Ein Vermieter hat eine Wohnung vermietet. Die Mieterin hat sowohl einen Mietvertrag unterschrieben als auch bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll unterzeichnet und attestiert, dass es keine Mängel in der Wohnung gibt.
Eine Woche später wird der Vermieter von einem Herrn angerufen, der sich als der Schwager der Mieterin herausstellt und der sich (angeblich) im Bauwesen auskennt. Er hat sich eine Woche nach Wohnungsübergabe zusammen mit der Mieterin die Wohnung angesehen und ist der Meinung, die Wohnung sei unbewohnbar. Der Herr möchte nun, dass der Vermieter sämtliche Mängel, die er gefunden hat, behebt und solange wird die Miete nicht gezahlt.
Die Wohnung ist nicht unbewohnbar, der Vermieter hat selbst lange Zeit dort gewohnt. Ob allerdings baurechtlich alles in Ordnung ist, weiß der Vermieter nicht genau, da er sich in diesem Bereich nicht auskennt.
Als zweite Möglichkeit wird ein Mietaufhebungsvertrag vorgeschlagen, in dem nach Meinung des Herrn (in Vertretung der Mieterin) geregelt werden soll, dass die Mieterin die bisher gezahlte Miete zurückerhält.
Der Vermieter würde dem Mietaufhebungsvertrag zustimmen, denn ein solches Mietverhältnis ist ja nicht wirklich wünschenswert, sieht aber nicht ein, die bisherige Miete (für einen halben Monat) zurückzuzahlen, da die Mieterin schließlich seit etwas mehr als zwei Wochen die Mieterin der Wohnung ist und die Schlüssel hatte. Auf weitere Mietzahlungen bis zur Rückgabe der Wohnung und der Schlüssel verzichtet der Vermieter.
Da der Vermieter schließlich nicht verpflichtet ist, einen Mietaufhebungsvertrag zuzustimmen, kann er das Einbehalten der bisherigen Miete als Bedingung hierfür verlangen?
Welche Möglichkeiten der Mietminderung oder Nichtzahlung der Miete hätte der Mieter, wenn sich die Parteien nicht auf einen Mietaufhebungsvertrag einigen können? Kann er tatsächlich die Miete gar nicht zahlen bzw. mindern, obwohl erst vor zwei Wochen in einem Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass in der Wohnung alles in Ordnung ist?
Über die geplante Nichtzahlung der Miete aufgrund angeblicher Mängel wurde der Vermieter erst heute (also etwas mehr als zwei Wochen nach Mietbeginn) informiert und ein Teil der Mängel wurden dem Vermieter heute nur telefonisch und auch erst nach mehrmaliger Aufforderung mitgeteilt:
nicht vollständig verlegter Teppichboden = die Mieterin hatte die Wohnung so gesehen und wollte den Teppich sowieso ersetzen bzw. ev. Laminat verlegen
das untere Ende der Hausantenne ragt ins Bad herein = es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung; ist das überhaupt ein Mangel?
das Material für die Dämmung des Daches sei nicht in Ordnung (was genau daran nicht in Ordnung ist, hat der Vermieter nicht wirklich verstanden; es handelt sich jedenfalls um die Dämmung, die das Dach schon hatte, als das Haus gekauft wurde)
Wasserflecken an einer Stelle der Holzverkleidung = das Dach war an einer Stelle eine Zeit lang undicht, ist aber erst kürzlich repariert worden; die Flecken hatte die Mieterin bei Besichtigung der Wohnung und bei Übergabe bereits gesehen
Ansonsten bezogen sich die Beschwerden hauptsächlich auf die gebrauchten Möbel, die der Mieterin zusammen mit der Vermietung der Wohnung verkauft wurden. Auch diese sollen nun zurückgenommen und das Geld hierfür zurückgezahlt werden, obwohl die Mieterin wusste, dass die Möbel gebraucht waren und sie alle selbst gesehen hat. Sie wurde vom Vermieter sogar gefragt, welche Möbel sie gerne behalten wolle, und der Rest wurde entsorgt.
Allgemein erweckt das Ganze eher den Eindruck, als würde versucht werden, möglichst aus dem Mietvertrag wieder herauszukommen, da sämtliche Mängel wie an den Haaren herbeigezogen wirken. Aber, wie gesagt, auf einen solches Mietverhältnis legt auch ein Vermieter keinen Wert.
der Vermieter muß erst einmal über angebliche Mängel informiert werden und ihm die Möglichkeit gegeben werden, hier Abhilfe zu schaffen, wo die Mängel aber innerhalb 14 Tage hergekommen sind, vielleicht die Wichtelmännchen,…
Was hat Dämmung mit der Bewohnbarkeit einer Wohnung hier zu tun?
