Mietaufhebungsvertrag / Mietminderung

Hallo, hier ist die Frage auf eine potenzielle Situation:
Der fiktive Mieter hat am 15.01.07 eine Wohnung gemietet. Aus verschiedenen Gründen würde er gerne ausziehen. In dem Mietvertrag steht:

  • „Mietdauer - das Mietverhältnis laüft auf unbestimmte Dauer“
  • „Kündigung - die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr auf Ihr Recht zur Kündigung des Mietvetrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig, d.h. spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Monats. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankuft des Kündigungsschreibens.“

Es ist eine Altbauwohnung, die keine alltägliche Geräusche zulasst, ohne dass die Nachbarn an der Tür klopfen.
Die Gegensprechanlage fünktioniert nicht, auf Nachfrage wurde mitgeteilt „es ist eine Großreparatur und es wird sehr lange dauern“. Die Türen gehen nicht richtig zu, der Wind „pfeift“ ständigt durch die Wohnung.
Der fiktive Mieter konnte kein Vorhänge an den Festenr bringen, da unter die Tapete nur Sand ist, kein Nagel der Welt hält. Die Antwort dafür lautete „wir können einen Maurer schicken, den Sie aber selbst bezahlen müssen“.
Der Mieter konnte Premiere oder Kabel Deutschland nicht abonieren, da das Haus eine SAT-Anlage hat, das aber nicht Premiere / KD tauglich ist. Die Antwort darauf war:" der Umbau der SAT-Antenne wäre zu teuer, der Mieter soll sich einfach einen eigenen Sat-Schüssel ans Fenster bringen".
Die Frage für diese fiktive Situation ist also: wie kommt Der Mieter aus diesem Vertrag schneller raus?
Wenn es nicht vorzeitg möglich ist, kann der Mieter zum 01.01.08 kündigen oder erst zum 01.04.2008?
Was soll der Miter tun um einen Mietaufhebungsvertrag zu erzwingen?
Wie soll der Mieter vorgehen um eine Mietminderung zu erzielen?

Ich bedanke mich bei Ihnen herzlichst und wünsche Ihnen noch eine schönen Tag

Mit freundlichen Grüße
Cristina Ghodsi

Hallo, hier ist die Frage auf eine potenzielle Situation:

Hallo,

Der fiktive Mieter hat am 15.01.07 eine Wohnung gemietet. Aus
verschiedenen Gründen würde er gerne ausziehen. In dem
Mietvertrag steht:

  • „Mietdauer - das Mietverhältnis laüft auf unbestimmte Dauer“
  • „Kündigung - die Parteien verzichten wechselseitig für die
    Dauer von 1 Jahr auf Ihr Recht zur Kündigung des Mietvetrages.
    Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von
    von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig, d.h.
    spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten
    Tag des übernächsten Monats. Von dem Verzicht bleibt das Recht
    der Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem
    Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher
    Frist unberührt. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt
    es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankuft des
    Kündigungsschreibens.“

Hier wurde ein Vertrag unterschrieben, der rechtsgültig ist. Eine Kündigung ist also erst Anfang 2008 möglich.

Es ist eine Altbauwohnung, die keine alltägliche Geräusche
zulasst, ohne dass die Nachbarn an der Tür klopfen.

„Der Mensch kann nicht in Frieden wohnen, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ (oder so ähnlich). Altbauwohnungen sind oft unzureichend gedämmt. Wenn man gegenseitig Rücksicht nimmt, muss der „Restlärm“ ausgehalten werden.

Die Gegensprechanlage fünktioniert nicht, auf Nachfrage wurde
mitgeteilt „es ist eine Großreparatur und es wird sehr lange
dauern“. Die Türen gehen nicht richtig zu, der Wind „pfeift“
ständigt durch die Wohnung.

Altbau eben.

