Mietangelegenheiten

Liebe/-r Experte/-in,
erst mal zum Sachverhalt:

Mein Freund (28), Ich (21) und meine kleine Tochter (8 Monate) sind seit Dezember in einer Mietwohnung in einem 2 Familienhaus in Regensburg.

Der Vermieter hat meinen Freund gefragt, ob er die Hausmeistertätigkeiten d.h. Streuen, Räumen, Garten mähen… verrichten will, dafür bekommt er 40 Euro im Monat. Bis heute haben wir noch keinen Cent gesehen!
Können wir also einfach nächsten Monat die 40 € für Dezember, Januar, Februar und März abziehen?! Was muss ich dann als Verwendungszweck angeben?! Gilt das dann eigentlich als Verdienst? Mein Freund ist derzeit in Privatinsolvenz und muss somit alles angeben?!

Im Dezember waren wir so gut wie gar nicht in der Wohnung, weil wir einfach nicht mit dem Umziehen weiter gekommen sind! Die Mutter des Vermieters ist deswegen andauert zur Wohnung gefahren und hat den Weg vorm Haus geräumt und uns dann mündlich „vermahnt“, dass wir uns drum kümmern müssen! Dürfen wir dann für Dezember trotzdem die 40 € verlangen?

Vorm Haus befindet sich eine Klärgrube, die im Frühjahr weg soll. Im Januar ist mir der Klostein samt Gehänge ins Klo gefallen (der war schon drin, als wir eingezogen sind, aber neu). Wir haben Sie angerufen, weil das Klo immer übergeronnen ist! Daraufhin hat sie den Klemptner geholt! Das Klo musste komplett auseinander genommen werden! Draußen bei der Klärgrube hat ihr Lebensgefährte nachgeschaut, was da rauskommt, wenns wieder in Ordnung ist! Dafür hat Sie uns 80 € berechnet! Darf Sie das?

Im Dezember gab es öfter Schwierigkeiten mit der Heizung! Sie fiel öfters aus und dann gab es auch nur noch kaltes Wasser - laut Obermieterin! Erst ab 2.1.10 wurde das gerichtet! 2 Tage vor Silvester hat sie zu mir gesagt, dass wir ihr am 30. sagen sollen, ob die Heizung geht oder nicht. Das habe ich aber leider vergessen und dann erst am 31.1. angerufen. Sie hat mich richtig zur Sau gemacht, dass ich ja Verantwortung übernehmen muss ect. (Sie ist 60 Jahre alt). Sie hat auch gleich gesagt, dass ich die ganze Heizung zahlen muss, wenn ich so unzuverlässig bin! Nun meine Frage: Die Obermieterin hat für Dezember keine Miete überwiesen! Kann ich das rückwirkend auch machen?! Zeugen gibt es ja! (Obermieterin + Freund + Mutter)!

Die Haustüre muss man zudrücken, damit Sie zugeht! Kann man da auch die Miete mindern?

Wenn sie sagt, dass Treppenhaus wird im Frühjahr gestrichen, wann muss sie das dann genau machen?

Im Garten liegen Rohre rum, die mit dem Boden verbunden sind (da war mal ne Wasseranlage)! Mein Freund meint, dass sie uns darauf hingewiesen hat am Anfang! Muss sie die Wegmachen? Genauso wie ihre Gartengeräte und Eimer mit verschimmelten Äpfeln?! Und Heizholz? Wir haben ein kleines Kind, dass sollte da nicht spielen! Außerdem gibt es anscheinend einen Bach im Garten, auf dem nur eine Platte liegt. Muss sie den zumachen?

Sie will ihre Beete im Sommer bepflanzen! Darf sie das in unserem Garten machen? Es steht im Mietvertrag: Bepflanzung von Beeten oder bauliche Änderungen nur nach Absprache möglich.

Der Dachboden stinkt erbärmlich! Aber nur, wenn man drin ist, oder vor der Tür! Müssen die da was machen?

Ich will hier neue Böden reinmachen! Es gibt hier einen alten Holzboden, mit großen Rillen, in denen sich viel Dreck befindet, den man nicht mehr rausbringt! Muss sie das bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Danke.

Steffi

Hallo Steffi,

dein hier geschilderter Fall ist sehr komplex, daher empfehle ich dir dringend einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Da ihr so wie ich das verstanden habe nur das nötigste zum Leben habt und ein geringes Einkommen wird euch der Anwalt nichts kosten. Dafür müßt ihr nur zu eurem für euch zuständigen Amtsgericht und in die Rechtsantragstelle, dort schildert ihr kurz euren Fall worum es geht und bittet um einen „Beratungsschein“ für diese Sache. Dafür müßt ihr euren Mietvertrag, die letzten Kontoauszüge und evtl Lohnabrechnung oder ALG I / ALG II bescheid mitbringen. Mit diesem Beratungsschein könnt ihr dann zu einem Anwalt eurer wahl. Dieser kann dann von euch einen einmaligen betrag in Höhe von 10,00€ verlangen. Denn hier braucht ihr richtigen Juristischen Rat, den ich hierbei euch nicht geben darf und kann. Solltest du noch Fragen haben kannst du mich jederzeit anschreiben.

LG

Gerhard

owei owei…
hallo steffi,
das ist ne ganze menge, was du schreibst.
ich frage mich worum es geht. zieht doch wieder aus.

dennoch:

  1. für dezember hat er doch gar nichts verdient. die vermieterin musste doch alles machen. wofür dann 40€?

  2. fragt bei eurer schuldenberatung in der nähe nach, ob er das angeben muss. warum nicht vorher die info geholt?

  3. gibt es etwas schriftliches über die hausmeistertätigkeit? bin mir nicht sicher, ob eine mündliche absprache hier gilt.

  4. 80€ für eine leistung des lebensgefährten? wie das denn? rechnung? ansonsten wohl kaum, meines erachtens nach.

  5. eine ganze miete wegen der heizung? ich weiß nicht, ob es nicht immer nur prozentual geht.–> mieterverein? googlen? ausserdem ward ihr im dezember noch gar nicht richtig in der wohnung, hat es euch betroffen und eure wohnqualität stark eingeschränkt?

6)„haustür zudrücken“ müssen, „flur streichen“, worauf wollt ihr hinaus und warum? --> klingt als wenn ihr anfangt, sachen zu suchen…

  1. ich nehme an, dass es sich darauf bezieht, dass veränderungen im garten mit dem vermieter besprochen werden müssen, wenn der mieter etwas im garten verändern will. nicht anders herum.

hört sich ziemlich stressig und chaotisch an, versucht, trotz der privatinsolvenz, eine geeignetere wohnung zu finden, wenn so viel unfrieden herrscht und ihr so unzufrieden seid!

grüße und alles gute!

Hallo, aber bei dieser Problematik kann ich leider nicht behilflich sein.
Gruß Kellner 63