Hallöchen, folgendes Problem.
Mein Mann, unsere zwei kleinen Töchter (3 jahre und 17 Monate alt) wollen zum 01.06.13 in unsere neue Wohnung ziehen. Mietvertrag wurde gestern unterschrieben.
Heute wurde uns gesagt das der Vormieter noch keine neue Wohnung hat und wir wohl erst zum 01.07. einziehen können. Unsere jetzige Wohnung mieten wir jedoch auch nur noch bis zum 01.07. , ist das rechtens, das ich für den 01.06 schon zahlen soll,obwohl ich gar nicht rein kann, geschweige denn keine Schlüssel habe?
Wie soll ich das denn alles machen?
Mein Mann geht im Schichtdienst arbeiten und die Kinder sollten auch betreut werden, jetzt überschneidet sich einfach alles…
Habe grade schon eine Email geschrieben, das ich nicht zum 01.06 zahlen werde, wenn ich da nicht rein kann …
wir haben zur Zeit eh schon eine Pechsträhne hoch Zehn. Wir wollten bei der Annington ne Wohnung mieten die trotz Mietvertrag auf einmal an jemand anderes vermietet wurde
langsam liegen meine nerven blank kann mir jemand helfen?
Was kann ich nun noch tun?
Hallo, ich kann mir nicht vorstellen, dass du Miete zahlen musst, obwohl du noch gar nicht einziehen kannst. Mein Tipp: setzt euch schnellst möglich mit dem Vermieter persönlich in Verbindung, um das Problem zu lösen. Auch der Vermieter ist in der Pflicht, wenn er eine Wohnung zu einem Termin anbietet, an dem diese nicht zur Verfügung steht. Mein Rat wäre außerdem, eine Mieterberatung - oder einen Anwalt - zur Klärung aufzusuchen.
Eklis64
danke für die schnelle antwort, hatte heute mit der vermieterin gesprochen, sie sagte der vormieter hätte noch keine neue wohnung…ich sagte ihr freundlich das ich aber doch zum 01.06 die wohnung anmieten möchte…sie saß jetzt selber in der zwickmühle , der vormieter hat keine neue wohnung und nun müssen wir drunter leiden…sollen aber miete zahlen …meine frage ist, was mache ich denn nun ?
es ist unsere absolute traumwohnung.
Wende dich schnellstens an die örtliche Mieterberatung mit dem Problem bzw. sogar an einen Anwalt. Es kann nicht sein, dass du Miete zahlen sollst, wenn die Wohnung noch belegt ist!
und was mache ich nun bezüglich des vormieters?
weil mietbeginn ist für uns der 01.06 nicht der 01.07…?! darf er denn trotz mietbeginn für uns, trotzdem bis zum 01.07 drin bleiben?
Wenn ihr einen gültig von beiden Seiten unterschriebenen Mietvertrag zum 01.06. habt, ist es Sache des Vermieters, alles dafür zu tun, dass der Vertrag von seiner Seite aus eingehalten werden muss. Wenn nicht, muss er für die euch entstehenden Kosten aufkommen. Wie schon gesagt, holt euch Hilfe beim örtlichen Mieterverein bzw. im Härtefall bei einem Anwalt.
und was mache ich nun bezüglich des vormieters?
weil mietbeginn ist für uns der 01.06 nicht der 01.07…?!
darf er denn trotz mietbeginn für uns, trotzdem bis zum 01.07
drin bleiben?
ja ,wurde von beiden seiten unterschrieben gestern…und heute dann das , danke ,werde freitag beim mieterschutzbund anrufen und vorbeigehen…find das halt ne frechheit
hallo - also wenn ihr die alte wohnung noch bis zum 01.07. mietet und ihr auch erst am 01.07. in die neue wohnung könnt, dann wäre das doch geklärt - ihr steht nicht auf der strasse? jedoch musst du auf keinen fall miete für juni für die neue wohung zahlen, da du sie ja noch nicht bezioehen kannst und der mieter, der noch drin ist ja miete zahlt. von daher ist eigentlich alles geklärt.
