Vielen Dank, das hat mir geholfen und meine Entscheidung vertärkt,
Gruß gunlo
Hallo Gunlo,
sorry, wenn ich mich erst heute melde. Bin erst gestern abend vom mal wieder wohlverdienten Urlaub zurück gekommen.
Da die Mailanfrage schon eine Woche alt ist und verschiedene www-ler angefragt wurden, vorab meine Frage, ob Ihre Frage von den anderen möglicherweise schon hinreichend beantwortet worden ist? Wenn ja, hat sich meine Antwort erübrigt, wenn nein, bitte kurze Info bzw. Mitteilung der neu aufgetauchten Fragen. Ich versuche dann darauf einzugehen. Danke.
Freundliche Grüße
Norbert
Hallo
Hallo liebe community,
wir haben unser Haus zeitlich befristet bis Juli 2012
vermietet. Vor kurzem informierten uns die Mieter, dass sie
berufsbedingt im kommenden Sommer 2011 ausziehen müssten. Da
wir grundsätzlich bereit dazu sind, haben wir Ihnen
vorgeschlagen, uns eine schriftliche Kündigung mit dem
Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses zukommen zu
lassen. Nun haben wir eine mail erhalten, in der die Mieter
darauf hinweisen, dass sie laut ihres Anwalts eine
Mietaufhebungsvereinbarung schreiben müssten, die allerdings
~250 € kosten würde.
Ein Aufhebungsvertrag kann knapp selber geschrieben werden. Wenn die Mieterin dies von Ihrem Anwalt aufsetzen lassen will, so ist sie auch für die Bezahlung zuständig. Unterzeichnen braucht der VM dies dennoch nicht. Der Vertrag kann auf Gegenseitigkeit verhandelt werden.
Für uns stellt sich die Frage, ob dies wirklich sein muss,
oder ob wir diese Mietaufhebungsvereinbarung nicht selber
aufsetzen können. Gibt es irgendwo gute Musterbeispiele? Auf
was müssten wir achten?
ohne Vollständigkeitsanspruch (dann besser zum eigenen Anwalt, oder Vermieterverband):
A) Zeitpunkt des Vertragsende
B) Übergabezeitpunkt mit Protokoll des Zustandes und Zählerstände, Schlüsselübergabe
C) Was soll geschehen wenn sich eine Partei nicht an
A-E hält.
D) Nachfolgeadresse gleich vertraglich benennen lassen (wichtig für Abrechnungen etc.)
E) Was passiert mit einer Kaution
Eine weitere Frage noch: da wir uns in den nächsten Jahren im
Ausland befinden und weiter vermieten wollen, dachten wir über
einen evtl. Rechtsbeistand durch etwa einen Vermieterverein
nach. Nach Durchsicht dieses Forums wurde davon eher
abgeraten, da die meisten ihr Geld nicht wert seien. Ist das
die einhellige Meinung, oder gibt es auch hier einen Tipp für
einen Verein, dem wir guten Gewissens beitreten könnten?
Der örtliche Haus & Grundeigentümerverband, er ist zwar auch bei Verwaltung kommerziell ausgerichtet, wäre aber bei Mietgliedschaft pro Vermieter und immer aktuell an der veränderten Gesetzgebung.
Vielen Dank,
gunlo
Komme gerade aus den 2 Wochenurlaub wieder…
vlg MC
Hallo Norbert,
meine Frage wurde in der Tat inzwischen beantwortet, dennoch vielen Dank für die freundliche Antwort.
Gruß gunlo
Hallo MC,
herzlichen Dank für die ausführliche Aufgliederung der erforderlichen Vereinbarungsinhalte, das war sehr hilfreich.
Gruß gunlo