Hallo Leute,
folgender Sachverhalt: Jemand bekommt Hartz IV und somit auch einen Mietzuschuss für sich und seine Familienmitglieder, diesen Mietzuschuss muss er an den Vermieter abführen. Der Hartz IV Empfänger tut aber genau das nicht oder er begleicht nur teilweise seine Mietschuld damit.
Kann man die Arbeitsagentur in diesem Fall dazu bewegen, die Zahlungen direkt an den Vermieter zu leisten. Da der Vermieter keinerlei Auskünfte erhält, tappt er natürlich im Dunklen.
Hinzufügen kann man noch dass der Mieter gegenüber dem ARGE zugestimmt hat, die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen, die Zustimmung kann aber nach Aussage einer Mitarbeiterin jederzeit widerrufen werden.
Gruß
Hallo
Hallo Leute,
folgender Sachverhalt: Jemand bekommt Hartz IV und somit auch
einen Mietzuschuss für sich und seine Familienmitglieder,
diesen Mietzuschuss muss er an den Vermieter abführen. Der
Hartz IV Empfänger tut aber genau das nicht oder er begleicht
nur teilweise seine Mietschuld damit.
Kann man die Arbeitsagentur in diesem Fall dazu bewegen, die
Zahlungen direkt an den Vermieter zu leisten. Da der Vermieter
keinerlei Auskünfte erhält, tappt er natürlich im Dunklen.
Hinzufügen kann man noch dass der Mieter gegenüber dem ARGE
zugestimmt hat, die Miete direkt an den Vermieter zu
überweisen, die Zustimmung kann aber nach Aussage einer
Mitarbeiterin jederzeit widerrufen werden.
Dann sollte man noch malmit der ARGE reden, der M wird wohl die Zustimmung widerrufen haben,um Geld fürWeihnachten zu haben oder für Fusel für Silvester…
Man sollte sich solches Klientel auf schnellstem Wege vom Halse schaffen …
andere Möglichkeiten sehe ich hier nicht,wird u.U.eh schon teuer für den VM
Gruß
LG
Mikesch
Hallo
Dann sollte man noch malmit der ARGE reden, der M wird wohl
die Zustimmung widerrufen haben,um Geld fürWeihnachten zu
haben …
oder für Fusel für Silvester…
Das ist mal wieder überflüssig.
Dass einer Geld für Weihnachten haben will, ist ja wohl verständlich, deswegen muss man ihn nicht verächtlich machen.
Klar muss man deswegen nicht auf seine Miete verzichten, aber solche Sprüche kann man auch stecken lassen.
Ich weiß nicht, ob mit dem Mieter schon geredet worden ist.
Ich würde dem Mieter sagen, dass er bis dann und dann die Miete zahlen muss, da man ansonsten der Arge bescheid sagt.
In dem Falle wird der Mieter Ärger bekommen, denn ihm wird das Geld, das er nicht an den VM weitergegeben hat, natürlich wieder einbehalten, da er es ja zweckentfremdet hat. Er sollte also motiviert sein, die Miete aufzubringen. Man darf allerdings bezweifeln, dass er das Geld noch irgendwo hat.
Man kann ihn natürlich auch auf diese Weise „überreden“, seine Zustimmung zur direkten Überweisung wieder zu geben.
MfG Simsy
Kann man die Arbeitsagentur in diesem Fall dazu bewegen, die
Zahlungen direkt an den Vermieter zu leisten. Da der Vermieter
keinerlei Auskünfte erhält, tappt er natürlich im Dunklen.
Hinzufügen kann man noch dass der Mieter gegenüber dem ARGE
zugestimmt hat, die Miete direkt an den Vermieter zu
überweisen, die Zustimmung kann aber nach Aussage einer
Mitarbeiterin jederzeit widerrufen werden.
Der M, welche ALGII-Empf. ist, muss einer direkten Überweisung der KdU an den VM zustimmen. Er kann es jederzeit widerrufen. Dem VM ist letztlich damit nicht geholfen.
Handelt es sich um ständige/erhebliche Mietrückstände droht die Kündigung durch den VM, woraufhin der M wohnungslos würde und der ARGE ein weiteres Problem beschert. Hier kann der VM ansetzen um sich direkt mit der ARGE in Verb. zu setzen, sich als VM von M zu legitimieren, den Rückstand an Hand der Kontobelege zu beweisen, sowie die Kündigung darzulegen. Jetzt muss die ARGE handeln und wird den Betrag für KdU an den VM überwesien. Eebenso evtl. Rückstände, um die drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden.
Es bleibt jedoch in freier Entscheidung der ARGE. Aus dem SGB ist nicht abzuleiten.
Ein Familienmitglied des Vermieters war bereits schon zweimal mit der Mieterin beim Arge um die Sache direkt abzuklären. Inzwischen wurde die ordentliche Kündigung ausgesprochen mit dem Hinweis auf eine fristlose wenn der ausstehende Mietzins nicht beglichen wird. Arge wurde ebenfalls schriftlich darüber informiert. Dies wird aber persönlich bei Arge nochmals vorgetragen, weil die Mieterin behauptet sie würde seit Monaten keine Zahlungen erhalten, was der Vermieter aber anzweifelt. Fakt ist, dass wenn der VM kein Mietzins erhält, Arge dazu bewegt werden muss, den Zuschuss für Miete einzubehalten.
Da der VM von Arge keine Auskunft erhält, kann man eigentlich nur hoffen, daß dem Hinweis vom VM nach gegangen wird.
Gruß ernesto
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
mit der Mieterin beim Arge um die Sache direkt abzuklären.
Inzwischen wurde die ordentliche Kündigung ausgesprochen mit
dem Hinweis auf eine fristlose wenn der ausstehende Mietzins
nicht beglichen wird. Arge wurde ebenfalls schriftlich darüber
informiert. Dies wird aber persönlich bei Arge nochmals
vorgetragen, weil die Mieterin behauptet sie würde seit
Monaten keine Zahlungen erhalten, was der Vermieter aber
anzweifelt. Fakt ist, dass wenn der VM kein Mietzins erhält,
Arge dazu bewegt werden muss, den Zuschuss für Miete
einzubehalten.
Wenn M dem aber nicht zusimmt hat VM keine Chance und damit die A****karte incl. aller Kosten
Da der VM von Arge keine Auskunft erhält, kann man eigentlich
nur hoffen, daß dem Hinweis vom VM nach gegangen wird.
Darauf sollte man lieber nicht hoffen …dort regiert meistens das Chaos…weil total überlastet
Gruß ernesto
LG
Mikesch