Miet und Wohnrecht forum

Guten Tag.

Ich habe seit längerer Zeit ein Problem mit meiner Nachbarin. Da diese bereits ihren rechtlichen Beistand eingeschaltet hat und mit Paragraphen um sich wirft hätte ich ein paar Fragen bezüglich des hier vorliegenden Konflikts.
Ich bin Kraftsportler und habe bis vor kurzen zuhause trainiert. Es ist logisch, dass dabei diverse Nebengeräusche entstehen und auch mal was runterfallen kann. Beim Runterfallen der Gewichte entsteht ein lauteres Geräusch. Ich bin immer wieder auf meine Nachbarin eingegangen und habe Teppiche als Dämpfer benutzt. Ich habe mich an die im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten gehalten und nicht nach 22 Uhr trainiert. Meine Nachbarin hat mir eine Liste von weiteren Ruhezeiten mitgeteilt, die sie per Anwalt recherchiert hat. Jetzt die erste Frage: Kann sie das einfach machen? Oder gelten die im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten?
Jetzt kommen noch andere Dinge hinzu. Wir hatten vor unserer Wohnungstü im Flur, in einer Ecke, ein Handtuch für unsere Schuhe ausgelegt, da wir Parkett in der Wohnung haben, und dieser im Winter durch Salzrückstände hätte beschädigt werden können. Eines Tages klingelte meine Nachbarin bei mir und sagte „sie könne das nicht weiter tolerieren“. Ich entfernte das Handtuch, installierte jedoch ein Schuhregal, da ich der Ansicht bin, dass der Hausflur einem Gemeinschaftszweck dient. Dabei muss berücksichtigt werden, dass meine Nachbarin vor ihrer Wohnungstür diverse Pflanzen stehen hat. Zur nächsten Sache. Meine Nachbarin hat in letzter Zeit renoviert und auch diese Nebengeräusche, sind zu uns in die Wohnung durchgedrungen. Sie hat zudem in den von ihr recherchierten Zeiten renoviert. Des weiteren standen längere Zeit Eimer mit Bauschutt im Hausflur. Ich habe das jetzt nicht als Grund zur Beschwerde genommen aber könnte ich das und ihre vorherige Aktion als Argument für eine Beschwerde formulieren?
Jetzt nochmal was zum Sport. Ich leide unter einer Angst-Panik-Störung und übe den Kraftsport aus, weil er zu einer Verminderung der Symptome beiträgt. Ich kann das von meinem Psychotherapeuten belegen.Da ich aber keinen Stress mehr haben möchte, habe ich meiner Nachbarin schriftlich versichert, dass ich in meiner Wohnung nicht mehr trainieren werde, sondern nur noch ins Fitnessstudio gehen werde.
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen könnte ich rechnen und wie könnte ich mich dagegen zur wehr setzen?
Ich finde das Ganze ehrlich gesagt lächerlich und peinlich von meiner Nachbarin, da sie sich hinter ihrem Anwalt verschanzt.
Mein Vermieter versucht mich ebenfalls seit einigen Tagen zu erreichen, wahrscheinlich wird sie sich bei ihm ebenfalls beschwert haben. Mit meinem Vermieter konnte ich jedoch aus zeitlichen Gründen nicht sprechen.

Ich wurde mich über eine Antwort sehr freuen.

Danke,
Felix

Hallo Felix,

also, erstmal gebe ich Dir recht, dass Deine Nachbarin eine ziemlich peinliche Person zu sein scheint und gebe Dir auch den Tipp, mal mit Deinem Vermieter über die Dame zu sprechen, bzw. mal vorsichtig bei den anderen Nachbarn nachzuhorchen, ob die auch solche Probleme mit der Dame haben, denn wenn ja, solltest Du ihr mal eine Visitenkarte von Deinem Psychotherapeuten in den Briefkasten werfen. Aber über kurz oder lang wird es wohl so sein, dass Du entweder auf Dauer den Ärger mit ihr hast oder Dir eine neue Wohnung suchst.

Aber erstmal die Antworten auf Deine Fragen. Möchte hinzufügen, dass ich auch nur eine einfache Mieterin einer Wohnung bin und kein Rechtsexperte.

Also, wenn Du Dich an die im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten hälst (und nur die sind meiner Meinung nach maßgeblich!) und Dir nicht permanent Gewichte runterfallen, was zu „Schädigungen des Bodens oder der Bausubstanz“ führen, kann sie Dir in der Hinsicht gar nichts. Wüßte mal gerne, was für zusätzliche Ruhezeiten sie denn recherchiert hat, ich kenne nur: morgens nicht vor 7 Uhr, mittags zwischen 13-15 Uhr und abends nach 22 Uhr. Das sind eigentlich meiner Meinung nach die üblichen Ruhezeiten in einem Haus (auch wenn´s nur Rentner sind).

