Hallo,
vor ca. 2 Jahren wurde unser Mietshaus an einen Privatanbieter verkauft. Eigentümer war vorher öffentl. Dienst. Der neue Eigentümer übernahm beim Hauskauf auch alle Akten aller dazugehörigen Mieter mit. Er ist also bestens im Bilde über jeden einzelnen Mieter im Haus.
Mein Mann wohnt seit 30 Jahren hier, ich seit 18 Jahren. Der neue Hauseigentümer sprach uns an, daß er eine Akte von uns besitzt mit über 300 Seiten, die er eingehend studiert hat. Dort ist alles vermerkt über uns jede Kleinigkeit. Wir selber haben diese Akte nie gesehen und wußten nicht einmal, daß eine solche in dieser Form existiert. Da wir uns keinesfalls gut mit dem neuen Vermieter verstehen, wurde insbesondere auf linkische Weise meinem Mann vorgehalten, was sich alles in dieser Akte befindet. Angefangen von den gesamten Korrespondenzen über all die ganzen Jahre bis hin zu Verstößen wie zu laute Partys, Eheschließungen, Untermietsverträge, Aufforderungen zu Boden- und Kellerentrümpelungen etc. Meinem Mann wird nun nach 30 Jahren vorgehalten, daß er auch nicht ganz koscher ist. Insbesondere sollen sich weitere Unterlagen darin befinden wie Strafanzeigen wegen Körperletzung, Strafanträge und vermutlich auch Gerichtsverfahren von Körper-und Sachbeschädigung durch bekannte Nebenmitbewohner aus anderen Wohnhäusern, Strafanzeigen wegen Diebstahl in unseren Kellerräumen durch Unbekannte und vieles mehr.
Wir werden ja hier als Schwerverbrecher dargestellt.
Weiterhin wurde uns vom Hauseigentümer mitgeteilt, daß der Schwager bei der Polizei beschäftigt ist. Vermutlich können oder sind bereits auch hier Unterlagen angefordert und eingesehen worden.
Wir sind entsetzt darüber, daß der vorherige Hauseigentümer solche privaten und persönlichen Unterlagen einfach so weiterreichen kann. Kann man in diese Akte einsehen? Ist es zulässig solche Unterlagen überhaupt weiterzureichen?