Hallo ihr Helfer,
mein Freund hat seine Wohnung bei einer Genossenschaft „zum nächstmöglichen Termin“ gekündigt. In der Kündigungsbestätigung wurde ein Termin 2 Monate nach der Kündigung genannt - Sprich Ende Januar gekündigt - Übergabe Ende März.
Es kam ihm sehr gelegen, da er nun früher umziehen konnte.
Bis Ende März war alles in Ordnung. Die Übergabe hat stattgefunden, er hat keine Schlüssel mehr zur Wohnung und eigentlich müsste das Mietverhältnis nun beendet worden sein.
Allerdings wurde Anfang dieses Monats die Monatsmiete für April abgebucht, obwohl er damit rechnete, überhaupt nicht mehr zur Zahlung verpflichtet zu sein.
Bei der Genossenschaft ist vorübergehend niemand erreichbar und das Geld ist weg.
Kann er die Miete wieder zurückfordern, oder ist die gesetzliche Kündigungsfrist trotzdem wirksam, d.h. die Genossenschaft hat den Anspruch auf die Miete, trotz falsch vorausgegebener Frist?
Auf der Homepage eines Anwalts haben wir folgendes gefunden:
„Was ist, wenn Sie mit einer „falschen“ Frist zu früh gekündigt haben?
Es ist keine neue Kündigung erforderlich; die Kündigung bleibt wirksam. Das Mietverhältnis endet aber erst mit Ablauf der geltenden Kündigungsfrist, d.h. – abhängig von der Wohndauer –nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten. Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter wohnen bleibt bzw. die Miete bis zum Ende der (langen) Kündigungsfrist weiter zahlt. Sollte bereits eine Wohnungsübergabe stattgefunden haben und der Mieter ausgezogen sein, kann hierin eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses gesehen werden. Der Vermieter hat dann keine weiteren Ansprüche.“
Vielen Dank für eure Hilfe!