Mietausgleich möglich?

Ein Mehrfamilienhaus ist seit 2,5 Jahren Bestandteil einer Erbengemeinschaft zwischen 3 Personen.Es wurde keine Aufteilung oder eine Abgeschlossenheit durchgeführt, da das Anwesen verkauft werden soll.
Ein Erbe benutzte bis vor kurem eine Wohnung als Eigenbedarf.
Können nun die anderen beiden Erben einen sogenannten Mietausgleich beanspruchen?

Hallo, wir haben in unserer EG den gleichen Fall, dass ein Miterbe im Haus eine Wohnung hat. Allerdings zahlt er eine halbwegs normale Miete. Der Mietertrag wird dann natürlich geteilt. Also: Miete ist zu zahlen bzw. anzurechnen, Ertrag wird durch alle geteilt.

Ich bin kein Jurist, es entspricht aber sicher den
normalen Vorgaben. Schöne Grüsse.

Das kommt darauf an, was die Mehrheit der drei Erben hinsichtlich der Ertäge des Hauses vereinbart haben - bzw. wie sie Frage des Richters im Prozeß nach der Vereinbarung beantworten würden. Das weiß ich nicht. Deswegen kann ich die Frage hier nicht beantworten.

Wenn jemand wirtschaftlich mehr als seinen rechnerischen Anteil nutzt und laut Testament auch keine Legitimation dafür hat, dann muss er dieses Mehr natürlich ausgleichen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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