Mietaufhebungsvereinbarung

Hallo liebe community,
wir haben unser Haus zeitlich befristet bis Juli 2012 vermietet. Vor kurzem informierten uns die Mieter, dass sie berufsbedingt im kommenden Sommer 2011 ausziehen müssten. Da wir grundsätzlich bereit dazu sind, haben wir Ihnen vorgeschlagen, uns eine schriftliche Kündigung mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses zukommen zu lassen. Nun haben wir eine mail erhalten, in der die Mieter darauf hinweisen, dass sie laut ihres Anwalts eine Mietaufhebungsvereinbarung schreiben müssten, die allerdings ~250 € kosten würde.

Für uns stellt sich die Frage, ob dies wirklich sein muss, oder ob wir diese Mietaufhebungsvereinbarung nicht selber aufsetzen können. Gibt es irgendwo gute Musterbeispiele? Auf was müssten wir achten?

Eine weitere Frage noch: da wir uns in den nächsten Jahren im Ausland befinden und weiter vermieten wollen, dachten wir über einen evtl. Rechtsbeistand durch etwa einen Vermieterverein nach. Nach Durchsicht dieses Forums wurde davon eher abgeraten, da die meisten ihr Geld nicht wert seien. Ist das die einhellige Meinung, oder gibt es auch hier einen Tipp für einen Verein, dem wir guten Gewissens beitreten könnten?

Vielen Dank,
gunlo

Eigentlich ganz einfach. Die Mieter kündigen schriftlich, Ihr nehmt die Kündigung schriftlich an.

Aus die Maus. Jeder Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen beendigt oder geändert werden.
Ausnahmen : Grundbuch, Notarielleverträge etc.

Sonst nach mal Haus und Grund fragen und auf alle Fälle beitreten kann ich nur empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kiecksee

Hallo Gunlo,

Mietaufhebungsvertrag kannst Du googeln.
Wenn Du einen Haus u. Grundeigentümerverein beigetreten
wärst hättest Du hier zu all Deinen Fragen eine Antwort bekommen mit den entsprechenden Musterverträgen.
Da Ihr im Ausland seit würde ich die Möglichkeit einer
Hausverwaltung ins Auge fassen die kümmern sich im Auftrag des Eigentümers um alle Aufgaben die anfallen.
Vermietung,Abrechnung der Nebenkosten und natürlich auch um so ein Problem wie dem Euren.

Gruß
Jürgen

Würde dem zustimmen, dass es hier eine Mietaufhebungsvereinbarung geben sollte.
Die muss allerdings keine 250 € kosten.
Es geht in der Mietaufhebungsvereinbarung darum , dass die gegenseitigen Ansprüche geklärt sind und dass beide Parteien bekunden, dass mit den darin niedergeschriebenen Vereinbarungen um das vorzeitige Beenden der Vermietung, alle gegenseitigen Forderungen abgedeckt sind.
Das war’s ! und das geht auch durchaus in „Normal-Deutsch“ dazu braucht es nicht zwingend Juristen-Deutsch . Hilfreich und in der Regel Kostenlso sind Verbraucherberatung / Mieterverein und/oder Haus- und Grundbesitzer-Verein.

Wer nicht streiten will, braucht keinen Anwalt ! :smile:)

Viele Grüße
Jürgen

Hallo Gunlo,

bin zwar kein Mietrechtsexperte, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass wir Vertragsfreiheit haben. Das heißt, wenn Ihr einen einfachen Vertrag aufsetzt, im Sinne von:

Hiermit erklären wir uns mit der Aufhebung des Mietvertrags für das Objekt XY zum soundsovielten 2010 einverstanden. Folgende Arbeiten / Punkte sind vor in Kraft treten noch zu erledigen:

  • Punkt 1
  • Punkt 2 usw.

Nach Erledigung verzichten beide Parteien auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

Unterschrift Mieter / Vermieter

Mehr ist normalerweise nicht nötig, wenn sich beide einig sind, dass das Mietverhältnis aufgelöst werden soll. Es sei denn man will dem armen Anwalt ein bisschen Geld zukommen lassen :wink:

Mit Mietvereinen kenne ich mich gar nicht aus. Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hoffe Sie können mit der Antwort was anfangen.

Viele Grüße
Gerd Ziegler

Hallo,
ich bekam eine Mail, dass ich auf Ihr Problem IN JEDEM FALL antworten solle. Leider weiß ich darüber aber nicht bescheid - tut mir leid…

Hallo gunlo,
Zum Thema Mietaufhebungsvereinbarung kann ich leider nichts verbindliches sagen, aber ich bin der Meinung,dass ihr, wenn ihr euch einig seid, dann die Mietaufhebung selbst regeln könnt.
Haus & Grund ist ein guter Verein für Hausbesitzer. Man bekommt Rechtsberatung, die neuesten juristischen Vorgaben und auch sonstige Infos, die für Hausbesitzer oder Vermeiter interessant sein könnten.
Hoffe, ich konnte ein bisschen helfen
gabi

