sicherlich must du mindestens 1 mal im Jahr zur Wohnung zwecks Kontrolle und Reparaturen hin fahren ?!! Als Beleg kann eine Quittung vom Baumarkt sein.
Puh… Frag am besten im Finanzamt nach…
Guten Tag,lieber Martin S.,
vielleicht kann ich Ihnen helfen, da ich einen ähnlichen Fall selbst erlebte.
Mein Sohn bestitzt Mehrfamilienhäuser in der BRD und hatte eine Anstellung in Österreich. Steuerlich ging das so:
In Österreich werden BRD-Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, auch wenn sie negativ sind (so nennen Finanzämter Verluste) nicht angerechnet. Sie zahlen in Österreich ganz normale Steuern auf Ihr österreichisches Einkommen. BRD-Einkommen spielt in Österreich keine Rolle!
In Deutschland werden Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch ganz normal nach BRD-Steuerrecht besteuert. Haben Sie negative Einkünfte (also Verluste aus vermieteten Wohneigentum), so wird Ihnen der Verlustbetrag als Verlustrücktrag oder Verlustvortrag gut geschrieben.
Verlustrücktrag bedeutet, dass Ihnen in vergangenen Jahren gezahlte Steuern erstattet werden (wieviel Jahre zurück getragen wird, ist mir unbekannt, ich glaube 2 Jahre = das sagt Ihnen das FA freiwillig auf Anfrage).
Verlustvortrag bedeutet, dass Ihre Verluste aus Vermietung und Verpachtung (also keine Eigennutzung!Nur an Dritte vermietet!)in die folgenden Jahre als Gutschrift übertragen werden.
Haben Sie mehrere Jahre diese Situation (weil Sie länger in Österreich leben und in Deutschland o.g. Verluste weiterhin anfallen, so werden diese Jahr für Jahr addiert.
Gehen Sie zurück nach Deutschland und werden nun wieder hier besteueret, dann werden diese Verlustvorträge (aus negativen Einkünften) bei Ihrer EStE so lange berücksichtigt (abgezogen vom zu versteuernden Einkommen), bis sie aufgebraucht sind.
Aber Achtung: Der Staat hat hier das steuerliche „Perpetuum Mobile“ erfunden. Denn bis zum Aufbrauchen Ihres Guthabens an Verlusten werden Ihnen keine Steuerfreibeträge mehr gewährt. Ihnen werden z. B. bei einem Freibetrag von rund 8000 € als Alleinstehender und einem zu versteuernden Einkommen von z.B. nur rund 6000 €, genau diese 6000 € von Ihrem Verlustguthaben abgezogen. Ihr zu versteuerndes Einkommen wird immer auf 0 € gestellt.
Auf diese Weise zährt sich Ihr Verlustguthaben von selbst auf, sofern Sie nichts über dem Freibetrag zu versteuern haben.
Um Ihr Guthaben zu nutzen, müßten Sie pro Jahr so viel wie Herr Ackermann verdienen. Wenigstens aber über dem Freibetrag.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben
Gruß Littleservice