Hallo zusammen,
wir haben bei einem örtlichen Makler (für ein Geschäftslokal) eine Mietabsichtserklärung (per Email) abgegeben; allerdings nicht verbindlich und auch nicht unterschrieben.
Wir haben nun ein anderes (besser gelegenes) Ladenlokal gefunden und würden daher beim Erstgenannten absagen.
Frage: Kann der Makler auf eine Unterzeichnung eines Mietvertrages bestehen und/oder hat er u. U. ein Recht (Anspruch) auf irgendwelche Zahlungen (entgangene Courtage etc…)?
Vielen Dank!