Mietaufschub im Jahresabschluss ausweisen

Guten Abend zusammen,

angenommen ich bin Unternehmer und habe ein Büro angemietet, für das mir mein Vermieter einen Mietaufschub für die nächstne 18 Monate gewährt hat. Dann habe ich ja die entsprechende Verbindlichkeit für die bislang nicht gezahlte Miete in meinen Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz aufnehemen, richtig?

Muss ich dann auf der Aktivseite einen entsprechenden RAP ausweisen, oder wie bekomme ich Aktiv- und Passivseite ausgeglichen?

Vielen Dank für eure Hilfe.
mfg,
David

Guten Abend zusammen,

angenommen ich bin Unternehmer und habe ein Büro angemietet,
für das mir mein Vermieter einen Mietaufschub für die nächstne
18 Monate gewährt hat. Dann habe ich ja die entsprechende
Verbindlichkeit für die bislang nicht gezahlte Miete in meinen
Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz aufnehemen,
richtig?

Also die Miete für Januar 2011 bis Juni 2012 wird erst in 2012 gezahlt?
Dann ergibt sich für 01.2011 - 12.2011 eine Verbindlichkeit ggü. dem Vermieter und folgenden Buchungssatz:

Miete an Vbl. aus LuL

Kurz: kein RAP wird gebildet, sondern ein GuV-Konto wird angesprochen. Die Miete muss ja als Betriebsausgabe erfasst werden. Die Vbl. ist erfasst, das GuV-Konto wird ja über das Eigenkapitalkto. abgeschlossen. Und so sprechen wir dann über einen sogenannten Passivtausch.

Gleiche Vorgehensweise auch für 01.2012 - 06.2012.

VG
e