Hallo zusammen,
unser Sohn wohnt nocht im Elternhaus - aber er hat eine separate Wohnung mit Küche und Bad.
Nach dem Unterhaltssicherungsgesetz kann unser Sohn Mietbeihilfe beantragen.
Wie können wir dem Amt glaubhaft machen, dass er uns Miete zahlen muss?
Danke für Eure Hinweise.
Schöne Grüße
sun*
Wie können wir dem Amt glaubhaft machen, dass er uns Miete
zahlen muss?
-indem ihr dort die Kontoauszüge der letzten 6-12 Monate vorlegt
-indem ihr dem Amt den Steuerbescheid vorlegt, aus dem die Einkünfte aus Vermietung hervorgehen
Gruß
Nelly
Hallo Nelly…
…da die Miete immer nur BAR bezahlt wurde…und dass, wenn mal vom
„Azubi-Gehalt“ was übrig war…ist der dokumentierte Nachweis schwierig.
Da der Mietvertrag erst ab 01.01.2006 geschlossen wurde - wurden auch noch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der EKSt verbucht…
Das ist ja unser „Problem“…
Und nun?
sun*
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Hallo!
Da der Mietvertrag erst ab 01.01.2006 geschlossen wurde -
Soweit ich weiß soll vermieden werden, dass Mietverträge geschlossen werden, nur um diese Zuschüsse zu bekommen. Nach meinen Informationen, zumindest war es beim Freund meiner Schwester damals so, wird die Miete nur weiter getragen, wenn das Mietverhältnis bereits seit zwei Jahren besteht.
Gruß,
Florian.
und der Satz „da die Miete immer nur BAR bezahlt wurde…und dass, wenn mal vom „Azubi-Gehalt“ was übrig war…“ deutet ja schon darauf hin, dass es kein echter Mietvertrag ist.
Gruß
Nelly