Miet-Garage -- Stromzähler erneuern, wer muss was bezahlen?

Guten Tag,

In der von mir gemieteten Garage soll der vorhandene Unter-Stromzähler gegen einen neuen geeichten Stromzähler ersetzt werden.
Die Garage befindet sich in einem Garagenkomplex, der aus über 40 Garagen besteht.
Die Garagen sind größtenteils Privateigentum und stehen auf Kommunalem Grund und Boden der Stadt Bitterfeld-Wolfen.
Die Garagenbesitzer zahlen ihre Jährliche Pacht an die Stadt. Meine angemietete Garage ist über den Lauf der Jahre irgendwann mal in den Besitz der Stadt übergegangen ((Verzug? Tod? des Vorbesitzers))
Die Stadt und Ich haben einen unbefristeten Mietvertrag über die Garage inkl. Strom abgeschlossen.
Ich zahle meine Miete Vertragsgemäß an die Stadt. Der Stromverbrauch wird einmal Jährlich durch Ablesen des Unterstromzählers in meiner Garage ermittelt, und durch einen Ehrenamtlichen Kassierer abgerechnet.
Da es in der Vergangenheit zu Verbrauchsdifferenzen in der Abrechnung (Hauptzähler / Summe aller Unterzähler) gekommen ist, wurde von einem mir bis dato. unbekanntem „Garagenverein soundso“ beschlossen, dass:
-1. jeder einen gleichen Pauschal-Anteil der Abrechnungsdifferenz in Höhe von 2,50€ für die zurückliegenden Abrechnungszeiträume zu zahlen hat.
-2. Der Einbau von Geeichten Zählern (Unterzähler) in den Garagen durch einen „sachkundigen Handwerker“ vorgenommen werden muss, wobei sich jeder Garagenbesitzer mit pauschal 40,00 € zu Beteiligen hat.

Der Einbau der Zähler sei unter Berufung auf ein seit 2015 neu in Kraft getretenes Eichgesetz (MessEG) unumgänglich, da sonst durch die zuständige Behörde mit erheblichen Geldbußen geahndet wird. (Welche Behörde?? Was hat denn das blöde Eichgesetz überhaupt mit meiner Garage zu tun ?? )

Der Ehrenamtliche Kassierer ruft ständig hier daheim an und macht mir die Hölle heiß ich solle doch nun endlich die 40,-€ bezahlen, sonst werde ich vom Strom Abgeklemmt, und müsse dieses Abklemmen dann direkt an den Handwerker vor Ort Zahlen.
Ich hab mehrere Male versucht dem zu erklären, dass ich nicht der Eigentümer dieser Garage bin, sondern NUR ein MIETER, und er sich doch bitte an den Eigentümer (Stadt) wenden solle.
Ich Kann, will und darf gar keine Entscheidungen über den Umbau oder Sonstiger Veränderungen an fremdem Eigentum Veranlassen oder zustimmen.

Irgendwann hat er es dann gerafft und hat bei der Stadt angerufen. Die hätten dann wohl zu ihm gesagt „ihnen sei es vollkommen egal was die da mit dem Strom machen oder nicht machen“

So, nun klebt der MIR wieder an der Backe und will die 40,-€ für nen Einbau eines geeichten Zählers, oder er lässt mich durch seinen „sachkundigen Handwerker“ die Leitung durchknipsen was ich dann Sofort vor Ort mit 12,-€ zu Bezahlen hätte.

Jetzt stellt sich die Frage soll oder muss ICH das tatsächlich Bezahlen, oder ist das Sache der Stadt (welche ja Eigentümer der Garage ist)?
Muss ich das Abklemmen Bezahlen obwohl ich Persönlich dazu weder einen Auftrag, noch die Erlaubniss des Eigentümers habe?
Was ist dann wegen Stromlosigkeit mit evtl. Mietminderung ??

MfG
Tobias

Moin,

Die Stadt und Ich haben einen unbefristeten Mietvertrag über die Garage inkl. Strom abgeschlossen.

warum redest Du dann überhaupt mit dem „Kassierer“? Zeig den „Kassierer“ an wg. Betrugsversuch.

Gruß
Ralf

ah ja und der Betrügt genau warum?

1 Like

Hallo!

Offenbar hast Du zwar die Garage von der Stadt gemietet, aber mit dem Strom hat die Stadt nichts zu schaffen.
Der „Garagenverein“ macht doch das, der ist (nehme ich ja stark an) der Kunde der Stadtwerke, er bezahlt laut Hauptzähler den Gesamtverbrauch.
Untereinander wird nach Unterzählern abgerechnet.
Wieso ist der dir unbekannt, du hast doch jahrelang Stromgeld an den Verein, vertreten durch den Kassierer bezahlt ?

und das muss laut Eichgesetz im Geschäftsverkehr (liegt hier vor) natürlich mit geeichten Zählern geschehen (oder halt pauschal, Gesamtverbrauch geteilt durch Garagenzahl ). Und diese Zähler wären auch regelmäßig durch neue geeichte zu tauschen (Frist kann ich dir gerade nicht nennen, hier ist es anders als bei deinem Stromzähler der Wohnung)

Übrigens, die Differenz zw. Hauptzähler und Summe der Unterzähler ist systembedingt, weil die Zähler unterschiedliche Toleranzen haben(Einzelfehler natürlich ausgenommen)
Das gibt es auch bei Hauptwasseruhr und Wohnungswasserzählern.
Und da gibt es auch die Anweisung in der Verordnung, wie man das bewertet und evtl. ausgleicht.
Bei höheren Abweichungen nimmt man nicht den Unterzählerwert sondern setzt die Unterzählerwerte ins Verhältnis zur Hauptzählerangabe.
Dann stimmt es wieder.

Fazit:
Also m.E. nach musst Du schon mit dem Verein verhandeln und die Bedingungen erfüllen (also zahlen) wenn Du weiterhin Strom haben willst.

MfG
duck313