Mietbeihilfe

Liebe/-r Experte/-in,

ich muß umziehen. Bislang bekam ich Mietbeihilfe für meine Wohnung. Nun habe ich eine Wohnung in Aussicht, dafür benötige ich einen Wohnberechtigungsschein. Das dürfte auch zu machen sein, zumal ich eine sehr geringe Rente beziehe. Meine Frage aber ist:
Geht beides WBS und kann ich dann noch Mietbeihilfe beantragen?
Bedanke mich schon mal im voraus für die Mühe.

Marie

Hallo Marie,

Sie haben leider den falschen Experten gefragt. Ich kenne mich nur mit Mietbeihilfe für Zivildienstleistende aus. Diese Beihilfe gibt es nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Und dieses Gesetz gilt nur für Wehr- und Zivildienstleistende.

Ich hoffe, Sie haben auch noch andere Experten gefragt, die Ihnen tatsächlich Auskunft geben können.

Peter Tobiassen

Hallo,
vielen Dank, dass Sie sich dennoch gemeldet haben. Ich habe noch andere Experten gefragt und bekam auch die Antwort, dass beide möglich sei.
Nochmals schönen Dank für Ihre Rückmeldung und noch eine schöne Woche
wünscht Ihnen
Marie

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