Hallo zusammen,
angenommen ein Bekannter, möchte mit seiner Freundin, für
ca. 2 Monate bei einem einziehen. Der Vermieter wird informiert
und stimmt dem auch zu.
Nun meine Frage, was für einen Mehrbetrag kann der Vermieter
für Miete und Nebenkosten verlangen?
Kann man das auch wo nachlesen und nach was richtet sich
der Mehrbetrag dann eigentlich?
Danke schon mal für Eure Antworten und Eure Bemühung.
Gruß Karin
Hallo,
man mietet doch eine Wohnung abhängig von der Wohnfläche, nicht in Abhängigkeit der Anzahl der Mietern. Wieso sollte bei mehreren Personen eine Mieterhöhung anfallen?
Ob es sich lohnt die Nebenkosten zu erhöhen, kommt vielleicht auch auf den Abrechnungsmodus an. Ist eine Pauschale vereinbart, kann man diese bei erhöhtem Bedarf sicherlich anheben, wird jährlich abgerechnet wird man halt etwas nachzahlen müssen. Der Mehrbetrag der Nebenkosten richtet sich nach dem Mehrverbrauch. Aber solange man nicht weiß, was im Mietvertrag steht…
Fragende Grüße
Tina
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Hallo Tinchen,
Wieso sollte bei
mehreren Personen eine Mieterhöhung anfallen?
Mein Vermieter sagte mir, weil dann die Wohnung mehr abgenutzt wird. Deshalb bezahle ich einen Untermieterzuschlag von 15,- €…
Wäre ich allerdings gleich zu zweit eingezogen, gäbe es keinen UM-Zuschlag. Aber das möchte mein Vermieter nicht verstehen.
Grüße
Didi
Wäre ich allerdings gleich zu zweit eingezogen, gäbe es keinen
UM-Zuschlag. Aber das möchte mein Vermieter nicht verstehen.
Grüße
Didi
Hallo Didi,
das ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt:
http://www.mhmhamburg.de/data/seiten/sub.php?IDD=117…
Gruß
Tina
Danke euch für die kurzfristigen Antworten.
Gruß Karin