Hallo,
man nehme folgende Situation an: Für neuen Mitarbeiter wird ein Dienstwagen nach dessen Konfiguration bestellt, und bis der geliefert wird, wird ein vergleichbarer Mietwagen vom AG gemietet und dem AN zur Verfügung gestellt, weil es gerade nichts Passendes (besondere, ganz sachliche Anforderungen an die Größe) an Rückläufern im Pool gibt. Beim Mietwagen-Unternehmen wird brav der Neupreis erfragt, und dann nach 1%-Regelung beim AN die Nutzung versteuert.
Plötzlich kommt ein gleichermaßen geeignetes (es geht einfach nur um die Größe), aber viel teureres Fahrzeug durch Mitarbeiterkündigung vor Leasingende zurück an den AG. Der könnte sich jetzt natürlich sagen: Prima, dann spare ich mir den Mietwagen, und gebe dem neuen Kollegen den Rückläufer, bis dessen bestellter Wagen kommt.
Doch halt, dann müsste der ja die 1% des deutlich teureren Wagens versteuern, was den natürlich davon abhalten würde, das Ding zu übernehmen. Er hat sich ja schließlich mit Absicht das deutlich billigere (aber gleichermaßen geeignete) Fahrzeug bestellt, und zahlt für den Mietwagen identische Steuer zu dem was ihn dann auch der „eigene“ Wagen kosten wird.
Jetzt könnte natürlich der AG sich sagen, OK, dann lege ich dem MA das drauf, was er mehr an Steuern zahlen muss, das spart immer noch Geld. Blöde nur, dass dieses Mehr auch wieder als Einkommen versteuert werden muss. D.h. er muss dem AN noch mehr geben, damit der unter dem Strich wieder 1:1 aus der Sache raus kommt. Und alles nur, um sich die Kosten des an sich unnötigen Mietwagens zu sparen, und aus den ohnehin zu zahlenden Leasingkosten des teureren Fahrzeugs einen Nutzen ziehen zu können.
Ist die Situation tatsächlich so verfahren und nicht billiger zu lösen, oder übersehe ich da etwas?
Gruß vom Wiz