hallo,
kann man Mietausfall als aussergewöhnliche Belastung absetzen, falls man von Hochwasser betroffen ist?
Danke schon mal.
Soweit es mein Geist zulässt folgere ich aus dem Beitrag, dass es sich um einen (natürlich fiktiven) Vermieter handelt, der nun keine Miete mehr bekommt, weil das zu vermietende Objekt dem Hochwasser zum Opfer gefallen ist.
Wenn das soweit richtig ist, dann können die nicht erzielten Mieten nicht als außergewöhliche Belastung angesetzt werden. Die Mieten, die man nicht erhält, sind natürlich auch nicht zu versteuern. Das ist bereits der einzige steuerliche Effekt, der sich zeigt.
Wenn es um was anders geht, bitte den Sachverhalt erweitern.