das problem ist für mich einfach dr mietvertrag besteht zum 01.06 für die neue wohnung. ich muss die alte wohnung jedoch renovieren, habe zwei kinder, keinerlei hilfe, da mein mann im schichtdienst arbeitet, ich habe nichtmal einen führerschein da ich epileptikerin bin…
es geht ums prinzip,wenn ich für den 01.06 eine wohnung anmiete dann möchte ich da natürlich auch wohnen…
nur muss ich meine alte wohnung bis zum 30.06 verlassen haben plus schlüsselabgabe,weil am 01.07 direkt das mietverhältnis aufhört…ich muss schließlich meine möbel noch transportieren und und und…streichen und renovieren…und meine alte wohnung muss ich komplett weißen!
DAS ist mein großes problem…
ich fühle mich halt überrumpelt.
wir haben vor 2 wochen die zusage bekommen und haben gestern dann unterschrieben…
und nun geht alles drunter und drüber…
Hallo Piechen,
keinesfalls müssen Sie zahlen, bevor Sie die Wohnung tatsächlich beziehen können und die Schlüssel dafür haben.
Wenn der Vormieter zum 1.6. ausziehen wollte und entsprechend gekündigt hatte, dann MUSS er ausziehen - notfalls ins Hotel.
Falls Ihr neuer Mietvertrag keine einschränkenden Klauseln bezüglich des Einzugstermins enthält und der Vermieter ihn unterschrieben hat, haben Sie Anspruch auf den Einzug am 1.6.
Viel Glück wünscht Heihei
habe grade nachgesehen, es steht nichts drin,nur das man halt zum termin 2 wohnungsschlüsse,2 briefkastenschlüssel und 2 haustürschlüssel bekäme…
der mietvertrag ist halt nicht wirklich lang…steht das standardzeug drin das alle paar jahre die wände und decken geweißt werden sollen…das wars aber nix vom vormieter…
ich finds ne frechheit, das man uns den 01.06 anbietet, man hat uns förmlich gedrängt, da der herr keine doppelmiete zahlen wolle und nun hat er wohl doch keine neue wohnung… Oo ich fühle mich um es auf gut deutsch zu sagen ,dezent verarscht…
Hallo Piechen,
nur die Nerven nicht verlieren !!
Hat der Vermieter den Mietvertrag zum 1.6. unterschrieben?
Wenn ja, dann sind Sie auf der sicheren Seite!
Schreiben Sie ihm sofort einen Brief, dass Sie auf dem Termin 1.6. bestehen müssen und dass Sie die Terminverschiebung nicht akzeptieren können. Es sei nicht Ihr Problem, wenn der Vormieter noch keine Wohnung hätte.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie den Monat Juni, in dem Sie ja noch Ihre alte Wohnung haben, benötigen, um diese zu renovieren und diese stressfrei zu räumen, insbesondere weil sie zwei kleine Kinder haben.
Keinesfalls müssen Sie doppelte Miete zahlen. Vielleicht können Sie sich ja gegen ein extra vereinbartes „Schmerzensgeld“ darauf einigen, dass Sie zum 15.6. die Schlüssel bekommen und einziehen können. Dann bleiben Ihnen immer noch 2 Wochen „Umzugszeit“. Eigentlich jedoch sollten die drei Maiwochen reichen, dass der Vormieter eine Unterkunft findet. Es ist allein sein Problem! Das Recht ist auf Ihrer Seite.
Viel Glück!