Das Handtuch und auch das Schuhregal haben nichts im Hausflur zu suchen, Handtuch gehört da generell nicht hin und das Schuhregal ist a) der anderen Partei beim Putzen nicht zuzumuten und b) kann es auch ein Unfallrisiko sein (Stolpergefahr!). Blumen haben nur in Absprache mit den anderen Parteien oder ggf. auf einer Fensterbank was zu suchen, die Dame schneidet sich mit dieser Beschwerde also meiner Meinung nach ins eigene Fleisch.

Die Sache mit der Renovierung ist leider eine Sondersache und ist vom Mieter bis zu einer gewissen Toleranzgrenze zu akzeptieren, da man hier davon ausgeht, dass, wenn es eine Fremdfirma machen würde, die sich allein von den Arbeitszeiten her gar nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten halten könnten. Ich glaube, da kannst Du ihr nichts. Was anderes ist der Bauschutt. Hier kommt es meiner Meinung nach drauf an, wielange das Zeugs da steht. Gegen ein paar Stunden ist nichts einzuwenden, aber wenn es über einen längeren Zeitraum dort steht (mehrere Tage) tritt hier für mich das Gleich ein, was ich oben zu Deinem Schuhregal geschrieben habe. Störend beim Putzen, Stolpergefahr und hierbei noch die „moralische Verwerflichkeit“, dass der Staub beim Vorbeigehen aufgewirbelt wird und dementsprechend auch die anderen Mieter belästigen kann.

Was Deine Angst-Panik-Störung angeht würde ich fast sagen, dass das in diesem Fall völlig irrelevant ist, weil Du Dir ja auch einen anderen, „ruhigeren“ Ausgleich suchen könntest, was jetzt nicht unbedingt Kraftsport sein müsste.

Aber alles in allem gebe ich Dir den Tipp, Dich nicht auf das Niveau dieser Frau runterzulassen (sprich Gegenanwalt) und statt dessen das Gespräch mit Deinem Vermieter suchen solltest und ihn als „Schlichter“ hinzuziehen solltest. Die Dame scheint definitiv zuviel Zeit zu haben und ich denke mal, die anderen werden auch ihre Erfahrungen mit der gemacht haben und diesmal scheinst Du halt das Opferlamm zu sein. Red mit dem Vermieter und sollte das nicht klappen, denk mal über einen Wohnungswechsel nach, allein, um Deine Nerven zu schonen.

Lieben Gruß und viel Glück
Sabine

Ganz schnell mal folgendes:
Grundsätzlich ist der vermieter zuständig.
Im Treppenhaus kann man nichts abstellen, auch keine Schuhe oder Schuhregale.
Ruhezeiten sind einzuhalten.

Bin in Eile - vielleicht später mehr.

Hallo,

mist… bin auch gerade dabei mich genauer mit Mietrecht auseinander zu setzen, bin aber nooch nicht so weit Auskünfte zu geben :frowning:

Gruß
Thomas

Lieber Felix,

Schiller sagte, was heute noch Gültigkeit hat „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“

Damit Du dich nicht bis an Ende durchlesen musst, hier das Ergebnis. Das Recht ist voll auf deiner Seite!!!

So schildere ich dir erst einmal die rechtliche Situation und werde dir dann raten, was du unternehmen solltest.

Du als Mieter hast ein Recht darauf, in deiner Wohnung ungestört zu leben. Wenn du auf Anordnung und aus therapeutischen Gründen in deiner Wohnung trainieren musst, so sind dabei entstehende Geräusche, (wenn du dabei nicht gerade brüllst) keine unzumutbare Lärmbelästigung. Im Gesetz, §§ 862 und 906 BGB heißt es dazu: „Das Geräusch erlangt erst dann juristische Bedeutung, wenn es ein normal empfindlicher Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt. Überemfindliche müssen die sie störenden Geräusche hinnehmen (oder in ein Altersheim ziehen), wenn der Lärm aufgrund einer normalen Wohnungsnutzung entsteht und kein besonders rücksichtsloses Verhalten deinerseits vorliegt… Außerdem ist zu prüfen, ob die Hellhörigkeit des Hauses einen Wohnungsmangel darstellt. In diesem Fall wäre der Vermieter evtl. zur Lärmdämmung verpflichtet. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Wohnung keine Mängelrügen zulässt.

