Mietanpassung an Verbraucherpreisindex?

Hallo,

ich habe die Aufgabe, einen Mietvertrag anzupassen. Der Passus, der mir Probleme bereitet lautet:
Der Mietzins wird an den Lebenshaltungskostenindex „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte - für Deutschland insgesamt (Basis 1995 = 100%)“ ausgewiesen vom Statistischen Bundesamt gekoppelt.
Erhöht oder vermindert sich dieser Index gegenüber dem Stand vom 01.01.2004 um mehr als 10%, so ändert sich der Mietzins entsprechend.

Mein Problem ist, dass der Index mit der Basis 1995 inm Jahr 2002 eingestellt wurde und sich ab da alles auf 2000 als Basisjahr bezieht. Wie stelle ic jetzt fest, ob die Miete angepasst werden darf?

Danke und Gruss,
rustydust

Anscheinend fand die Vertragsfertigung also am bzw. mit Wirkung zum 01.01.2004 statt?!
Schon zu diesem Zeitpunkt gab es den im Vertrag eingesetzten Index nicht mehr!
Üblich ist es auch den Anfangsstand des gewählten Index im Mietvertrag anzugeben > dann hätte der Vertragsfertiger auch nicht den Fehler gemacht sich auf einen nicht mehr bestehenden Index zu beziehen bzw. es hätte ihm auffallen müssen …

Ersetzt wurde u.A. der „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte - für
Deutschland insgesamt“ durch den " Verbraucherpreisindex Deutschland" (zunächst Basis 2000=100, inzwischen Basis 2005=100)
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…

Vermieter und Mieter könnten sich darauf verständigen, dass im Sinne des im Mietvertrag gewollten der neue „Ersatzindex“ anzuwenden ist - ein Gericht könnte aber womöglich auch zur Ansicht kommen, dass keine wirksame Wertsicherungsklauseln/Mietanpassungsmöglichkeit vereinbart wurde …

Zur praktischen Umsetzung bietet das Stat Bundesamt einen Index-Umrechner > " Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen" - sogar für die alten nicht mehr fortgeführten Indizes/z.B. den o.g.
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…

ERGEBNIS des Rechners zu Basis/Anfangswert 01/2004:
„Die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Januar 2004 bis zum aktuellen Indexstand vom Monat Februar 2008 beträgt 8,5 %.“
> also nicht mehr als 10% = Voraussetzung für vertraglich vereinbarte Mietpreisanpassungsmöglichkeit nicht gegeben

(Schade, dass es keine Möglichkeit gab, auf diese ebenfalls im Board „Mietrecht“ gestellt Frage unter diesem Sachgebiet zu antworten > denn das dürfte andere Mieter/Vermieter mehr interessieren als die BWL’ler)

Rudi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich habe die Aufgabe, einen Mietvertrag anzupassen. Der
Passus, der mir Probleme bereitet lautet:
Der Mietzins wird an den Lebenshaltungskostenindex „Preisindex
für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte - für
Deutschland insgesamt (Basis 1995 = 100%)“ ausgewiesen vom
Statistischen Bundesamt gekoppelt.
Erhöht oder vermindert sich dieser Index gegenüber dem Stand
vom 01.01.2004 um mehr als 10%, so ändert sich der Mietzins
entsprechend.

Mein Problem ist, dass der Index mit der Basis 1995 inm Jahr
2002 eingestellt wurde und sich ab da alles auf 2000 als
Basisjahr bezieht. Wie stelle ic jetzt fest, ob die Miete
angepasst werden darf?

Danke und Gruss,
rustydust

Anscheinend fand die Vertragsfertigung also am bzw. mit
Wirkung zum 01.01.2004 statt?!
Schon zu diesem Zeitpunkt gab es den im Vertrag eingesetzten
Index nicht mehr!
Üblich ist es auch den Anfangsstand des gewählten Index im
Mietvertrag anzugeben > dann hätte der Vertragsfertiger
auch nicht den Fehler gemacht sich auf einen nicht mehr
bestehenden Index zu beziehen bzw. es hätte ihm auffallen
müssen …

Ersetzt wurde u.A. der „Preisindex für die Lebenshaltung aller
privaten Haushalte - für
Deutschland insgesamt“ durch den
" Verbraucherpreisindex Deutschland"
(zunächst Basis 2000=100, inzwischen Basis 2005=100)
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…