Heihei
ja es steht ausdrücklich der 01.06 drin , das da auch der Mietbeginn sei, vorheriges „reinlassen“ ist ja kullanzsache…finde es nicht schlimm wenn wir dann ab juni einziehen…mein mann hätte es lieber ende diesen monats gehabt aber nun gut…
nur finde ich es eine unverschähmtheit das der mietbeginn 01.06. für uns ist aber der herr noch drin ist…und vorher wurde druck gemacht, das sie die zum 01.06 vermietet haben wollen… 15.6 ginge auch noch, aber dann zahl ich auch erst ab dann die miete…und nicht vorher…meine meinung…
und als alleinige person (der herr hat sich von seiner frau scheiden lassen, sie ist mit dem gemeinsamen sohn ins nachbarhaus gezogen), findet man doch schnell ne wohnung, zumal die mietpreise bei uns in dortmund nicht wirklich hoch sind…
Klar, das kenne ich auch - mein sohn ist zum 1. Mai umgezogen und durfte auch erst am 30. rein, wir mussten dann auch erst noch das wohnzimmer streichen, bevor man da Möbel reinstellen konnte. Wieso musst du alles in der alten wohnung weißen? Starre fristen in Mietverträgen sind nicht mehr zulässig. Schau da nochmal genau nach, ob du dazu verpflichtet bist. Gibt es schon einen nachmieter für deine alte Wohnung? Wenn nicht, dann sprech mit dem Vermieter,und erkläre ihm, dass du keine andere Wahl hast , und ob er dir vielleicht den 1. und 2. 7. noch gewährt, um ordentlich auszuziehen . Wenn ein neuer mieter schon vorhanden ist, dann sprech mit dem , ob er vielleicht zwei Tage später einziehen kann, erkläre ihm die
Machen Sie dem Vermieter klar, dass Sie einen Mietvertrag ab dem 01.06. abgeschlossen haben und er dafür sorgen muss, dass zu diesem Datum die Wohnung bezogen werden kann.
Auch sollten Sie ihm sagen, dass er für alle Kosten aufkommem muss, die der verspätete Einzugstermin mit sich brigt. Da wären 1. Unterbringung in Hotel oder Pension. 2. Einlagerung Ihrer ganzen Möbel.
Weiteres sollten Sie aber unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen, da kann Ihnen nämlich kein Forum helfen.
Du musst doch nicht für Juni zahlen, wenn du die Wohnung nicht nutzen kannst.
problematisch, dass ihr jetzt erst ab 1.7. einziehen könnt, wobei das so auch nicht sicher zu sein scheint, wenn die Vormieter noch keine Wohnung haben.
Aber bezahlen musst du auf keinen Fall für Zeiten, in denen du die Wohnung nicht nutzen kannst.
Hallo Piechen 1309,
wir haben den 9. Mai, das heißt, der Vormieter hat bis zum 1. Juni auf jeden Fall noch die Möglichkeit, eine Unterkunft zu finden. Wenn der Vermieter ihm versprochen hat, dass er noch bleiben kann, ist das eine Sache zwischen den Beiden, ändert aber nichts an Eurem Anspruch, zum 1.6. die Wohnung zu beziehen. KEINESFALLS müsst Ihr für eine Zeit bezahlen, die in der Ihr die Wohnung noch nicht voll nutzen könnt.
Also besteht entweder auf Einzug 1.6. und Bezahlung ab 1.6. oder auf Einzug 15.6. und Bezahlung nur 50% ab 15.6.
Guten Umzug wünscht Heihei
Hallo, ganz ruhig bleiben: die Antwort ist einfach: Wenn Sie zum 01.06. eine Wohnung angemietet haben, muß der Vermieter dfafür sorgen, daß diese Wohnung zu diesem Zeitpunkt bezugsfertig (leergeräumt, besenrein) ist. Falls nicht, müssen Sie für die Übergangsfrist in ein Ausweichquartier (Hotel, Pension) umziehen. Die Möbel müssen zwischengelagert werden (geht problemlos über Umzugsunternehmen). Beides geschieht dann auf Kosten des Vermieters. Für den Vermieter ist es in diesem Falle wohl billiger, den Vormieter zum 01.06. woanders unterzubringen und nicht Sie, denn Sie hätten auch einen Anspruch auf Erstattung eines gewissen Betrages zum Ausgleich der damit verbundenen Unannehmlichkeiten.- Gruß, Achim
Das Thema ist zu komplex - nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung.
Viel Erfolg.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.