Hallo! Wenn Sie erst ab dem 01.07 in die Wohnung einziehen, dann zahlen Sie auch ab dem 01.07. Euch gegenüber ist der Vermieter schadenersatzpflichtig, da es zu einem Vertragsbruch kam. Sie Haben eine Wohnung ab dem 01.06. gemietet und bekommen keine Schllüssel und können nicht einziehen. Also wenn Ihnen dadurch ein Schaden entschteht, z.b. wenn Ihre Wohnung schon gekündigt ist und Sie ab dem 01.06 rausmüssen, dann können Sie auf die Kosten des Vermieters ins Hottel ziehen. Sachen einlagern lassen und den Umzug von Ihm bezahlen lassen… Auch wenn es da überschneidungen mit den geplanten Renovierungen geben sollte.
Hallöchen, folgendes Problem.
Mein Mann, unsere zwei kleinen Töchter (3 jahre und 17 Monate
alt) wollen zum 01.06.13 in unsere neue Wohnung ziehen.
Mietvertrag wurde gestern unterschrieben.
Heute wurde uns gesagt das der Vormieter noch keine neue
Wohnung hat und wir wohl erst zum 01.07. einziehen können.
Unsere jetzige Wohnung mieten wir jedoch auch nur noch bis zum
01.07. , ist das rechtens, das ich für den 01.06 schon zahlen
soll,obwohl ich gar nicht rein kann, geschweige denn keine
Schlüssel habe?
Wie soll ich das denn alles machen?
Mein Mann geht im Schichtdienst arbeiten und die Kinder
sollten auch betreut werden, jetzt überschneidet sich einfach
alles…
Habe grade schon eine Email geschrieben, das ich nicht zum
01.06 zahlen werde, wenn ich da nicht rein kann …
wir haben zur Zeit eh schon eine Pechsträhne hoch Zehn. Wir
wollten bei der Annington ne Wohnung mieten die trotz
Mietvertrag auf einmal an jemand anderes vermietet wurde
langsam liegen meine nerven blank kann mir jemand helfen?
Was kann ich nun noch tun?
Hallo,
selbstverständlich müssen Sie nicht fuer den Monat Juni zahlen. Sie haetten sogar Anspruch auf Schadensersatz, sofern Sie einen haben. Lassen Sie es sich vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass Sie die Wohnung erst zum 01.07. beziehen koennen.
Lieben Gruss
Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Es hört sich nach viel Ärger an. Um Ihre Interessen zu wahren, sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Mit freundlichen Grüßen.