Da du die im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten (abends nach 22 Uhr), evtl. auch wochentags tagsüber(?) einhälst, kann nicht von Ruhestörung gesprochen werden. In den Ruhezeiten und nach 22 Uhr soll beispielsweise grundsätzlich ein Staubsauger nicht benutzt werden.

Grundsätzlich muss die Nachbarin, die sich gestört fühlt, sich mit dem Vermieter auseinandersetzen. Sie hat aber auch das Recht, sich direkt an dich zu wenden. Du selbst hast alles getan, um den Lärm, der entsteht, wenn mal ein Sportgerät zu Boden fällt, zu vermeiden bzw. zu dämmen. Du hast jedoch festgestellt, dass mit der Nachbarin wegen der immer dreister werdenden Forderungen eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Jetzt muss der Vermieter für Ruhe im Haus sorgen. Du bist keinesfalls verpflichtet, aus Rücksichtnahme auf deine Nachbarin deine Trainingsübungen künftig in einem Fitnesscenter auszuüben. Das ist ja gerade der Sinn von therapeutischen Übungen, dass sie bei Bedarf wiederholt werden können und dann die Länge einer Übung je nach Erfordernis, kürzer aus länger geübt werden kann. Außerdem sind dies unzumutbare Kosten, die dir von keiner Seite ersetzt werden.

Du hast dagegen das Recht, dich gegen die ungerechtfertigten Vorwürfe und die von ihr willkürlich festgelegten weiteren Ruhezeiten zu wehren. So kannst du von deinem Vermieter verlangen, dass er die Nachbarin auffordert, die Angriffe gegen dich künftig zu unterlassen und gegenüber der Nachbarin in Form einer Abmahnung ankündigen, dass sie im Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen hat.

Klar herausgestellt werden sollte, dass du als friedlicher Mieter im Haus deine Wohnung in der für dich notwendigen Weise nutzt. Es ist im Gegenteil die Nachbarin, welche Unfrieden in das Haus bringt, der inzwischen die Zumutbarkeit weit überschreitet.

Du selbst tust alles, um die gemieteten Räume vor Schaden zu bewahren. So schützt du den Parkettfußboden, in dem du, besonders bei diesem Extremwinter, deine Straßenschuhe vor der Wohnung im Treppenhaus ausziehst. Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gehört zu den Gemeinschaftseinrichtungen, die von allen Mietern und ihren Besuchern genutzt werden. Es ist deine Nachbarin, die es an Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahmen fehlen lässt. So dürfen Mieter auch eine Fußmatte vor ihrer Wohnungseingangstür auslegen und Schuhe darauf abstellen (OLG Hamm, WuM 88, 413; LG Berlin, WuM 99, 536).

Dazu eine Frage: Was steht im Mietvertrag zur Treppenhausreinigung? So könntest du den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass deine Nachbarin im Treppenhaus diverse Blumentöpfe abgestellt hat und dort wochenlang Bauschutt lagerte. Das behindert unter Umständen den Fluchtweg. Diese sind zu entfernen. Wenn im Mietvertrag übrigens nichts über Treppenreinigung steht, muss grundsätzlich der Vermieter putzen lassen. Putzt du im Wechsel mit der Nachbarin, so musst du vorher regelmäßig alles, was im Treppenhaus durch die Nachbarin da rumsteht, zur Seite räumen, bevor du Putzen kannst. Der Vermieter sollte die Nachbarin auffordern, ihr Eigentum aus dem Treppenhaus zu entfernen.

Nun hab ich noch Fragen. Wieviele Wohnungen befinden sich im Haus? Wieviele auf jeder Etage? In welchem Stockwerk wohnst du? Wie ist dein Kontakt zu den anderen Mietern des Hauses? Hat sich irgendjemand der anderen Mieter bei dir über den „Lärm“ beschwert? Hast du von der Nachbarin oder ihrem Anwalt bereits Briefe erhalten? Wenn ja, wie viele und wie hast du darauf reagiert? So einen Brief würde ich gerne einmal einsehen. Ich weiß, ich soll auf dieser Seite keine persönlichen Daten wie meine E-Mail-Adresse angeben. Es wäre wegen des Umfang dieser Stellungnahme aber sinnvoll, wenn wir uns Mails mit Angang senden könnten. Deshalb werde ich das Team von Wer-weiß-was bitten, dir auf deine Anforderung meine EMail-Adresse bekannt zu geben.

