Sozialhilfeempfänger bekommen ihr Wohngeld vom Amt überwiesen
und sollen dieses selbstständig an den Vermieter weiterleiten.
Ja.
Tun dies aber nicht und bewirken so einen Mietausfall von 5
Monatsmieten.
Selbst nach dem Ausfall der ersten Monatsmiete ist der Mieter im Rückstand, nicht erst nach der fünften.
Zu einer direkten Überweisung der Geldes vom Amt an den
Vermieter stimmen sie nicht zu.
Das alleine finde ich schon recht seltsam. Okay, man kann wohl erstmal davon ausgehen, dass der Mieter eine ehrliche Haut ist, und seine Miete regelmäßig und pünktlich zahlt, aber auf der anderen Seite würde es das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter stärken, wenn der Mieter einer direkten Zahlung zustimmen würde.
Vielleicht hilft ein Gespräch? - Würdest du den Mieter nehmen, wenn er keine Sozialhilfe beziehen würde? Macht er einen vertrauenserweckenden Eindruck auf dich? Gibt es Gründe für den Mieter, die Zahlung selbst veranlassen zu wollen? Vielleicht kann man das klären.
Das Amt sagt, ohne deren Zustimmung kann es nicht auf direktem
Weg überweisen.
Sozialhilfeempfänger zu kündigen ist angeblich sehr
kompliziert, kostenintensiv und scheinbar eigentlich so gut
wie unmöglich.
Was für Möglichkeiten hätte der Vermieter?
Ich denke da an eine Räumungsklage. Aber das ist voll teuer und der Vermieter muss erstmal klagen, Geld vorstrecken usw. - Ich glaube, dass Sozialämter Mietschulden übernehmen, wenn eine Räumungsklage droht (der säumige Mieter muss den Betrag natürlich abstottern und dem Staat wieder zurückzahlen!).
Das erste, was ich tun würde, wäre mich an das Sozialamt wenden, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, die Miete doch noch gleich an den Vermieter zu überweisen. Die Sozialämter haben zwar mit dem Mietvertrag nichts zu tun, aber die haben kein Interesse, dass Mietleistungen „verprasst“ werden. Ist Miete nicht eine zweckgebundene Leistung???
Liebe Grüße!