Vermieter und Mieter könnten sich darauf verständigen, dass im
Sinne des im Mietvertrag gewollten der neue „Ersatzindex“
anzuwenden ist - ein Gericht könnte aber womöglich auch zur
Ansicht kommen, dass keine wirksame
Wertsicherungsklauseln/Mietanpassungsmöglichkeit vereinbart
wurde …

Zur praktischen Umsetzung bietet das Stat Bundesamt einen
Index-Umrechner > „Rechenhilfe zur Anpassung von
Verträgen
“ - sogar für die alten nicht mehr
fortgeführten Indizes/z.B. den o.g.
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…

ERGEBNIS des Rechners zu Basis/Anfangswert 01/2004:
„Die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Januar
2004 bis zum aktuellen Indexstand vom Monat Februar 2008
beträgt 8,5 %.“
> also nicht mehr als 10% = Voraussetzung für vertraglich
vereinbarte Mietpreisanpassungsmöglichkeit nicht gegeben

(Schade, dass es keine Möglichkeit gab, auf diese ebenfalls im
Board „Mietrecht“ gestellt Frage unter diesem Sachgebiet zu
antworten > denn das dürfte andere Mieter/Vermieter mehr
interessieren als die BWL’ler)

Rudi

Hallo Rudi,

erstmal vielen Dank für Deine Erläuterungen! Der Vertrag wurde im Jahr 2002 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war das Basisjahr noch 1995. (2000 wurde ja auch erst 2003 zum neuen Basisjahr, und 2005 wurde wohl dieses Jahr das neue Basisjahr, wenn ich das richtig verstehe.)

Die von Dir oben durchgeführte Rechnung habe ich mit dem Tool bei www.destatis.de nachvollzogen. Verstehe ich das richtig, dass die 8,5% bedeuteten, dass man so tut, also ob der Index mit Basis 1995=100 im Januar 2004 die Grundlage wäre und dann geprüft wird, ob von Januar 2004 bis zum heutigen Stand um mindestens 10% zugelegt hat?

Gruss,
rustydust

Hallo rustydyst

Hallo Rudi,

erstmal vielen Dank für Deine Erläuterungen! Der Vertrag wurde
im Jahr 2002 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war das
Basisjahr noch 1995.

Und dann wurde im Vertrag bzgl. einer Mieterhöhungsmöglichkeit auf Indexstand Januar 2004 als „Startwert“ abgestellt?!
Das habe ich so auch noch nicht gesehen … (deswegen habe ich auch Vertragsdatum/-beginn Jan 2004 vermutet - i.d.R. bezieht man sich ja auf den zuletzt bekanntgemachten Indexstand …)

(2000 wurde ja auch erst 2003 zum neuen Basisjahr, und 2005 wurde wohl dieses Jahr das neue Basisjahr, wenn ich das richtig verstehe.)

Dürft in etwa so stimmen - die Statistik hinkt ja immer dem wahren Leben etwas hinterher.

Die von Dir oben durchgeführte Rechnung habe ich mit dem Tool
bei www.destatis.de nachvollzogen. Verstehe ich das richtig,
dass die 8,5% bedeuteten, dass man so tut, also ob der Index
mit Basis 1995=100 im Januar 2004 die Grundlage wäre und dann
geprüft wird, ob von Januar 2004 bis zum heutigen Stand um
mindestens 10% zugelegt hat?

Stark vereinfacht könnte man wohl JA sagen - allerdings liegen dann doch noch ein paar Rechenschritte > Umrechnung von Index … mit Basiswert … auf Index … mit Basiswert … dazwischen.
Dafür ermittelt das Stat Bundesamt die jeweiligen Umrechnungsfaktoren/Umrechnungskoeffiziente

Dem Rechner des Stat Bundesamts sollte man ja eigentlich schon vertrauen können :wink:
aber schau dir vielleicht DAS mal dazu an (sicher gibt’s irgendwo bei destatis auch Neueres zur Umbasierung auf Basisjahr 2005=100 - zum Glück musste ich mich letzter Zeit nicht damit beschäftigen):
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…

oder mit „Preisindex umrechnen“ erGOOGELT - z.B:
http://www.ra-heinicke.de/html/body_lhk-umrechnung.htm
http://www.darmstadt.ihk24.de/produktmarken/standort…

Gruß Rudi