Ja, vielen Dank!
Gruß gunlo

Hallo,
ich bekam eine Mail, dass ich auf Ihr Problem IN JEDEM FALL
antworten solle. Leider weiß ich darüber aber nicht bescheid -
tut mir leid…

kein Problem, das kenne ich auch…
Gruß gunlo

Ja, sehr, vielen herzlichen Dank!
Gruß gunlo

Die Antwort war beruhigend und hilfreich, danke sehr.
Gruß gunlo

Danke dir für die Antwort,
Gruß gunlo

Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Gruß gunlo

Hallo,
für einen Mietaufhebungsvertrag benötigt man keinen Anwalt. Gute Beispiele, die man als Vorlage verwenden kann, gibt es im Internet (googlen). Wenn Einigkeit zwischen Vermieter und Mieter besteht, reicht ein Zweizeiler. Für die Verwaltung der Mietsachen bei Abwesenheit habe ich keine Erfahrung.
MfG
Kley

Vielen Dank, das bestätigt die anderen Antworten.
Gruß gunlo

Hallo,

ich denke, wenn sich beide Parteien einig sind, kann
man den Vertrag auch selber aufsetzen. So einen Fall
hatte ich selbst aber auch noch nicht.
Ich bin Mitglied im Vermieterbund Erfurt. Bis jetzt
habe ich dort immer eine gute Auskunft und auch
Formulare (gegen ein kleines Entgelt) erhalten. Ich
würde einfach mal bei einem Vermieterbund anrufen und
dort nach ensprechenden Formularen fragen. Die werden
meist auch ohne eine Mitgliedschaft verschickt. Nur für
Auskünfte sollte man Mitglied sein.

Ich wünsche euch alles Gute.

Liebe Grüße

Mandy

Hallo liebe community,
wir haben unser Haus zeitlich befristet bis Juli 2012
vermietet. Vor kurzem informierten uns die Mieter,

dass sie

berufsbedingt im kommenden Sommer 2011 ausziehen

müssten. Da

wir grundsätzlich bereit dazu sind, haben wir Ihnen
vorgeschlagen, uns eine schriftliche Kündigung mit dem
Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses

zukommen zu

lassen. Nun haben wir eine mail erhalten, in der die

Mieter

darauf hinweisen, dass sie laut ihres Anwalts eine
Mietaufhebungsvereinbarung schreiben müssten, die

allerdings

~250 € kosten würde.

Für uns stellt sich die Frage, ob dies wirklich sein

muss,

oder ob wir diese Mietaufhebungsvereinbarung nicht

selber

aufsetzen können. Gibt es irgendwo gute

Musterbeispiele? Auf

was müssten wir achten?

Eine weitere Frage noch: da wir uns in den nächsten

Jahren im

Ausland befinden und weiter vermieten wollen, dachten

wir über

einen evtl. Rechtsbeistand durch etwa einen

Vermieterverein

nach. Nach Durchsicht dieses Forums wurde davon eher
abgeraten, da die meisten ihr Geld nicht wert seien.

Ist das

die einhellige Meinung, oder gibt es auch hier einen

Tipp für

einen Verein, dem wir guten Gewissens beitreten

könnten?

Vielen Dank,
gunlo

Hallo Mandyf,
vielen Dank für deine freundliche Antwort, die uns weiter bestärkt hat.
Gruß gunlo

Hallo
Also ich würde auch keine 250 € ausgeben. Sie können so eine vereinbarung selbst vormulieren. Schreiben Sie zusammen mit Ihren Mietern in die Vereinbarung hinein was Ihnen und dem Mieter wichtig ist. Das genügt.Rechtlich gesehen bringt das aber nicht viel, denn es ist eine Willenserklärung die morgen wieder anders sein kann.
Besser wäre: Der Mietvertrag vom… mit… wird zum… im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Der Mieter verpflichtet sich die Whg Besenrein mit dem Schlüsselam… zu übergeben. Mündliche Absprachen gibt es keine. Es zählt nur schriftlich.

Wegen der Verwaltung ist das schwierig. Da kann man sich nur umhören.Garantie ist das aber auch keine.

Gruß

Heiko

Vielen Dank, das hat meine Meinung bestätigt,
Gruß gunlo

Hallo Gunlo,

habe leider grad erst meine mails gelesen, war 1 Wo.unterwegs.

Ich handhabe es etwas einfacher mit meinen Mietern…

Sie sollen einfach eine Kündigung zum entsprechenden Termin verfassen und mir zukommen lassen.

Nach Erhalt der Kündigung bestätige ich diese und erkläre schriftlich mein Einverständnis mit der Beendigung des Mietverhältnisses zum …Zeitpunkt.

Somit ist das Miet- und Vertragsverhältnis im beiderseitigem Einvernehmen zum …Zeitpunkt beendet.

Da ja beide Parteien dasselbe wollen:

Bis dato niemals Probleme…

Tja, und was Frage 2 angeht:
Habe leider noch nicht von uneingeschränkt seriösen und zuverlässigen Dienstleistern in der(Vermiet-)Branche gehört…

Wäre selbst an einer Inanspruchnahme derartiger Services interessiert…

Gutes Gelingen

A.Schüler