Lieber Felix,
Schiller sagte, was heute noch Gültigkeit hat „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“
Damit Du dich nicht bis an Ende durchlesen musst, hier das Ergebnis. Das Recht ist voll auf deiner Seite!!!
So schildere ich dir erst einmal die rechtliche Situation und werde dir dann raten, was du unternehmen solltest.
Du als Mieter hast ein Recht darauf, in deiner Wohnung ungestört zu leben. Wenn du auf Anordnung und aus therapeutischen Gründen in deiner Wohnung trainieren musst, so sind dabei entstehende Geräusche, (wenn du dabei nicht gerade brüllst) keine unzumutbare Lärmbelästigung. Im Gesetz, §§ 862 und 906 BGB heißt es dazu: „Das Geräusch erlangt erst dann juristische Bedeutung, wenn es ein normal empfindlicher Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt. Überemfindliche müssen die sie störenden Geräusche hinnehmen (oder in ein Altersheim ziehen), wenn der Lärm aufgrund einer normalen Wohnungsnutzung entsteht und kein besonders rücksichtsloses Verhalten deinerseits vorliegt… Außerdem ist zu prüfen, ob die Hellhörigkeit des Hauses einen Wohnungsmangel darstellt. In diesem Fall wäre der Vermieter evtl. zur Lärmdämmung verpflichtet. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Wohnung keine Mängelrügen zulässt.
Da du die im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten (abends nach 22 Uhr), evtl. auch wochentags tagsüber(?) einhälst, kann nicht von Ruhestörung gesprochen werden. In den Ruhezeiten und nach 22 Uhr soll beispielsweise grundsätzlich ein Staubsauger nicht benutzt werden.
Grundsätzlich muss die Nachbarin, die sich gestört fühlt, sich mit dem Vermieter auseinandersetzen. Sie hat aber auch das Recht, sich direkt an dich zu wenden. Du selbst hast alles getan, um den Lärm, der entsteht, wenn mal ein Sportgerät zu Boden fällt, zu vermeiden bzw. zu dämmen. Du hast jedoch festgestellt, dass mit der Nachbarin wegen der immer dreister werdenden Forderungen eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Jetzt muss der Vermieter für Ruhe im Haus sorgen. Du bist keinesfalls verpflichtet, aus Rücksichtnahme auf deine Nachbarin deine Trainingsübungen künftig in einem Fitnesscenter auszuüben. Das ist ja gerade der Sinn von therapeutischen Übungen, dass sie bei Bedarf wiederholt werden können und dann die Länge einer Übung je nach Erfordernis, kürzer aus länger geübt werden kann. Außerdem sind dies unzumutbare Kosten, die dir von keiner Seite ersetzt werden.
Du hast dagegen das Recht, dich gegen die ungerechtfertigten Vorwürfe und die von ihr willkürlich festgelegten weiteren Ruhezeiten zu wehren. So kannst du von deinem Vermieter verlangen, dass er die Nachbarin auffordert, die Angriffe gegen dich künftig zu unterlassen und gegenüber der Nachbarin in Form einer Abmahnung ankündigen, dass sie im Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen hat.
Klar herausgestellt werden sollte, dass du als friedlicher Mieter im Haus deine Wohnung in der für dich notwendigen Weise nutzt. Es ist im Gegenteil die Nachbarin, welche Unfrieden in das Haus bringt, der inzwischen die Zumutbarkeit weit überschreitet.
Du selbst tust alles, um die gemieteten Räume vor Schaden zu bewahren. So schützt du den Parkettfußboden, in dem du, besonders bei diesem Extremwinter, deine Straßenschuhe vor der Wohnung im Treppenhaus ausziehst. Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gehört zu den Gemeinschaftseinrichtungen, die von allen Mietern und ihren Besuchern genutzt werden. Es ist deine Nachbarin, die es an Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahmen fehlen lässt. So dürfen Mieter auch eine Fußmatte vor ihrer Wohnungseingangstür auslegen und Schuhe darauf abstellen (OLG Hamm, WuM 88, 413; LG Berlin, WuM 99, 536).
