Miet-Nebenkosten Hartz IV

Hallo,
ich habe seit ein paar Tage die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 von mein Vermieter erhalten.
Er fordert eine Nachzahlung der Nebenkosten, ich habe im Jahr 2009 Leistung vom JobCenter nach SGB II erhalten.

Seit Januar 2010 habe ich eine Job und bekomme kein Geld mehr von der Behörde.
Ich eine Antrag bei der Behörde gestellt da ich in der Zeit 2009 Leistung von Behörde erhalten habe.

Heute erhielte ich ein Schreiben von der Behörde das der Antrag auf Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung nicht entsprochen kann, weil ich zum Zeitpunkt des Antrag nicht mehr im Leistungsbezug standen.

Jetzt meine Frage ist das rechtens seitdem der Behörde.

Würde mich über jede Antwort freuen.

Absolut rechtens!
Die Behörde ist keine Bank. Sie gibt keine Kredite. Sie gibt nur Darlehen an Leistungsempfänger. Du bist seit 01/2009 kein Leistungsempfänger mehr also für Deine Schulden (wann auch immer entstanden) wieder absolut selbst verantwortlich.
Kann zukünftig nur etwas sparsamer mit Strom umgehen.

Das wolltest Du jetzt sicher nicht hören, ist aber leider absolut in Ordnung, die Entscheidung der Arge.

Gruß Gwenhyfar

Hmm…schwere Frage. Kann dir nix definitives sagen. Mein Gefühl würde aber behaupten, dass du da keine Chance hast. Es geht um eine Zahlungsaufforderung, die du jetzt hast. Und wenn du jetzt nicht im Leistungsbezug stehst, dürfte das schlecht aussehen. Es sei denn, du würdest durch diese Nachzahlung wieder bedürftig. Dann musst du aber sicher wieder nen neuen Antrag auf AlgII stellen.