Mietausfall bei Sozialhilfeempfängern

Sozialhilfeempfänger bekommen ihr Wohngeld vom Amt überwiesen und sollen dieses selbstständig an den Vermieter weiterleiten.

Tun dies aber nicht und bewirken so einen Mietausfall von 5 Monatsmieten.

Zu einer direkten Überweisung der Geldes vom Amt an den Vermieter stimmen sie nicht zu.

Das Amt sagt, ohne deren Zustimmung kann es nicht auf direktem Weg überweisen.

Sozialhilfeempfänger zu kündigen ist angeblich sehr kompliziert, kostenintensiv und scheinbar eigentlich so gut wie unmöglich.

Was für Möglichkeiten hätte der Vermieter?

Hallo!

Sozialhilfeempfänger zu kündigen ist angeblich sehr
kompliziert, kostenintensiv und scheinbar eigentlich so gut
wie unmöglich.

Was für Möglichkeiten hätte der Vermieter?

Tja, dann bleibt nur noch töten. Aber Vorsicht: Das sieht ganz einfach aus, zieht aber einen ganzen Rattenschwanz an Verwaltungskram hinter sich her.

Scherz beiseite: Kündigen ist natürlich möglich, und seit der BGH entschieden hat, dass die Kosten bei der anschließenden Räumungsklage anzurechnen sind, auch etwas günstiger geworden. Was passieren kann, ist, dass das Sozialamt den Rückstand bezahlt und das Ordnungsamt den Mieter wegen drohender Obdachlosigkeit in seine Wohnung zwangseinweist. Beides hat gewisse finanzielle Vorteile für den Vermieter. Aber niemand kann gezwungen werden, seinen Wohnraum zu verschenken.

das übliche Verfahren: Mahnung,Fristsetzung,Kündigung,Räumungsklage…
langwierig und zudem seehr teuer…aber ohne dem Prozedere wird man das Gesindel eben net los, in unserem Rechtsstaat…:frowning:

Der Mikesch

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Huhu!

das übliche Verfahren:
Mahnung,Fristsetzung,Kündigung,Räumungsklage…
langwierig und zudem seehr teuer…aber ohne dem Prozedere
wird man das Gesindel eben net los, in unserem
Rechtsstaat…:frowning:

Bei fünf Mieten Rückstand kannst Du auf Mahnung und Fristsetzung locker verzichten.

Sozialhilfeempfänger bekommen ihr Wohngeld vom Amt überwiesen
und sollen dieses selbstständig an den Vermieter weiterleiten.

Ja.

Tun dies aber nicht und bewirken so einen Mietausfall von 5
Monatsmieten.

Selbst nach dem Ausfall der ersten Monatsmiete ist der Mieter im Rückstand, nicht erst nach der fünften.

Zu einer direkten Überweisung der Geldes vom Amt an den
Vermieter stimmen sie nicht zu.

Das alleine finde ich schon recht seltsam. Okay, man kann wohl erstmal davon ausgehen, dass der Mieter eine ehrliche Haut ist, und seine Miete regelmäßig und pünktlich zahlt, aber auf der anderen Seite würde es das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter stärken, wenn der Mieter einer direkten Zahlung zustimmen würde.
Vielleicht hilft ein Gespräch? - Würdest du den Mieter nehmen, wenn er keine Sozialhilfe beziehen würde? Macht er einen vertrauenserweckenden Eindruck auf dich? Gibt es Gründe für den Mieter, die Zahlung selbst veranlassen zu wollen? Vielleicht kann man das klären.

Das Amt sagt, ohne deren Zustimmung kann es nicht auf direktem
Weg überweisen.

Sozialhilfeempfänger zu kündigen ist angeblich sehr
kompliziert, kostenintensiv und scheinbar eigentlich so gut
wie unmöglich.

Was für Möglichkeiten hätte der Vermieter?

Ich denke da an eine Räumungsklage. Aber das ist voll teuer und der Vermieter muss erstmal klagen, Geld vorstrecken usw. - Ich glaube, dass Sozialämter Mietschulden übernehmen, wenn eine Räumungsklage droht (der säumige Mieter muss den Betrag natürlich abstottern und dem Staat wieder zurückzahlen!).
Das erste, was ich tun würde, wäre mich an das Sozialamt wenden, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, die Miete doch noch gleich an den Vermieter zu überweisen. Die Sozialämter haben zwar mit dem Mietvertrag nichts zu tun, aber die haben kein Interesse, dass Mietleistungen „verprasst“ werden. Ist Miete nicht eine zweckgebundene Leistung???

Liebe Grüße!

