Hallo liebe community,
wir haben unser Haus zeitlich befristet bis Juli 2012 vermietet. Vor kurzem informierten uns die Mieter, dass sie berufsbedingt im kommenden Sommer 2011 ausziehen müssten. Da wir grundsätzlich bereit dazu sind, haben wir Ihnen vorgeschlagen, uns eine schriftliche Kündigung mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses zukommen zu lassen. Nun haben wir eine mail erhalten, in der die Mieter darauf hinweisen, dass sie laut ihres Anwalts eine Mietaufhebungsvereinbarung schreiben müssten, die allerdings ~250 € kosten würde.
Für uns stellt sich die Frage, ob dies wirklich sein muss, oder ob wir diese Mietaufhebungsvereinbarung nicht selber aufsetzen können. Gibt es irgendwo gute Musterbeispiele? Auf was müssten wir achten?
Eine weitere Frage noch: da wir uns in den nächsten Jahren im Ausland befinden und weiter vermieten wollen, dachten wir über einen evtl. Rechtsbeistand durch etwa einen Vermieterverein nach. Nach Durchsicht dieses Forums wurde davon eher abgeraten, da die meisten ihr Geld nicht wert seien. Ist das die einhellige Meinung, oder gibt es auch hier einen Tipp für einen Verein, dem wir guten Gewissens beitreten könnten?
Mietaufhebungsvertrag kannst Du googeln.
Wenn Du einen Haus u. Grundeigentümerverein beigetreten
wärst hättest Du hier zu all Deinen Fragen eine Antwort bekommen mit den entsprechenden Musterverträgen.
Da Ihr im Ausland seit würde ich die Möglichkeit einer
Hausverwaltung ins Auge fassen die kümmern sich im Auftrag des Eigentümers um alle Aufgaben die anfallen.
Vermietung,Abrechnung der Nebenkosten und natürlich auch um so ein Problem wie dem Euren.
Würde dem zustimmen, dass es hier eine Mietaufhebungsvereinbarung geben sollte.
Die muss allerdings keine 250 € kosten.
Es geht in der Mietaufhebungsvereinbarung darum , dass die gegenseitigen Ansprüche geklärt sind und dass beide Parteien bekunden, dass mit den darin niedergeschriebenen Vereinbarungen um das vorzeitige Beenden der Vermietung, alle gegenseitigen Forderungen abgedeckt sind.
Das war’s ! und das geht auch durchaus in „Normal-Deutsch“ dazu braucht es nicht zwingend Juristen-Deutsch . Hilfreich und in der Regel Kostenlso sind Verbraucherberatung / Mieterverein und/oder Haus- und Grundbesitzer-Verein.
Wer nicht streiten will, braucht keinen Anwalt ! )
bin zwar kein Mietrechtsexperte, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass wir Vertragsfreiheit haben. Das heißt, wenn Ihr einen einfachen Vertrag aufsetzt, im Sinne von:
Hiermit erklären wir uns mit der Aufhebung des Mietvertrags für das Objekt XY zum soundsovielten 2010 einverstanden. Folgende Arbeiten / Punkte sind vor in Kraft treten noch zu erledigen:
Punkt 1
Punkt 2 usw.
Nach Erledigung verzichten beide Parteien auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.
Unterschrift Mieter / Vermieter
Mehr ist normalerweise nicht nötig, wenn sich beide einig sind, dass das Mietverhältnis aufgelöst werden soll. Es sei denn man will dem armen Anwalt ein bisschen Geld zukommen lassen
Mit Mietvereinen kenne ich mich gar nicht aus. Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo gunlo,
Zum Thema Mietaufhebungsvereinbarung kann ich leider nichts verbindliches sagen, aber ich bin der Meinung,dass ihr, wenn ihr euch einig seid, dann die Mietaufhebung selbst regeln könnt.
Haus & Grund ist ein guter Verein für Hausbesitzer. Man bekommt Rechtsberatung, die neuesten juristischen Vorgaben und auch sonstige Infos, die für Hausbesitzer oder Vermeiter interessant sein könnten.
Hoffe, ich konnte ein bisschen helfen
gabi
Hallo,
für einen Mietaufhebungsvertrag benötigt man keinen Anwalt. Gute Beispiele, die man als Vorlage verwenden kann, gibt es im Internet (googlen). Wenn Einigkeit zwischen Vermieter und Mieter besteht, reicht ein Zweizeiler. Für die Verwaltung der Mietsachen bei Abwesenheit habe ich keine Erfahrung.
MfG
Kley
ich denke, wenn sich beide Parteien einig sind, kann
man den Vertrag auch selber aufsetzen. So einen Fall
hatte ich selbst aber auch noch nicht.
Ich bin Mitglied im Vermieterbund Erfurt. Bis jetzt
habe ich dort immer eine gute Auskunft und auch
Formulare (gegen ein kleines Entgelt) erhalten. Ich
würde einfach mal bei einem Vermieterbund anrufen und
dort nach ensprechenden Formularen fragen. Die werden
meist auch ohne eine Mitgliedschaft verschickt. Nur für
Auskünfte sollte man Mitglied sein.
Ich wünsche euch alles Gute.
Liebe Grüße
Mandy
Hallo liebe community,
wir haben unser Haus zeitlich befristet bis Juli 2012
vermietet. Vor kurzem informierten uns die Mieter,
dass sie
berufsbedingt im kommenden Sommer 2011 ausziehen
müssten. Da
wir grundsätzlich bereit dazu sind, haben wir Ihnen
vorgeschlagen, uns eine schriftliche Kündigung mit dem
Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses
zukommen zu
lassen. Nun haben wir eine mail erhalten, in der die
Mieter
darauf hinweisen, dass sie laut ihres Anwalts eine
Mietaufhebungsvereinbarung schreiben müssten, die
allerdings
~250 € kosten würde.
Für uns stellt sich die Frage, ob dies wirklich sein
muss,
oder ob wir diese Mietaufhebungsvereinbarung nicht
selber
aufsetzen können. Gibt es irgendwo gute
Musterbeispiele? Auf
was müssten wir achten?
Eine weitere Frage noch: da wir uns in den nächsten
Jahren im
Ausland befinden und weiter vermieten wollen, dachten
wir über
einen evtl. Rechtsbeistand durch etwa einen
Vermieterverein
nach. Nach Durchsicht dieses Forums wurde davon eher
abgeraten, da die meisten ihr Geld nicht wert seien.
Ist das
die einhellige Meinung, oder gibt es auch hier einen
Hallo
Also ich würde auch keine 250 € ausgeben. Sie können so eine vereinbarung selbst vormulieren. Schreiben Sie zusammen mit Ihren Mietern in die Vereinbarung hinein was Ihnen und dem Mieter wichtig ist. Das genügt.Rechtlich gesehen bringt das aber nicht viel, denn es ist eine Willenserklärung die morgen wieder anders sein kann.
Besser wäre: Der Mietvertrag vom… mit… wird zum… im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Der Mieter verpflichtet sich die Whg Besenrein mit dem Schlüsselam… zu übergeben. Mündliche Absprachen gibt es keine. Es zählt nur schriftlich.
Wegen der Verwaltung ist das schwierig. Da kann man sich nur umhören.Garantie ist das aber auch keine.