Dazu eine Frage: Was steht im Mietvertrag zur Treppenhausreinigung? So könntest du den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass deine Nachbarin im Treppenhaus diverse Blumentöpfe abgestellt hat und dort wochenlang Bauschutt lagerte. Das behindert unter Umständen den Fluchtweg. Diese sind zu entfernen. Wenn im Mietvertrag übrigens nichts über Treppenreinigung steht, muss grundsätzlich der Vermieter putzen lassen. Putzt du im Wechsel mit der Nachbarin, so musst du vorher regelmäßig alles, was im Treppenhaus durch die Nachbarin da rumsteht, zur Seite räumen, bevor du Putzen kannst. Der Vermieter sollte die Nachbarin auffordern, ihr Eigentum aus dem Treppenhaus zu entfernen.
Nun hab ich noch Fragen. Wieviele Wohnungen befinden sich im Haus? Wieviele auf jeder Etage? In welchem Stockwerk wohnst du? Wie ist dein Kontakt zu den anderen Mietern des Hauses? Hat sich irgendjemand der anderen Mieter bei dir über den „Lärm“ beschwert? Hast du von der Nachbarin oder ihrem Anwalt bereits Briefe erhalten? Wenn ja, wie viele und wie hast du darauf reagiert? So einen Brief würde ich gerne einmal einsehen. Ich weiß, ich soll auf dieser Seite keine persönlichen Daten wie meine E-Mail-Adresse angeben. Es wäre wegen des Umfang dieser Stellungnahme aber sinnvoll, wenn wir uns Mails mit Angang senden könnten. Deshalb werde ich das Team von Wer-weiß-was bitten, dir auf deine Anforderung meine EMail-Adresse bekannt zu geben.
Ich würde dir gerne auch noch etwas dazu schreiben, was du als nächstes tun solltest. Heute nur ein Tipp. Ein Teppichboden neben deinen Trainingsgeräten mag vielleicht doch nicht dämmend genug sein. Geh doch mal in einen Schaumstoffladen und besorg dir eine dickere Schaumstoffmatte. Darauf kannst du dann immer noch den Teppich legen. Auch deinen Vermieter kannst du mit diesem Schutz sehr inponieren, da du alles tust, um den Parkettfußboden zu schützen. Mein nächster Rat wäre ein ausführlicher Brief per Einschreiben an den Vermieter. Dazu würde ich dir gerne Fomulierungen vorschlagen, damit du dir nicht selbst ein Bein stellst.
Zusammengefasst:
Das Recht ist auf deiner Seite,
Wehre dich, Deine Geduld und die Zumutbarkeit der Störungen durch deine Nachbarin ist überschritten. Wenn die Briefe an dich auch nur einen Hauch in Richtung übler Nachrede zeigen, drohe mit einer Strafanzeige und Schadensersatz für die durch sie verhinderte Wiederherstellung deiner Gesundheit. Werde massiv.
Evtl. kannst du auch deinem Vermieter ankündigen, dass die fortgesetzten Belästigung durch die Nachbarin dich seinerseits berechtigen, die Miete zu kürzen. Zusammen mit einer Fristsetzung bringt ihn das vermutlich dazu, zu handeln.
Ich drück dir so sehr die Daumen, nun ist es an Dir, energisch zu reagieren. Wenn dir jemand vors Schienbein tritt, dann darfst du durchaus mal deine Muskeln spielen lassen.
Und glaub mir, lächerlich ist es keineswegs, hier geht es schlichtweg darum, dass deine Nachbarin bestimmt und du sollst parierten. Es ist also wie bei einem Boxkampf. Erst einmal wirst du getestet, wie viel du dir gefallen lässt. Stellt deine Nachbarin fest, mit dir kann man es machen, dann wird sie wie ein Erpresser im Laufe der Zeit immer mehr von dir verlangen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, deutlich zu machen „Bis hierhin und nicht weiter“.
Es würde mich freuen, von dir zu hören.
Liebe Grüße
Ingrid