Das war wohl ein Missverständniss: Die Mieter wohnen schon in der Wohnung und haben nachdem sie einige Male schon versäumten die Miete zu zahlen, nicht zugestimmt, diese deshalb nun direkt überweisen zu lassen.

Was passieren kann, ist, dass das Sozialamt den Rückstand
bezahlt und das Ordnungsamt den Mieter wegen drohender
Obdachlosigkeit in seine Wohnung zwangseinweist.

In SEINE Wohnung???
Also in dieseble Wohnung, wo die schon drin sind???

Kann man Leuten, die sowas selbst verschuldet haben, weitere Hilfen nicht einfach verweigern? So als Härtefall für den Vermieter???

Bei uns gibts Obdachlosenheime. Wenn man da wohnen muss, wird man automatisch wieder vernünftig und zahlt in Zukunft seine Miete pünktlich.

Liebe Grüße!

Holla

natürlich mei Gutster:smile: die Kohle lieber gleich dem Räumkommando geben, das für die Schreibkraft und die Briefmarken :wink:

Der Kater

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Hm, der Vermieter würde sich dann wohl für die Option des umgehenden Tötens der Mieter entscheiden. :smile:
Danke für die Hilfe bisher!

Sozialhilfeempfänger bekommen ihr Wohngeld vom Amt überwiesen und sollen dieses selbstständig an den Vermieter weiterleiten. Tun dies aber nicht und bewirken so einen Mietausfall von 5 Monatsmieten.

Zu einer direkten Überweisung der Geldes vom Amt an den Vermieter stimmen sie nicht zu.
Das Amt sagt, ohne deren Zustimmung kann es nicht auf direktem Weg überweisen.

FALSCH - Wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, ist das Amt auch ohne Einwilligung des Mieters nach SGB gehalten die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen
Weiter ist eine Direktüberweisung an den Vermieter nur dann rechtmäßig, wenn die „zweckentsprechende Verwendung sonst nicht sichergestellt ist“, § 22 SGB II.
Keine zweckentsprechende Leistung liegt vor, wenn der Hilfebedürftige nicht an den Vermieter bezahlt, so dass u.U. der zuständige Sozialleistungsträger erneut für die Mietrückstände zur Erhaltung der Wohnung und Vermeidung der Obdachlosigkeit aufzukommen hat. In allen anderen Fällen dürfen die Unterkunftskosten nur dann direkt an den Vermieter überwiesen werden, wenn der Hilfebedürftige zuvor schriftlich in Form einer Abtretungserklärung eingewilligt hat.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53…
http://www.unrast-verlag.de/unrast,3,0,156.html
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/default.aspx
etc. (die meisten Infos finden sich über die unzähligen Sozialhilfe-/HartzIV-Empfänger/Erwerbslosen- Hilfeseiten …)

Komisch dass die Ämter immer so tun, als wüssten sie davon nichts … eine entsprechende Aufforderung unter Verweis auf’s SGB sollte dem Amt aber Beine machen:
§ 22 Abs. (4) SGB II: Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Sozialhilfeempfänger zu kündigen ist angeblich sehr kompliziert, kostenintensiv und scheinbar eigentlich so gut wie unmöglich.

Eine fristlose Kündigung ist nach § 543, 569 möglich (kurz+vereinfacht gesagt: sobald 2 Monatsmieten Rückstand bestehen); eine vorherige (Ab)Mahnung ist nicht erforderlich - nach BGB § 286 (2) 1. in Verbindung mit § 556 b (Fälligkeit der Miete = nach dem Kalender bestimmt lt. BGB).
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Die Kündigung kann aber einmal innerhalb von 2 Jahren durch vollständigen Zahlungsausgleich unwirksam gemacht werden! > § 569 (3) 2.

Ggfs. MUSS auch das Amt für Mietrückstände einspringen
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/sozial…

Schwieriger bzw. teuer wird es ggfs. die fristlose Kündigung auch durchzusetzen > Räumungsklage, Zwangsräumung - weil der geschädigte Vermieter auch noch sämtliche Verfahrenskosten vorlegen muss und i.d.R. kaum Chancen hat, den vom Mieter/Schuldner geschuldete Kostenersatz einzutreiben.
Allerdings hat hier der BGH nun ein richtungsweisendes Urteil gesprochen:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A152-Zwa…
> ggfs. auch nach Berliner Räumung googlen

Danke VIELMALS für die Hilfe, der Verdacht, dass die Ämter lügen, ist damit bestätigt UND zu beweisen. Die Mieter rauszuwerfen wäre echt die letzte Konsequenz, ohne wärs besser.
Liebe Grüße!