Hab gerade schmerzlich erfahren müssen, wie man auch nach seinem Urlaub noch sein Geld abgenommen bekommt.
Eine Mietkaution in Höhe von 360 € wurde um 145 € gekürzt, weil das Ferienhaus angeblich nicht von meiner Familie und mir gereinigt wurde, was definitiv der Wahrheit entspricht.
Habe ich eigentlich keine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren?
Gruß
Toni
Hallo Toni,
sollte dieses so im Mietvertrag vereinbart sein, so hast Du wohl kaum
Möglichkeiten, Dich dagegen zu wehren. Meistenteils steht aber in diesen Verträgen die Gebühren für eine Endreinigung. Schaue einmal genau Deinen Vertrag an.
Gruß
Rüdiger
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Hi!
Säubern ist nicht gleich säubern (abgesheen davon das du dich wohl im Posting falsch ausgedrückt hast, denn ich nehme ja an ihr habt gesäubert ;o)) - von daher können die das durchaus anders sehen als ihr. Da dies aber wohl im Mietvertrag angeführt ist bleibt dir wohl kaum ne Möglichkeit, denn selbst wenn ihr ne komplette Grundreinigung gemacht hättet - wie willst du es beweisen??
Gruß
Bernd
Hi Toni,
habt Ihr eine Abnahme machen lassen? Wenn die Kohle einbehalten wird geht das ja nur entweder vor Ort (dann kann man aber mit den Leuten in die Wohnung gehen und darüber streiten ob sauber ist oder nicht) oder über Kreditkarte nach Abreise. Dann könnt Ihr die Abbuchung zurückgehen lassen, solltet dann aber ein Protokoll über den Zustand der Wohnung bei Eurem Auszug haben der beweist dass alles sauber war.
Ohne Protokoll sieht es leider schlecht aus. Dann steht Aussage gegen Aussage.
Bye
Rolf
off Topic: Kreditkarte zurückbuchen
Hi Rolf,
habt Ihr eine Abnahme machen lassen? Wenn die Kohle
einbehalten wird geht das ja nur entweder vor Ort (dann kann
man aber mit den Leuten in die Wohnung gehen und darüber
streiten ob sauber ist oder nicht) oder über Kreditkarte nach
Abreise. Dann könnt Ihr die Abbuchung zurückgehen lassen…
berechtigte, vom Karteninhaber ordnungsgemäß authorisierte Zahlungen können nicht zurückgegeben werden.
Wie kommst du darauf das dies möglich ist?
Viele Grüße
Michael
Hi Michael,
berechtigte, vom Karteninhaber ordnungsgemäß authorisierte
Zahlungen können nicht zurückgegeben werden.
Genau darum geht es ja. Im Allgemeinen werden für Kautionen Kreditkartenabzüge gemacht, jedoch nicht unterschrieben. Wenn er jetzt der Meinung ist dass der einbehaltene Betrag nicht rechtens ist dann könnte er die Abbuchung anzweifeln und zurückgehen lassen. Soweit mir bekannt ist bleibt die Nachweispflicht der Abbuchungsberechtigung ja beim Abbucher oder?
Bye
Rolf
Hallo nochmal,
berechtigte, vom Karteninhaber ordnungsgemäß authorisierte
Zahlungen können nicht zurückgegeben werden.Genau darum geht es ja. Im Allgemeinen werden für Kautionen
Kreditkartenabzüge gemacht, jedoch nicht unterschrieben. Wenn
er jetzt der Meinung ist dass der einbehaltene Betrag nicht
rechtens ist dann könnte er die Abbuchung anzweifeln und
zurückgehen lassen. Soweit mir bekannt ist bleibt die
Nachweispflicht der Abbuchungsberechtigung ja beim Abbucher
oder?
natürlich muss der Abbucher nachweisen können das er die Berechtigung hat die Abbuchung zu tätigen, was in diesem Fall natürlich nicht geht.
Aber welcher Vermieter würder unte diesen Umständen eine Kreditkarte als Kaution aktzeptieren?
Ich kenne das von Hotels in Amerika die eiskalt das x-fache des Zimmerpreises auf der Kreditkarte als Sicherheit/Kaution belasten. Sehr zum Ärger des Karteninhabers der dann natürlich weniger Verfügungsrahmen hat.
Grüße
Michael