Mietabsicht vor bezugstermin verlieren

hi expies,

man stelle sich mal den hypothetische fall vor, daß ein vermieter eine vermietungsanzeige aufgegeben habe - zu einem zeitpunkt, zu dem die wohnung noch am anfang einer umfassenden renovierung gestanden habe. aus dem kreis der bewerber sei er mit einer person einig geworden, habe aber noch nicht den genauen termin für die bezugsfertigkeit nennen, und die höhe der nebenkosten auch nur ca. abschätzen können. für einen konkreten mietvertrag noch zu früh. da die ausgewählte bewerberin „etwas in der hand“ haben wollte, hätte er ihr geschrieben haben können:


Betr. Mietwohnung Musterstraße 10

Sehr geehrte Frau Muster,

wie gewünscht bestätige ich ihnen als Mietinteressentin hiermit den
Zuschlag für die o.g. Mietwohnung.

Da sich die Räume z.Zt. noch in der Renovierungsphase befinden, wird
der genaue Bezugstermin erst im Mietvertrag festgehalten. Ziel ist die
erste Hälfte im April.

Mfg

gegen ende märz würde dem vermieter der verdacht aufkommen, daß die besagte bewerberin das interesse verloren hat: kein anruf, kein rückruf, „wegdrücken“ auf dem handy. wie bindend wäre die abmachung für welche vertragspartei?

lg, pit

Keine Bindung: es handelt sich um ein Angebot zur Abgabe eine Antrages auf einen Vertrag.

Johannes.

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Moien!

Schade…hatte gehofft Johannes wäre verschwunden und würde nicht immer Unfug posten. Also Standard-Tip: Johannes ignorieren.

Die Frage ist noch offen, ob nun beiderseitig klar ausgedrückt wurde, daß die Mieterin in Spe einzieht. Sollte dies der Fal sein existiert ein Vertrag.

Die zweite Frage ist natürlich die Beweisbarkeit! Wenn keine Zeugen vorhanden sind bzw. der Brief als normales Schreiben einging dürfte dies mehr als schwierig werden. Selbst wenn Beweispunkte vorliegen sollte man ggf. vermutlich die Sache als erledigt ansehen, denn eine Klage wäre teuer und langwierig und kaum der Mühe wert, wenn man auch einen neuen Mieter suchen kann.

Allerdings sehe ich hier das Problem, daß eine neue Vermietung schwierig sein könnte, falls die Mieterin auf die Idee kommt nachher doch zu sagen sie hätte je gemietet. Hierzu muss sich aber ein Experte äußern und nicht Johannes ;o)

Bernd

hallo bernd,

Die Frage ist noch offen, ob nun beiderseitig klar ausgedrückt wurde, daß die
Mieterin in Spe einzieht. Sollte dies der Fal sein existiert ein Vertrag.

nun - wir sollten in diesem falle mal annehmen, daß ganz genau das ausgedrückt wurde, was ich auch in meinem posting geschrieben habe. und nehmen wir weiter an, daß alles andere (z.b. auch die höhe der nebenkosten) nur mündlich und ohne zeugen besprochen wurde.

Die zweite Frage ist natürlich die Beweisbarkeit! Wenn keine Zeugen vorhanden
sind bzw. der Brief als normales Schreiben einging dürfte dies mehr als
schwierig werden. Selbst wenn Beweispunkte vorliegen sollte man ggf. vermutlich
die Sache als erledigt ansehen, denn eine Klage wäre teuer und langwierig und
kaum der Mühe wert, wenn man auch einen neuen Mieter suchen kann.

ja, nehme bitte an, daß der Brief als normales Schreiben rausging. wäre das dann (bei im posting genanntem wortlaut) für dem vermieter bindend, weil die mieterin diesen brief hat; und für den mieter nicht bindend, weil die mieterin ja den brief nicht unterschrieben, nicht bekommen haben könnte, oder ihn lediglich als unverbindliches angebot betrachten könnte?

Allerdings sehe ich hier das Problem, daß eine neue Vermietung schwierig sein
könnte, falls die Mieterin auf die Idee kommt nachher doch zu sagen sie hätte
ja gemietet.

ja, genau darin könnte das problem liegen: einem neuen mieter finden wäre leicht, aber welche ansprüche könnte die „verhinderte“ mieterin stellen, falls sie es sich nachträglich doch anders überlegt? wie lange müßte der vermieter in diesem rechtlich einseitigen schwebezustand gebunden?

lg, pit

hallo bernd,

Die Frage ist noch offen, ob nun beiderseitig klar ausgedrückt wurde, daß die
Mieterin in Spe einzieht. Sollte dies der Fal sein existiert ein Vertrag.

nun - wir sollten in diesem falle mal annehmen, daß ganz genau
das ausgedrückt wurde, was ich auch in meinem posting
geschrieben habe. und nehmen wir weiter an, daß alles andere
(z.b. auch die höhe der nebenkosten) nur mündlich und ohne
zeugen besprochen wurde.

Hier liegt das Problem! du hast keinerlei NAchweismöglichkeiten, während die Vermieterin in Spe durch dein Schreiben einen Beweis hat!

ja, nehme bitte an, daß der Brief als normales Schreiben
rausging. wäre das dann (bei im posting genanntem wortlaut)
für dem vermieter bindend, weil die mieterin diesen brief hat;
und für den mieter nicht bindend, weil die mieterin ja den
brief nicht unterschrieben, nicht bekommen haben könnte, oder
ihn lediglich als unverbindliches angebot betrachten könnte?

bindend ist es für beide Seiten, nur halt derzeit nur für die eine beweisbar!

ja, genau darin könnte das problem liegen: einem neuen mieter
finden wäre leicht, aber welche ansprüche könnte die
„verhinderte“ mieterin stellen, falls sie es sich nachträglich
doch anders überlegt? wie lange müßte der vermieter in diesem
rechtlich einseitigen schwebezustand gebunden?

Hier würde ich mich mal an Marie direkt wenden, die sich wohl in dem Gebiet auskennt. Normal könnte man ein Einschreiben an die Vermieterin aufsetzen und alles kündigen, doch evtl. weckt man dadurch schlafende Hunde und die merkt erst dann ihre Möglichkeiten. Also lieber vorher absichern…

Bernd

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