Mietbeginn ist Feiertag

Angenommen ein Mieter hat zum 01.11. eine Wohnung angemietet und wegen dem Feiertag erfolgt die Übergabe erst am Di 2.11. schriftlich mit allen Parteien. Im Vorfeld wurde mit dem Vormieter eine frühere Übergabe bzw. Einzug zum spätestens 1.11.vereinbart, der Vermieter ist auch einverstanden. Der Vormieter stellt sich dann quer und verzögert alles da seine neue Wohnung noch nicht fertig ist und beruft sich auf den offiziellen Übergabetermin. Ab wann steht dem Mieter seine neue Wohnung nun zu, zum 01.11. Mietbeginn laut Mietvertrag oder wirklich erst zum Übergabetermin am 02.11.?
Wer kommt für evtl. Kosten auf, wg bestellten Umzugshelfern etc?

Hi, Feiertag hin oder her, die Wohnung steht dem neuen Mieter ab dem 1.11. um 0.00h zu. Daran muss sich sowohl der derzeitige Mieter wie der Vermieter halten.
Hält sich der derzeitige Mieter nicht daran, wird er dem neuen Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.
MfG ramses90

Das ist so nicht richtig. Fällt der letzte Tag der Mietzeit auf einen Sonn- oder Feiertag, wird der Räumungsanspruch des Vermieters erst am nächsten Werktag fällig (§ 193 BGB). Das gilt auch für den Mietvertragsbeginn. Dem Vermieter wird also nicht zugemutet, dass er z. B. an einem Sonntag oder Feiertag die Mietsache übergeben muss. Umgekeht hat der Mieter dann auch einen Anspruch darauf, die Mietsache erst am darauf folgenden Werktag übergeben zu müssen.

3 Like

Sowas hab ich fast befürchtet. Danke für die schnelle Antwort & schönen Feiertag

Hallo, die Frage ist zwar nicht gestellt. Trotzdem: Wer zahlt die
Miete für den 01.11.? Der neue M., der am 1.ds Mts. noch nicht über
Wohnung verfügen kann oder der alte Mieter, der ja an diesem Tage
erst die Wohnung räumt? Gruß

…nun wenn man bedenkt, dass der februar mit seinen 28 tagen
ebenso viel miete kostet wie der oktober mit seinen 31 tagen,
ist diese frage für mich reine k.kackerei…

gruß
ad

2 Like

LOL … genau das hatte ich mal. Da hat mir ein Mieter tatsächlich im Februar Miete abgezogen mit dieser Begründung.

die Richtigstellung.
MfG ramses90

Hallo, wer soll jetzt Rosinen ka…? Der Vermieter, weil weder
Alt- noch Neu-Mieter zahlen wollen? Oder Neumieter, weil er
zahlen soll? Oder Altmieter, weil er zahlen soll?
Keine Antwort auf das Ursprungsposter möglich? Gruß

Die Miete ist monatlich zu entrichten. Soll heissen, der Altmieter muss am 2. übergeben, der Neumieter kann erst am 2. rein. Es zahlt niemand für irgend etwas, weil die Übergabe nicht an einem Feiertag stattfinden muss.

2 Like