Mietbeteiligungs Vertrag? Wohngeld?

Also,
ich habe jetzt meine Ausbildung angefangen. Da wiird das Geld knapp.
Ich lebe mit meinem Freund zusammen, die Miete wird von seinem Konto abgebucht und der Mietvertrag läuft auch auf ihn.
Bisher habe ich genug verdient, da konnte ich ihm immer was zu der Miete dazu geben. Das habe ich auch weiterhin vor…
Allerdings ist ein Antrag auf BAB -Berufsausbildungsbeihilfe - nicht genehmigt worden, da es schon meine zweite Ausbildung ist.
Nun will ich versuchen Wohngeld zu beantragen. Aber ich stehe nicht im Mietvertrag. Wie also soll ich nachweisen das ich die hälfte der Miete trage? Kann ich einen Vertrag zur Mietbeteiligung aufsetzten? Weil Untervermieten tut mein Freund ja nicht an mich…
Angenommen wir würden uns aus welchem Grund auch immer, plötzlich trennen - Dann säße ich auf der Straße (man muss sich ja absichern), wel mit ein bisschen Ausbildungsgehalt kommt man nicht weit.
Weiß jemand Rat was ich da machen kann?

Hallo ,

da muss ich dich enttäuschen ,du kannst kein wohngeld beantragen ,selbst wenn du den antrag stellst würdest du nichts bekommen!

Wohngeld kann nur der Hauptmieter einer wohnung ,

in deinem fall wäres es dein freund der wohngeld beantragen muss …er muss dich als haushaltsmitglied angeben und auch dein gehalt …dann könntest ihr glück haben haben das ihr wohngeld bekommt …lieben gruss nancy …ps ne andere möglichkeit gibt es nicht !

Hallo

Nun will ich versuchen Wohngeld zu beantragen.

Für Wohngeld stehen generell die Chancen gut, wie ich das jetzt so verstehe.

Kann ich einen Vertrag zur Mietbeteiligung aufsetzten? Weil Untervermieten tut mein Freund ja nicht an mich…

Entweder man unterschreibt zu zweit den Mietvertrag, was ich aber nicht machen würde (Erklärung nur bei besonderem Interesse, ist langwierig; da müsste auch der Vermieter mitmachen).
Oder der Freund macht eben einen Untermietvertrag mit dir. Er sollte sich allerdings erkundigen, wie das mit der Kündigung ist. M.W. geht das sehr viel leichter als bei einem richtigen Mietvertrag. Meiner Meinung nach kann man da ohne besondere Begründung innerhalb von 2 oder 4 Wochen kündigen, kann es aber nicht beschwören.

Mit Untermietvertrag ist das alles kein Problem. Wenn du als eheähnliches zusammenlebendes Paar Wohngeld kriegen willst, wird wahrscheinlich eh das Einkommen von euch beiden zusammen genommen.

Übrigens darf er dich auch nicht von einem Tag auf den anderen raussetzen, wenn du keinen Untermietvertrag hast. Es gibt da gewisse Gewohnheitsrechte, aber genau kenne ich mich da nicht aus.

Viele Grüße

hallo MusMus-Panda,
leider kann kann ich dir zu deiner Frage nicht viel
helfen. Denn mit Wohngeld habe ich nicht viel zu tun. wir
bekommen keins nur vom Jobcenter noch einen kleinen Teil
zum Lebensunterhalt.

Also wenn Du dem Wohngeldamt mitteilst, dass Du mit Deinem Freund zusammen wohnst, muss er ebenfalls für Deinen Antrag sein Einkommen etc. angeben. Ihr werdet dann als eine Haushaltsgemeinschaft oder so ähnlich angesehen und Euer Einkommen würde gemeinsam in die WOhngeldberechnung einfließen. Also wäre ein Untermietvertrag evtl. günstiger und Du müsstest glaubhaft machen, dass Ihr nur eine Wohngemeinschaft seid und kein Paar. Ansonsten denke ich schon, dass Du wohngeldberechtigt bist, da es Deine 2. Ausbildung ist und Deine Eltern nicht mehr für die Mietzahlung herangezogen werden können (da sie Dir ja schon eine Ausbildung ermöglicht haben).
Wenn Ihr Euch trennt, könntest Du in einer eigenen (klein&günstig) Wohnung oder einem WG-Zimmer auch einen Wohngeldantrag stellen. Wenn Dein Einkommen allerdings zu niedrig(!) ist, wird geprüft, ob Du evtl. Hartz4-Aufstockung bekommst. Das wäre dann etwas komplizierter bei der Antragstellung, aber machbar - alles kein Hexenwerk! Lass sich Dich nicht von den Behörden entmutigen! Viel Glück! ambition666

Leider kann ich da nicht helfen, finde es schlimm das jungen Menschen in der Ausbildung nicht mehr geholfen wird und drücke die Daumen das es klappt.
MfG. Christa Günther

Danke,
ich werde es mal mit einem Wohngeldantrag versuchen und mir von meinem Freund einen Untermietvertrag geben lassen, falls nötig. Den ich möchte nicht das er alleine für die Miete aufkommen muss, schließlich haben wir die Wohnung gemeinsam bezogen, als wir beide einen Teil der Miete zahlen konnten. Das wäre auch nicht leicht für ihn…
Ich kann in diesem Forum ja dann mal das Ergebniss des ganzen rein schreiben, damit auch andere Bescheid wissen.

…Ist es wirklich möglich noch etwas Hartz4 oder was vom Sozialamt zu beantragen, falls das mit dem Wohngeld nicht klappt?

Würde Ihnen raten, erst einmal zur Wohngeldstelle Ihres Wohnortes gehen und fragen - weil fragen nichts kostet. Wie funkionierte bisher Ihre Mietbeteiligung? Haben Sie Ihrem Freund Ihren Mietanteil aufs Konto überwiesen oder bar in die Hand gedrückt? Leichter nachvollziehbar wäre eine Überweisung, weil dann als Beleg die entsprechenden Kontoauszüge vorhanden wären. Als Nachweis gegenüber der Wohngeldstelle ist der Mietvertrag (auch wenn der nur auf den Freund läuft) notwenig und auch Ihre Verdienstnachweise (Ausbildungsvertrag und Kontoauszug). Toi, toi, toi.
Und sollte die Beziehung scheitern, bevor Ihre Ausbildung abgeschlossen ist, besteht immer noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld-II ergänzend zu Ihrem Einkommen zu beantragen. Es gilt bei jedem Antrag: immer alles durch Unterlagen nachweisen, wonach gefragt wird.
Alles Gute!

Hallo MusMus-Panda,
danke für Dein Vertrauen, aber leider kann ich Dir da überhaupt nicht helfen, weil ich davon gar keine Ahnung habe. Habe mal kurz in meinem Bekanntenkreis nachgefragt - aber diese Situation, in der Du Dich befindest - ist leider keinem bekannt.
Tut mir sehr leid. Wünsche Dir, dass hoffentlich jemand anders mehr Ahnung hat und Dir helfen kann.
Herzlichst
Puddelchen

beim Jobcenter nachfragen, ob noch eine andere Förderung möglich ist.

Gruß, Sabine