Da macht sich einer wichtig, und alle rennen,…
übrigens: am Aschermittwoch, da ist alles vorbei,…;-(
Ein Vermieter hat eine Wohnung vermietet. Die Mieterin hat
sowohl einen Mietvertrag unterschrieben als auch bei der
Wohnungs- und Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll
unterzeichnet und attestiert, dass es keine Mängel in der
Wohnung gibt.
Eine Woche später wird der Vermieter von einem Herrn
angerufen, der sich als der Schwager der Mieterin herausstellt
und der sich (angeblich) im Bauwesen auskennt. Er hat sich
eine Woche nach Wohnungsübergabe zusammen mit der Mieterin die
Wohnung angesehen und ist der Meinung, die Wohnung sei
unbewohnbar. Der Herr möchte nun, dass der Vermieter sämtliche
Mängel, die er gefunden hat, behebt und solange wird die Miete
nicht gezahlt.
Die Wohnung ist nicht unbewohnbar, der Vermieter hat selbst
lange Zeit dort gewohnt. Ob allerdings baurechtlich alles in
Ordnung ist, weiß der Vermieter nicht genau, da er sich in
diesem Bereich nicht auskennt.
Als zweite Möglichkeit wird ein Mietaufhebungsvertrag
vorgeschlagen, in dem nach Meinung des Herrn (in Vertretung
der Mieterin) geregelt werden soll, dass die Mieterin die
bisher gezahlte Miete zurückerhält.
Der Vermieter würde dem Mietaufhebungsvertrag zustimmen, denn
ein solches Mietverhältnis ist ja nicht wirklich
wünschenswert, sieht aber nicht ein, die bisherige Miete (für
einen halben Monat) zurückzuzahlen, da die Mieterin
schließlich seit etwas mehr als zwei Wochen die Mieterin der
Wohnung ist und die Schlüssel hatte. Auf weitere Mietzahlungen
bis zur Rückgabe der Wohnung und der Schlüssel verzichtet der
Vermieter.
Da der Vermieter schließlich nicht verpflichtet ist, einen
Mietaufhebungsvertrag zuzustimmen, kann er das Einbehalten der
bisherigen Miete als Bedingung hierfür verlangen?
Welche Möglichkeiten der Mietminderung oder Nichtzahlung der
Miete hätte der Mieter, wenn sich die Parteien nicht auf einen
Mietaufhebungsvertrag einigen können? Kann er tatsächlich die
Miete gar nicht zahlen bzw. mindern, obwohl erst vor zwei
Wochen in einem Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass in
der Wohnung alles in Ordnung ist?
Wie gesagt, es liegt ein Teppich, es fehlt nur im Eingangsbereich ein Stück direkt vor der Tür. Der Teppich ist, zugegebenermaßen, ziemlich alt, aber vor Übergabe noch einmal gereinigt worden und, wie gesagt, mit der Mieterin war sowieso abgesprochen, dass sie den Teppich entfernen und sich einen Bodenbelag nach Wahl legen darf.
Aber selbst wenn dies als Mangel gilt, rechtfertigt das eine Mietminderung um 100%???
nein, absolut nicht, zumal ja eine vereinbarung dazu getroffen wurde. und auch wenn es die mietminderung rechtfertigen würde: der vertrag ist immer noch gültig…
die Mieterin hat die Wohnung doch besichtigt, und hat die Wohnung so akzeptiert (und den Mietvertrag ohne Vorbehalt wegen eines etwaigen Übergabeprotokolls mit eigetragenen Mängeln unterschrieben) oder? http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html
Es obliegt nicht dem VM den möglichen Mieter zu zwingen, die Augen genau aufzumachen.
Wenn der Mieter die zukünftige Wohnung nur wischiwaschi anschaut, dann ist das sein Privatvergnügen
Aber selbst wenn dies als Mangel gilt, rechtfertigt das eine
Mietminderung um 100%???
Nein, sicher nicht. Das sieht mir sehr danach aus, als hätte die Mieterin in diesem Besipiel geradezu nach genau so einer Wohnung gesucht…ein Schelm wer Arges dabei denkt…