Mietänderung (Mieterhöhung) kurzfristige Ankündigu

Hallo, mal sehen ob ich das so richtig schreibe

Anfang Dezember 2008 bekommt ein Mieter einen Brief:
Mietänderung zum 01.01.2009
Wegen Änderung der Instandhaltungskosten der Mietanlage
Die Miete wird geändert um 16,47 Euro(also um 16,47 Euro erhöht)
Mit der Begründung Änderung der Miete gemäß dem Gesetz über die soziale
Wohnraumförderung (§ 50 Wohnraumförderungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 10 und 8 a Wohnungsbindungsgesetz.

Meine Frage: Kann so eine Änderung so kurzfristig angekündigt werden?

Vielen Dank im voraus!

Gruss Berta

Hallo Berta,

Meine Frage: Kann so eine Änderung so kurzfristig angekündigt
werden?

im Falle von öffentlich gefördertem Wohnungsbau wird jährlich die Miete gemäß den gesetzlichen Vorgaben angepaßt. Dies erfolgt in der Regel immer am Jahresende.

Es hat also seine Richtigkeit.

Gruß!

Horst

Hallo Horst

Danke für Deine schnelle Antwort

Gruss Berta