Miet/Personalakte einfach weitergereicht

Hallo,

vor ca. 2 Jahren wurde unser Mietshaus an einen Privatanbieter verkauft. Eigentümer war vorher öffentl. Dienst. Der neue Eigentümer übernahm beim Hauskauf auch alle Akten aller dazugehörigen Mieter mit. Er ist also bestens im Bilde über jeden einzelnen Mieter im Haus.

Mein Mann wohnt seit 30 Jahren hier, ich seit 18 Jahren. Der neue Hauseigentümer sprach uns an, daß er eine Akte von uns besitzt mit über 300 Seiten, die er eingehend studiert hat. Dort ist alles vermerkt über uns jede Kleinigkeit. Wir selber haben diese Akte nie gesehen und wußten nicht einmal, daß eine solche in dieser Form existiert. Da wir uns keinesfalls gut mit dem neuen Vermieter verstehen, wurde insbesondere auf linkische Weise meinem Mann vorgehalten, was sich alles in dieser Akte befindet. Angefangen von den gesamten Korrespondenzen über all die ganzen Jahre bis hin zu Verstößen wie zu laute Partys, Eheschließungen, Untermietsverträge, Aufforderungen zu Boden- und Kellerentrümpelungen etc. Meinem Mann wird nun nach 30 Jahren vorgehalten, daß er auch nicht ganz koscher ist. Insbesondere sollen sich weitere Unterlagen darin befinden wie Strafanzeigen wegen Körperletzung, Strafanträge und vermutlich auch Gerichtsverfahren von Körper-und Sachbeschädigung durch bekannte Nebenmitbewohner aus anderen Wohnhäusern, Strafanzeigen wegen Diebstahl in unseren Kellerräumen durch Unbekannte und vieles mehr.

Wir werden ja hier als Schwerverbrecher dargestellt.

Weiterhin wurde uns vom Hauseigentümer mitgeteilt, daß der Schwager bei der Polizei beschäftigt ist. Vermutlich können oder sind bereits auch hier Unterlagen angefordert und eingesehen worden.

Wir sind entsetzt darüber, daß der vorherige Hauseigentümer solche privaten und persönlichen Unterlagen einfach so weiterreichen kann. Kann man in diese Akte einsehen? Ist es zulässig solche Unterlagen überhaupt weiterzureichen?

Bitte lesen
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?got…

http://de.wikipedia.org/wiki/Datensparsamkeit_und_Da…

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz…

http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz

Gruß

Stefan

Hallo,

laut Datenschutzgesetz ist jeder berechtigt, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten und ggf. streichen zu lassen.

Ob der Vermieter da mitspielt (er kann einfach Seiten aus der Akte herausnehmen) steht auf einem anderen Blatt.

Viele Grüße
Melanie

Hi Hermelin!

Der neue
Eigentümer übernahm beim Hauskauf auch alle Akten aller
dazugehörigen Mieter mit. Er ist also bestens im Bilde über
jeden einzelnen Mieter im Haus.

Definiere „bestens im Bilde“! Vielleicht ist das ein völlig verzerrtes Bild?

Mein Mann wohnt seit 30 Jahren hier, ich seit 18 Jahren. Der
neue Hauseigentümer sprach uns an, daß er eine Akte von uns
besitzt mit über 300 Seiten, die er eingehend studiert hat.
Dort ist alles vermerkt über uns jede Kleinigkeit. Wir selber
haben diese Akte nie gesehen und wußten nicht einmal, daß eine
solche in dieser Form existiert. Da wir uns keinesfalls gut
mit dem neuen Vermieter verstehen, wurde insbesondere auf
linkische Weise meinem Mann vorgehalten, was sich alles in
dieser Akte befindet. Angefangen von den gesamten
Korrespondenzen über all die ganzen Jahre bis hin zu Verstößen
wie zu laute Partys, Eheschließungen, Untermietsverträge,
Aufforderungen zu Boden- und Kellerentrümpelungen etc.

Eheschließungen! Was für ein Verbrechen! Oder gar Untermietsverträge. Ihr seid ja schlimme Leute!

Meinem
Mann wird nun nach 30 Jahren vorgehalten, daß er auch nicht
ganz koscher ist. Insbesondere sollen sich weitere Unterlagen
darin befinden wie Strafanzeigen wegen Körperletzung,
Strafanträge und vermutlich auch Gerichtsverfahren von
Körper-und Sachbeschädigung durch bekannte Nebenmitbewohner
aus anderen Wohnhäusern, Strafanzeigen wegen Diebstahl in
unseren Kellerräumen durch Unbekannte und vieles mehr.
Wir werden ja hier als Schwerverbrecher dargestellt.

Und er ist also ein verurteilter Krimineller und alle wissen das - oder sind das alles nur fiktive Anschuldigungen?

Weiterhin wurde uns vom Hauseigentümer mitgeteilt, daß der
Schwager bei der Polizei beschäftigt ist. Vermutlich können
oder sind bereits auch hier Unterlagen angefordert und
eingesehen worden.

Nein!! Der Schwager ist bei der Polizei! Wie einschüchternd! Da muss der sich ja dann nicht an Datenschutzgesetze halten und kann an seine Verwandtschaft Unterlagen rausreichen noch und nöcher.

Wir sind entsetzt darüber, daß der vorherige Hauseigentümer
solche privaten und persönlichen Unterlagen einfach so
weiterreichen kann. Kann man in diese Akte einsehen? Ist es
zulässig solche Unterlagen überhaupt weiterzureichen?

Ihr dürft eure Daten einsehen. Und ob es rechtens ist, solche Akten anzulegen geschweige denn weiterzureichen, erscheint mir sehr zweifelhaft.

ImhO gibt es hier 2 Möglichkeiten darauf zu reagieren:

  1. Ihr wehrt euch und lasst mal vom Anwalt einen Brief schreiben.
  2. Ihr nährt diesen Konflikt nicht mehr weiter dadurch, dass ihr diesem lächerlichen Geschwätz des neuen Vermieters Glauben und Respekt schenkt, sondern ihr lasst euch überhaupt nicht mehr beeindrucken.

Was habt ihr denn zu befürchten? Was habt ihr zu verlieren, wenn ihr auf dieses Imponiergehabe gar nicht eingeht? Der Vermieter will euch einschüchtern und ihr fresst den Brocken, den er euch hinschmeißt.
Oder habt ihr tatsächlich etwas zu verbergen?

Wenn ihr euch nichts zu Schulden kommen lassen habt, dann könnt ihr euch doch über dieses Rumpelstilzchen amüsieren.

Man muss sich nicht auf jeden Konflikt einlassen.

LiebeGrüßeChrisTine