Der fiktive Mieter konnte kein Vorhänge an den Festenr
bringen, da unter die Tapete nur Sand ist, kein Nagel der Welt
hält. Die Antwort dafür lautete „wir können einen Maurer
schicken, den Sie aber selbst bezahlen müssen“.

Altbau und dort oft der Fall. Entweder kommt man durch den Stein nicht durch, oder es rieselt einem alles entgegen. Dafür gibt es aber spezielle Befestigungsmethoden. Ein Besuch im Fachmarkt wird hier sicher Klärung bringen (Spreizdübel, Eingipsen etc.).

Der Mieter konnte Premiere oder Kabel Deutschland nicht
abonieren, da das Haus eine SAT-Anlage hat, das aber nicht
Premiere / KD tauglich ist. Die Antwort darauf war:" der Umbau
der SAT-Antenne wäre zu teuer, der Mieter soll sich einfach
einen eigenen Sat-Schüssel ans Fenster bringen".

Na also, ist doch alles easy! Ein VM ist nicht verpflichtet, wegen der bereits vorhandenen Geräte eines einzelnen Mieters das ganze Haussystem auf den Kopf zu stellen. Und wenn er die Erlaubnis gibt eine eigene Schüssel aufzuhängen, so what?

Die Frage für diese fiktive Situation ist also: wie kommt Der
Mieter aus diesem Vertrag schneller raus?

Nein, meiner Meinung nach.

Wenn es nicht vorzeitg möglich ist, kann der Mieter zum
01.01.08 kündigen oder erst zum 01.04.2008?

Letzteres.

Was soll der Miter tun um einen Mietaufhebungsvertrag zu
erzwingen?

Ratgeber für unlautere Machenschaften möchte ich persönlich nicht sein.

Wie soll der Mieter vorgehen um eine Mietminderung zu
erzielen?

Wofür? Ich sehe keine mietmindernden Gründe (ob es für eine nichtfunktionierende GG-Anlage Mietminderung gibt?).

Ich bedanke mich bei Ihnen herzlichst und wünsche Ihnen noch
eine schönen Tag

Bitte sehr, gern geschehen.

Mit freundlichen Grüße
Cristina Ghodsi

Gruß
Nita

Hallo, hier ist die Frage auf eine potenzielle Situation:

Hallo,

Der fiktive Mieter hat am 15.01.07 eine Wohnung gemietet. Aus
verschiedenen Gründen würde er gerne ausziehen. In dem
Mietvertrag steht:

  • „Mietdauer - das Mietverhältnis laüft auf unbestimmte Dauer“
  • „Kündigung - die Parteien verzichten wechselseitig für die
    Dauer von 1 Jahr auf Ihr Recht zur Kündigung des Mietvetrages.
    Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von
    von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig, d.h.
    spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten
    Tag des übernächsten Monats. Von dem Verzicht bleibt das Recht
    der Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem
    Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher
    Frist unberührt. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt
    es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankuft des
    Kündigungsschreibens.“

Hier wurde ein Vertrag unterschrieben, der rechtsgültig ist.
Eine Kündigung ist also erst Anfang 2008 möglich.

Es ist eine Altbauwohnung, die keine alltägliche Geräusche
zulasst, ohne dass die Nachbarn an der Tür klopfen.

„Der Mensch kann nicht in Frieden wohnen, wenn es dem bösen
Nachbarn nicht gefällt“ (oder so ähnlich). Altbauwohnungen
sind oft unzureichend gedämmt. Wenn man gegenseitig Rücksicht
nimmt, muss der „Restlärm“ ausgehalten werden.

Die Gegensprechanlage fünktioniert nicht, auf Nachfrage wurde
mitgeteilt „es ist eine Großreparatur und es wird sehr lange
dauern“. Die Türen gehen nicht richtig zu, der Wind „pfeift“
ständigt durch die Wohnung.

Altbau eben.

Ist das nicht ein bisschen leichtfertig? Man erhofft sich brauchbare Antworten und nicht Fatalismus.

