hallo zusammen
ich habe einmal folgende frage zum mietrecht:
sachverhalt:
mein sohn hat seid dem 1 november 2010 eine mietwohnung.
seitdem geht auch die heizung in der küche nicht und die gastherme im bad auch nicht. der schornsteinfeger hat diese auch bedingt aus dem verkehr gezogen, da diese kohlendioxid freisetzt bei geschlossenem fenster lebensgefährlich sein kann.
nun hat er nach § 543 bgb seine wohnung fristlos gekündigt am 15.01.11 per einschreiben mit rückschein. die vermieterin hat nicht darauf reagiert.
heute wollte er die schlüssel abgeben und seine kaution wieder abholen wie in der kündigung beschrieben. die vermieterin verweigerte die herausgabe der kaution und beteht auf eine 3 monatige kündigungszeit.
frage:
hat er nun recht oder muss er die kündigungszeit einhalten???
Har der Sohn den Mangel beim Vermieter schriftlich angzeigt und um Mängelbeseitigung in einem realen Zeitfenster gebeten?
gibts dazu schriftverkehr ? einschreiben? zeugen ?
ist der Mangel so erheblich das eine fristlose Kuendigung berechtigt ist ? wer hat das bestaetigt ?
vorab erstmal: Ich bin keine Rechtsanwältin oder Fachfrau bzgl. Mietrecht, habe aber einige Erfahrungen auf dem Gebiet.
Ich sehe es so: Wenn schon zum Mietbeginn 01.11. diese gravierenden Mängel aufgetreten sind, hat Euer Sohn sicher die Vermieterin davon in Kenntnis gesetzt und gebeten, Abhilfe zu schaffen. Oder der Schornsteinfeger hat der Vermieterin Bescheid gegeben, dass die Therme und die Heizung a.D. sind und es zu gefährlich ist, diese weiter laufen zu lassen. Also hätte die Vermieterin ja reichlich Zeit gehabt, was zu unternehmen. Hat sie aber nicht. Und jetzt ist die Frage: Wieviel Male hat Euer Sohn den Mangel angemahnt? Meiner Meinung nach kann er nach zweimaliger Anmahnung mit Fristsetzungen zur Behebung des Mangels am 15.01. durchaus fristlos kündigen. Ok, die Vermieterin kann dagegen sein, aber das heißt ja nicht, dass Euer Sohn nicht im Recht ist.
Ich würde alles Weitere nur noch schriftlich machen und auch mit Anwalt drohen. Ich nehme an, die Mietzahlung ist schon eingestellt worden von Eurem Sohn. Er kann natürlich die Schlüssel auch mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken, aber ich schätze mal, die Kaution wird die Vermieterin nicht freiwillig rausrücken und dann wäre eh der Weg zum Anwalt fällig. Oder ist Euer Sohn im Mieterbund?
ja die schlüssel habe ich auch so zurückgeschickt einschreiben und rückschein desweiteren habe ich sie aufgefordert nach zu weisen das sie mir nachweist das die kaution auf einem mietsonderkonto liegt…jede woche war mein sohn oder ich da auch die freundin meines sohnes und meine lebensgefährtin haben es so mitbekommen wenn ich anrufe legt sie auf oder geht gar nicht ran !
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Eine Beantwortung ist so nicht möglich. Sie haben zu wichtigen Sachverhalten nichts geschrieben. Wurde der Vermieter von Ihnen schriftlich auf die Mängel aufmerksam gemacht? Haben Sie mit Fristsetzung um Abstellung gebeten? Eine Mietminderung angekündigt und durchgeführt? Sonst sehe ich den Vermieter im Recht. Er darf auch die Kaution für eine bestimmte Zeit einbehalten, um die Betriebskosten abzurechnen. Ich empfehle Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter leisten auf diesem Gebiet dort gute Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen.
die Rechtssprechung ist immer etwas schwierig, deshalb bin ich mir hier auch nicht ganz sicher. An der Stelle ihrers Sohnes würde ich folgedes tun. Im beisein unter mindestens eines Zeugen den Schlüssel der Wohnung in den Briefkasten der Vermieterin werfen sofern sie diesen wieder nicht annehmen sollte (ich gehe davon aus das ihr Sohn bereits ausgezogen ist).
Weiter würde ich keinen einzigen Cent mehr Miete bezahlen aufgrund der Außerordentlichen Küdigung. Mitten im Winter ohne Heizung ist nicht tragbar, zumal bei Nutzung der Heizungsanlage Lebensgefahr bestehen würde.
Nun ist die Mieterin im Handlungszwang. Ggf. wird Sie die Miete anmanhnen, die ihr Sohn aber auf keinen Fall bezahlt! Wenn die Mieterin weiter auf Zahlung besteht müsste sie einen Anwalt nehmen und diese bei ihrem Sohn einforden, somit kann ihr Sohn dann ebenfalls seine Forderungen geltend machen. Notfalls wir ihr Sohn auch nicht um einen Anwalt herum kommen.
sorry, das ist wirklich eine kniffelige mietrechtliche Frage, die ich als Laie nicht beantworten kann. Ich kenne den Wortlaut des zitierten Paragraphen nicht und kann daher auch nicht sagen, ob die fristlose Kündigung in diesem Fall rechtens ist (mein „gefühlter“ Gerechtigkeitssinn hilft euch leider nicht). Den Mietzins, der die Vermieterin einfordert, würde ich nicht bezahlen. Wenn der Vermieter die Kaution einbehält, müsst ihr wahrscheinlich klagen - was u.U. sehr teuer werden kann. Bittet wendet euch an einen Mieterschutzbund, mit laienhaften Solidaritätsbekundungen meinerseits ist euch leider wirklich nicht gedient.
Hallo Rüdiger,
ich kann Ihnen leider keine abschließende Antwort zu diesem Thema geben.
Die wahrscheinlich ausschlaggebenden Teile des Sachverhalts haben Sie hier leider nicht beschrieben, z.B. haben Sie VM auf Mängel hingewiesen, Fristen gesetzt, wurde der Schlüssel angenommen, also der Wohnraum in den Verfügungsbereich des VM übergeben?
Auf jeden Fall scheint Ihre Beschreibung nicht auf eine umgehende Einigung hinzuweisen. Bitte holen Sie sich Rat bei einem Fachmann oder dem Mieterverein.
ist die wohnung in ienem gesundheitsgefähredetem zustand was ein wohnen unmöglich macht
ist der vermieter verpflichtet für eine funktionierende heizung zu sorgen .
3.die wartung der gastherme ist im normalfall sache des mieters(kommt auf den mietvertrag an)
fordere den vermieter schriftlich auf die rückzahlung der kaution umgehend vorzunehmen, er hat dazu allerdings bis zu 1/2 jahr zeit…
er ist nicht berechtigt die rep. der therme von der heizung abzuziehn…
die heizung ist immer sache des vermieters…
Hallo, entschuldigung für die späte Antwort. Ich meine dass das grvierende Mängel sind und daher eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Außerdem sollte die Kaution auch zurckgezahlt werden.