Miet-Rückstand

Hallo Gemeinde,

ich habe mir eine kleine Wohnung finanziert und vermietet. Das lief eine Zeit lang ganz gut, aber jetzt zahlt der Mieter die Miete nicht mehr. Er ist mit mittlerweile 3Monaten im Rückstand und der März steht auch schon vor der Tür. Ich habe das Gefühl, er hält mich nur hin. „Ja, Geld wird überwiesen“ und dann kommt doch nichts. Dann: „Ich habe alles überwiesen, ich fotokopiere ihnen die Kontoauszüge“ Ist auch passiert, allerdings nur die Auszüge von den Monaten, an denen auch gezahlt wurde. Die anderen fehlen. Antwort:„Oh, da habe ich sie wohl missverstanden“ … und so weiter.

Das nur zur Vorgeschichte.
Wie soll ich weiter vorgehen ? OK, ich hätte das Recht fristlos zu Kündigen, aber zum Einen weiss ich nicht so genau, was ich da alles beachten muß, zum Anderen wie komme ich dann an mein Geld?

Leider bin ich nicht im Haus-& Grundbesitzer-Verein (heisst der so?) ich dachte bisher immer, daß man solche Vereine nicht braucht, daß man sich doch „im Guten“ einigen kann. Ich habe das Gefühl, daß ich wohl zu sehr an „das Gute in Menschen“ glaube. na ja.

Wer kann mir da ein Paar Tipps geben oder einen Link zu weiterführenden Informationen nennen ?

Danke für das Lesen des Textes und Danke für die Tipps
Matthias

hallo mathis,

bist du österreicher??? - weil du den haus- und grundbesitzerverband erwähnst - dann könnte ich dir eventuell helfen.

Hi Matthias,

es bleibt dir nichts anderes übrig, als ihm fristlos zu kündigen und, wenn er nicht freiwillig auszieht, Räumungsklage zu erheben. Wenn die Räumung dann angeordnet wird, kannst du ihn mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers auf die Straße setzen. Auf deinen Kosten (Gerichts-, Gerichtsvollzieherkosten und fehlende Miete) wirst du allerdings erstmal sitzen bleiben. Du könntest dir wahrscheinlich einen vollstreckbaren Titel über diese Forderungen besorgen (in diesem Gebiet kenne ich mich aber nicht ganz so gut aus) und dann kannst du 30 Jahre lang versuchen, an dein Geld zu kommen (Pfändung, Gerichtsvollzieher).
EINE andere Möglichkeit gäbe es vielleicht noch. Du könntest ihn darauf hinweisen, dass er die Möglichkeit hat, beim Sozialamt die Übernahme der Mietrückstände zu beantragen. Dann müsstest du allerdings dem Sozialamt schriftlich bestätigen, dass du dann bereit wärst, das Mietverhältnis fortzusetzen. Wichtig: Erst kündigen, sonst sieht das Sozialamt keinen Handlungsbedarf. Und falls du bereits Räumungsklage eingereicht hast, dann erfährt das Sozialamt automatisch davon und ist verpflichtet, dem Mieter Hilfe anzubieten. Ob die Mietrückstände allerdings wirklich übernommen werden, kann ich dir hier natürlich nicht zusichern. Und es hängt natürlich u.a. auch von der Mitwirkung des Mieters ab, also, ob er die Hilfe überhaupt annehmen will.

Gruß,
Delia

… zum Anderen wie komme ich dann an mein Geld?

Hallo erstmal,

Meinen Vorrednern/-schreibern stimme ich zu, an Dein Geld kannst Du kommen, indem von Deinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machst. Das mußt du dem Mieter gegenüber aussprechen (am besten schriftlich - wie sinnig : aussprechen schriftlich :wink:). Damit kannst Du im Zweifelsfall seinen Hausrat verwerten (außer dem unbedingt notwendigen - leider gehört dazu eine ganze Menge), um an Dein Geld zu kommen. Auch darf der Mieter vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes keine werthaltigen Gegenstände aus seiner Wohnung ohne Deine Zustimmung entfernen.
Klammheimlich ausziehen geht dann also nicht.

Jörg.

Wenn das so einfach wäre , wie du es schilderst, wäre es schön,
meine liebe Lady, wenn der es richitg anfängt. bleibt der immer dort wohnen. Möchte weiter keine Hinweise geben, nachher liest er das wohlmöglich und bleibt dann wirklich dort wohnen und der Vermieter zahlt und zahlt und zahlt alles selbst.
Tschüß

Hi,
das Verhalten des Mieters ist klassisch für einen bestimmten Personenkreis. Das sind Personen, die sich immer und auch in Zukunft so verhalten werden. D.h. die Probleme, die du jetzt mit ihm hast, werden auch später immer wieder auftreten, selbst wenn du dich jetzt mit ihm einigen könntest und das Problem zunächst einmal beseitigt wäre.
Deshalb empfehle ich dir, das Mietverhältnis zu beenden, auch wenn du mit Verlust rausgehst. Suche dir einen neuen Mieter, den du vorher - besonders hinsichtlich seiner früheren Mietverhältnisse - gut durchleuchtest.
Bei der geschilderten Sachlage kannst du den Mietvertrag fristlos kündigen. Das müßte durch Einschreiben/Rückschein gemacht werden.
Wahrscheinlich wird eine Räumungsklage notwendig sein, die du bei deinem zuständigen Amtsgericht einreichen mußt. Wenn du keinen Rechtsanwalt beauftragen willst oder kannst, findest du dort Rechtspfleger, bei denen du die Klage mündlich zur Niederschrift einreichen kannst. Die helfen dir auch bei der Formulierung und Beachtung der Rechtsvorschriften.
Gruß,
Francesco

Hallo antennaria,

leider komme ich nicht aus Österreich…*schnief*
Komme aus D und bin dort in Hessen sesshaft.

Danke für Deinen Verusuch
Matthias

hallo mathis,

bist du österreicher??? - weil du den haus- und
grundbesitzerverband erwähnst - dann könnte ich dir eventuell
helfen.

tausend Dank !
Tausendfachen Dank für die vielen und vor allem sehr schnellen Antworten.

w-w-w ist doch das Allerbeste!!!

Matthias