Der fiktive Mieter konnte kein Vorhänge an den Festenr
bringen, da unter die Tapete nur Sand ist, kein Nagel der Welt
hält. Die Antwort dafür lautete „wir können einen Maurer
schicken, den Sie aber selbst bezahlen müssen“.

Altbau und dort oft der Fall. Entweder kommt man durch den
Stein nicht durch, oder es rieselt einem alles entgegen. Dafür
gibt es aber spezielle Befestigungsmethoden. Ein Besuch im
Fachmarkt wird hier sicher Klärung bringen (Spreizdübel,
Eingipsen etc.).

Schon probiert, es fällt alles wieder raus.

Der Mieter konnte Premiere oder Kabel Deutschland nicht
abonieren, da das Haus eine SAT-Anlage hat, das aber nicht
Premiere / KD tauglich ist. Die Antwort darauf war:" der Umbau
der SAT-Antenne wäre zu teuer, der Mieter soll sich einfach
einen eigenen Sat-Schüssel ans Fenster bringen".

Na also, ist doch alles easy! Ein VM ist nicht verpflichtet,
wegen der bereits vorhandenen Geräte eines einzelnen Mieters
das ganze Haussystem auf den Kopf zu stellen. Und wenn er die
Erlaubnis gibt eine eigene Schüssel aufzuhängen, so what?

Das Problem ist, der Mieter muss beim Auszug auf eigene Kosten das Fenster reparieren, das bei der Anbringung eines SAT-Schüßels zu Schade kommt.

Die Frage für diese fiktive Situation ist also: wie kommt Der
Mieter aus diesem Vertrag schneller raus?

Nein, meiner Meinung nach.

Wenn es nicht vorzeitg möglich ist, kann der Mieter zum
01.01.08 kündigen oder erst zum 01.04.2008?

Letzteres.

Was soll der Miter tun um einen Mietaufhebungsvertrag zu
erzwingen?

Ratgeber für unlautere Machenschaften möchte ich persönlich
nicht sein.

„Unlautere Machenschaften“ ?? ist wohl ein Witz, oder?

Wie soll der Mieter vorgehen um eine Mietminderung zu
erzielen?

Wofür? Ich sehe keine mietmindernden Gründe (ob es für eine
nichtfunktionierende GG-Anlage Mietminderung gibt?).

vielleicht hier mal reinschauen? http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Die Frage bezog sich auf die Vorgehensweise.

Ich bedanke mich bei Ihnen herzlichst und wünsche Ihnen noch
eine schönen Tag

Bitte sehr, gern geschehen.

Mit freundlichen Grüße
Cristina Ghodsi

Gruß
Nita

Hallo Christina,

Die Gegensprechanlage fünktioniert nicht, auf Nachfrage wurde
mitgeteilt „es ist eine Großreparatur und es wird sehr lange
dauern“. Die Türen gehen nicht richtig zu, der Wind „pfeift“
ständigt durch die Wohnung.

Altbau eben.

Ist das nicht ein bisschen leichtfertig? Man erhofft sich
brauchbare Antworten und nicht Fatalismus.

-) Sehr lustig! Das ist kein Fatalismus. Es ist nur so, das im Mietrecht davon ausgegangen wird, das ein Mieter bevor er einen Mietvertrag abschliesst sich einen Überblick über den Zustand der Wohnung macht. Dazu gehört allerdings auch, das davon ausgegangen wird, das z.B. in Altbauten der sogenannte Altbau-Charme sich durch einige Eigenheiten ausdrückt. Diese werden auch bei der Möglichkeit bewertet dagegen vorzugehen bzw. Mietminderungen durchzubekommen. Z.B. die genannte Lärmübertragung und die eingeschränkten Möglichkeiten diese abzudämmen (Stichwort: Holzfussböden).

