Hallo,
ich habe seit ein paar Tage die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 von mein Vermieter erhalten.
Er fordert eine Nachzahlung der Nebenkosten, ich habe im Jahr 2009 Leistung vom JobCenter nach SGB II erhalten.
Seit Januar 2010 habe ich eine Job und bekomme kein Geld mehr von der Behörde.
Ich eine Antrag bei der Behörde gestellt da ich in der Zeit 2009 Leistung von Behörde erhalten habe.
Heute erhielte ich ein Schreiben von der Behörde das der Antrag auf Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung nicht entsprochen kann, weil ich zum Zeitpunkt des Antrag nicht mehr im Leistungsbezug standen.
Jetzt meine Frage ist das rechtens seitdem der Behörde.
Würde mich über jede Antwort freuen.