hi expies,
man stelle sich mal den hypothetische fall vor, daß ein vermieter eine vermietungsanzeige aufgegeben habe - zu einem zeitpunkt, zu dem die wohnung noch am anfang einer umfassenden renovierung gestanden habe. aus dem kreis der bewerber sei er mit einer person einig geworden, habe aber noch nicht den genauen termin für die bezugsfertigkeit nennen, und die höhe der nebenkosten auch nur ca. abschätzen können. für einen konkreten mietvertrag noch zu früh. da die ausgewählte bewerberin „etwas in der hand“ haben wollte, hätte er ihr geschrieben haben können:
Betr. Mietwohnung Musterstraße 10
Sehr geehrte Frau Muster,
wie gewünscht bestätige ich ihnen als Mietinteressentin hiermit den
Zuschlag für die o.g. Mietwohnung.
Da sich die Räume z.Zt. noch in der Renovierungsphase befinden, wird
der genaue Bezugstermin erst im Mietvertrag festgehalten. Ziel ist die
erste Hälfte im April.
Mfg
gegen ende märz würde dem vermieter der verdacht aufkommen, daß die besagte bewerberin das interesse verloren hat: kein anruf, kein rückruf, „wegdrücken“ auf dem handy. wie bindend wäre die abmachung für welche vertragspartei?
lg, pit