Natürlich sind nicht oder schlecht funktionierende Türen (insbesondere natürlich Wohnungseingangstüren) vom VM gängig zu machen, soweit dies geht. Was das Thema abdichten und sonstige Möglichkeiten im Altbau betrifft müsste man mal in den anderen Brettern zu diesem Thema diskutieren.

Der fiktive Mieter konnte kein Vorhänge an den Festenr
bringen, da unter die Tapete nur Sand ist, kein Nagel der Welt
hält. Die Antwort dafür lautete „wir können einen Maurer
schicken, den Sie aber selbst bezahlen müssen“.

Altbau und dort oft der Fall. Entweder kommt man durch den
Stein nicht durch, oder es rieselt einem alles entgegen. Dafür
gibt es aber spezielle Befestigungsmethoden. Ein Besuch im
Fachmarkt wird hier sicher Klärung bringen (Spreizdübel,
Eingipsen etc.).

Schon probiert, es fällt alles wieder raus.

Das ist natürlich übel. Aber leider kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Na also, ist doch alles easy! Ein VM ist nicht verpflichtet,
wegen der bereits vorhandenen Geräte eines einzelnen Mieters
das ganze Haussystem auf den Kopf zu stellen. Und wenn er die
Erlaubnis gibt eine eigene Schüssel aufzuhängen, so what?

Das Problem ist, der Mieter muss beim Auszug auf eigene Kosten
das Fenster reparieren, das bei der Anbringung eines
SAT-Schüßels zu Schade kommt.

Ja, das ist natürlich eine berechtigte Forderung des VM. Allerdings bleibt das oben gesagte bestehen. Wenn ein Mieter umzieht hat er (heutzutage) verstärkt das Problem, das die vorgefundenen technischen Bedingungen zum Fernsehempfang nicht zu seiner Ausrüstung passt.

Was soll der Miter tun um einen Mietaufhebungsvertrag zu
erzwingen?

Ratgeber für unlautere Machenschaften möchte ich persönlich
nicht sein.

„Unlautere Machenschaften“ ?? ist wohl ein Witz, oder?

Da das „Erzwingen“ eines Mietaufhebungsvertrages sich nicht nur ansatzweise danach anhört, das jemand wissen will, wie er an allen bestehenden gesetzlichen Regeln vorbei handeln möchte, nenne ich persönlich das durchaus „unlautere Machenschaften“ und finde das wirklich überhaupt nicht witzig. Wie auch Fragen danach wie man die GEZ-Gebühren umgehen kann, sein Knöllchen nicht bezahlen muss etc. Dies ist - wie oben geschrieben - eine rein persönliche Einstellung, die ich hier zum Ausdruck bringe.

Ein Mietaufhebungsvertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen werden. Z.B. könnte ein geeigneter Nachmieter gestellt werden, der nahtlos in den bestehenden Mietvertrag - ohne Nachteile für den VM - eintritt. Der VM hat natürlich das Recht dies abzulehnen. Dann wäre nix gewonnen. Wie das mit den „Zwingen“ geht… Siehe oben.

Wofür? Ich sehe keine mietmindernden Gründe (ob es für eine
nichtfunktionierende GG-Anlage Mietminderung gibt?).

vielleicht hier mal reinschauen?
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Die Frage bezog sich auf die Vorgehensweise.

Danke für den Link. Das du eine Vorgehensweise für Mietminderungen hättest, habe ich aus deinem Beitrag nicht gelesen.

Mietminderungslisten sind - m.E. - keine pauschal anwendbaren Musterlisten. Der Individualfall wird immer mit berücksichtigt. Insofern sollte (wieder m.E.) jeder Mietminderungswillige eine Rechtsberatung aufsuchen und sich dort für den Einzelfall beraten lassen. Dies insbesondere, da durch rechtsunkundig durchgeführte Mietminderungen einige Fallstricke zu Stolperfallen für den Mieter werden können.

Gruß
Nita

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