Miet-Kfz vs. Poolfahrzeug

Hallo,

man nehme folgende Situation an: Für neuen Mitarbeiter wird ein Dienstwagen nach dessen Konfiguration bestellt, und bis der geliefert wird, wird ein vergleichbarer Mietwagen vom AG gemietet und dem AN zur Verfügung gestellt, weil es gerade nichts Passendes (besondere, ganz sachliche Anforderungen an die Größe) an Rückläufern im Pool gibt. Beim Mietwagen-Unternehmen wird brav der Neupreis erfragt, und dann nach 1%-Regelung beim AN die Nutzung versteuert.

Plötzlich kommt ein gleichermaßen geeignetes (es geht einfach nur um die Größe), aber viel teureres Fahrzeug durch Mitarbeiterkündigung vor Leasingende zurück an den AG. Der könnte sich jetzt natürlich sagen: Prima, dann spare ich mir den Mietwagen, und gebe dem neuen Kollegen den Rückläufer, bis dessen bestellter Wagen kommt.

Doch halt, dann müsste der ja die 1% des deutlich teureren Wagens versteuern, was den natürlich davon abhalten würde, das Ding zu übernehmen. Er hat sich ja schließlich mit Absicht das deutlich billigere (aber gleichermaßen geeignete) Fahrzeug bestellt, und zahlt für den Mietwagen identische Steuer zu dem was ihn dann auch der „eigene“ Wagen kosten wird.

Jetzt könnte natürlich der AG sich sagen, OK, dann lege ich dem MA das drauf, was er mehr an Steuern zahlen muss, das spart immer noch Geld. Blöde nur, dass dieses Mehr auch wieder als Einkommen versteuert werden muss. D.h. er muss dem AN noch mehr geben, damit der unter dem Strich wieder 1:1 aus der Sache raus kommt. Und alles nur, um sich die Kosten des an sich unnötigen Mietwagens zu sparen, und aus den ohnehin zu zahlenden Leasingkosten des teureren Fahrzeugs einen Nutzen ziehen zu können.

Ist die Situation tatsächlich so verfahren und nicht billiger zu lösen, oder übersehe ich da etwas?

Gruß vom Wiz

Hallo,

Ist die Situation tatsächlich so verfahren und nicht billiger
zu lösen, oder übersehe ich da etwas?

ich befürchte schon. Er fährt nun mal das Auto und muss dementsprechend die 1 % auch berücksichtigen.

Eine passende Nettolohnoptimierung fällt mir adhoc auch nicht ein…sofern vorhanden, könnte man höchstens den geldwerten Vorteil für die Fahrten Wohnung-Arbeit noch mindern um die pauschalierungsfähigen 30 ct/km.

Einzig mögliche Variante wäre die Führung eines Fahrtenbuchs solange, wie der Übergangswagen genutzt wird. Wäre aber bei den Privatfahrten dann eine aufwändige Rechnerei den geldwerten Vorteil zu ermitteln. Sofern man denn die Privatfahrten auch einträgt.

Liest sich auch nicht so, als gäbe es einen Fahrzeugpool wo jeder sich ein Auto nehmen kann, wenn er es braucht, sondern die Fahrzeuge werden direkt zugewiesen.

Alles sehr unschön.

LG
S_E

Hallo,

besten Dank für die Antwort, auch wenn die bestätigt, was ich befürchtet hatte. Was den „Pool“ angeht so ist es so, dass das theoretische Unternehmen für Leute ohne Dienstwagenanspruch, und zur Überbrückung bei Bestellung von Neufahrzeugen einen kleinen Pool kleiner Fahrzeuge vorhält. Ein solches Fahrzeug kam für den neuen MA aus ganz sachlichen Gründen (Größe) nicht in Frage. Jetzt wäre eben ein Fahrzeug passender Größe da, was aber locker den doppelten Preis hat, und daher für den MA doppelt so teuer wäre. So wird das Ding dann also stehen bleiben, bis sich jemand seiner erbarmt, und dafür zahlt.

Gruß vom Wiz

besten Dank für die Antwort, auch wenn die bestätigt, was ich
befürchtet hatte. Was den „Pool“ angeht so ist es so, dass das
theoretische Unternehmen für Leute ohne Dienstwagenanspruch,
und zur Überbrückung bei Bestellung von Neufahrzeugen einen
kleinen Pool kleiner Fahrzeuge vorhält. Ein solches Fahrzeug
kam für den neuen MA aus ganz sachlichen Gründen (Größe) nicht
in Frage. Jetzt wäre eben ein Fahrzeug passender Größe da, was
aber locker den doppelten Preis hat, und daher für den MA
doppelt so teuer wäre. So wird das Ding dann also stehen
bleiben, bis sich jemand seiner erbarmt, und dafür zahlt.

Wenn man auf dem legalen Weg eine Lösung sucht, dann muss man hier leider in den sauren Apfel beißen. Entweder kein Auto oder nur für teuer Geld.

Könnte man vielleicht noch mit Verpflegungsmehraufwendungen für diese Zeit einen steuerfreien Bonus zahlen?
Tankgutscheine machen auch nicht so wirklich Sinn und die 44 Euro/Monat reißen es auch nicht mehr raus. Eine windige Erholungsbeihilfe lässt wieder blöde Fragen offen…mehr Ideen hab ich da auch nicht mehr. Zumindest keine legalen =)

LG
S_E