Hallo, mal sehen ob ich das so richtig schreibe
Anfang Dezember 2008 bekommt ein Mieter einen Brief:
Mietänderung zum 01.01.2009
Wegen Änderung der Instandhaltungskosten der Mietanlage
Die Miete wird geändert um 16,47 Euro(also um 16,47 Euro erhöht)
Mit der Begründung Änderung der Miete gemäß dem Gesetz über die soziale
Wohnraumförderung (§ 50 Wohnraumförderungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 10 und 8 a Wohnungsbindungsgesetz.
Meine Frage: Kann so eine Änderung so kurzfristig angekündigt werden?
Vielen Dank im voraus!
Gruss Berta