Ich würde dir gerne auch noch etwas dazu schreiben, was du als nächstes tun solltest. Heute nur ein Tipp. Ein Teppichboden neben deinen Trainingsgeräten mag vielleicht doch nicht dämmend genug sein. Geh doch mal in einen Schaumstoffladen und besorg dir eine dickere Schaumstoffmatte. Darauf kannst du dann immer noch den Teppich legen. Auch deinen Vermieter kannst du mit diesem Schutz sehr inponieren, da du alles tust, um den Parkettfußboden zu schützen. Mein nächster Rat wäre ein ausführlicher Brief per Einschreiben an den Vermieter. Dazu würde ich dir gerne Fomulierungen vorschlagen, damit du dir nicht selbst ein Bein stellst.

Zusammengefasst:

Das Recht ist auf deiner Seite,
Wehre dich, Deine Geduld und die Zumutbarkeit der Störungen durch deine Nachbarin ist überschritten. Wenn die Briefe an dich auch nur einen Hauch in Richtung übler Nachrede zeigen, drohe mit einer Strafanzeige und Schadensersatz für die durch sie verhinderte Wiederherstellung deiner Gesundheit. Werde massiv.
Evtl. kannst du auch deinem Vermieter ankündigen, dass die fortgesetzten Belästigung durch die Nachbarin dich seinerseits berechtigen, die Miete zu kürzen. Zusammen mit einer Fristsetzung bringt ihn das vermutlich dazu, zu handeln.

Ich drück dir so sehr die Daumen, nun ist es an Dir, energisch zu reagieren. Wenn dir jemand vors Schienbein tritt, dann darfst du durchaus mal deine Muskeln spielen lassen.

Und glaub mir, lächerlich ist es keineswegs, hier geht es schlichtweg darum, dass deine Nachbarin bestimmt und du sollst parierten. Es ist also wie bei einem Boxkampf. Erst einmal wirst du getestet, wie viel du dir gefallen lässt. Stellt deine Nachbarin fest, mit dir kann man es machen, dann wird sie wie ein Erpresser im Laufe der Zeit immer mehr von dir verlangen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, deutlich zu machen „Bis hierhin und nicht weiter“.

Es würde mich freuen, von dir zu hören.
Liebe Grüße
Ingrid

Hallo Felix,

Also ich habe gerade eine Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten angefangen und bekomme auf Arbeit solche Situationen auch bei anderen mit. Also ich denke du brauchst dir da weiter keine Gedanken machen. Für dich gelten die Ruhezeiten deines Vermieters und nicht die gewünschten Ruhezeiten von Frau X. Natürlich ist auf die Nachbarn rücksicht zu nehmen aber wenn du ihr jetzt schon zugesichert hast nicht mehr zu Hause zu trainieren ist das doch auch O.K. du zeigst deinen Guten Willen. Und wenn dein Vermieter dich versucht anzurufen würde ich ruhig mit ihm sprechen und ihm die Probleme von deiner Seite schildern und auch ihm sagen das du das trainieren zu Hause unterlässt. würde dein Vermieter dir ärger machen wollen, würde er es dir schriftlich mitteilen damit er etwas in der Hand hat. Und zu den Pflanzen im Hausflur und deinem Schuhschrank - ansich ist beides aus Gründen wie z.B. freier Zugang für Rettungskräfte u.a. eigentlich vom Vermieter nicht gerne gesehen, teilweise im Mietvertrag verboten. Also rege dich darüber nicht auf sonst hast du deinen Schuhschrank bald in der Wohnung zu stehen :smile: Wenn jetzt von deiner Nachberin weitere Störungen zu ungewöhnlichen zeiten geschehen, notiert euch das und wenn sie euch nochmal wegen Störungen auf die Nerven geht legt ihr, ihre Störungen vor die Nase. Vor dem Anwalt brauchst de keine Angst haben, was will der machen? Dir mit dem Finger drohen :smile: Frau X scheint ein bisschen zuviel Zeit zu haben. hoffe konnte dir ein bisschen helfen… Jasmin

Guten Tag.

Ich würde auf alle Fälle ebenfalls einen Anwalt konsultieren .Ich denke mit einem ärztlichen Attest über die Krankheit und deren Leidensminderung hast du gute Chancen gegen die kuriosen „Extra-Ruhezeiten“,welche nach meiner Meinung ein fake ist,anzugehen.
Sprich mit deinem Vermieter-erklär ihm alles aus deiner Sicht,vielleicht kann er schon im Vorfeld vermitteln.Mit deiner Versicherung,dass du nur noch im Studio trainierst hast du vielleicht einen Fehler gemacht,lass die Rechtswirksamkeit des Schreibens von einem Anwalt prüfen.
Hausflure sind Allgemeinräume und von jedem nutzbar-solange dort nichts zur Gefahr für andere werden kann(versperrte Fluchtwege,Stolpergefahren etc)

mfg 0171maik