Mietbetrug?

Angenommen, ein Ehepaar mietet einen neue an, während ein anderes Mietverhältnis noch besteht. da das Geld nicht reicht, wird die Zahlung der alten Miete eingestellt, nur die neue wird gezahlt. Da der Umzug wegen der psychisch gestörten Frau nicht klappt, wird so ein Mietrückstand von 3000€ für 6 Monate angehäuft. Könnte der Vermieter der alten Whg. hier Strafantrag wg. Betrugs stellen? Wenn ja, was könnte dann als Strafe blühen (beide bisher unbescholten?)

Klar kann er Strafantrag stellen. Das kann jeder wegen allem. Raus kommt dabei überhaupt nichts. Zivilrechtliche Forderungen sind kein Straftatbestand.

vnA

Kann man es nicht als Betrug bzw. -versuch sehen, da beiden ja klar war, dass sie nicht beide Mieten zahlen könnten?

das Zivilrechtliche außer acht lassen, das ist klar.

Kann man es nicht als Betrug bzw. -versuch sehen, da beiden ja
klar war, dass sie nicht beide Mieten zahlen könnten?

Betrug (§ 263 StGB) bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Täter sein Opfer täuscht und dass das Opfer auf Grund dieser Täuschung eine Vermögensverfügung vornimmt und durch diese einen Vermögensschaden erleidet. Beim sog. Eingehungsbetrug (der wird nur so genannt; das Wort steht nicht im Gesetz) wird über die Zahlungsfähigkeit und/oder den Zahlungswillen getäuscht; das Opfer nimmt auf Grund dieser Täuschung eine Vermögensverfügung vor, indem es einem Vertrag zustimmt und damit sein Vermögen konkret gefährdet, was in der Jurisprudenz als ausreichend erachtet wird, um von einer Vermögensverfügung und einem Vermögensschaden sprechen zu können.

Aus deiner Schilderung geht nicht hervor, dass beim Abschluss des alten Mietvertrages ein innerer Vorbehalt bestanden hat, die Miete nicht zu entrichten. Dass später die Miete nicht mehr gezahlt wurde, ändert daran nichts. Durch das bloße Nichtzahlen wird der Vermieter über nichts getäuscht (worüber denn auch?), und er nimmt keine Vermögensverfügung vor.

Für den neuen Mietvertrag versteht es sich wohl von selbst, dass ein Betrug nicht vorliegt.

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Verstehe ich das richtig:

Da bei Abschluss des alten Mietvertrages nicht schon die Absicht bestand, die Miete nicht zu zahlen, ist es kein Betrug.

Hätte man also die Miete für die neue Wohnung nicht gezahlt, dann wäre es evtl. Betrug, wenn klar gewesen wäre, dass die neue Miete nicht hätte gezahlt werden können?

Da bei Abschluss des alten Mietvertrages nicht schon die
Absicht bestand, die Miete nicht zu zahlen, ist es kein
Betrug.

Genau. Das bloße Nichtzahlen ist nie Betrug. Es ist auch kein Betrug, im Restaurant ohne zu zahlen zu gehen. Hat man das aber von Anfang an so geplant, hat man über die innere Tatsache „Zahlungsbereitschaft“ getäuscht, und das ist dann ein Betrug.

Hätte man also die Miete für die neue Wohnung nicht gezahlt,
dann wäre es evtl. Betrug, wenn klar gewesen wäre, dass die
neue Miete nicht hätte gezahlt werden können?

Gegenstand von Täuschung und Irrtum sind immer Tatsachen. Insofern kommen als Tatsachen die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsbereitschaft in Betracht. Wenn klar wäre, dass gar nicht gezahlt werden konnte, dann spricht das für Betrug, weil der Mieter es wohl gewusst und verschwiegen hat. Rein theoretisch sind aber auch Fälle denkbar, in denen er es nicht wusste.

Ich glaube nicht daran, dass der Wille nicht bestand, Miete zu bezahlen.

dafür spricht auch, dass die miete im alten Vertrag 2 Jahre lang bezahlt wurde und erst nach Abschluss des neuen Mietvertrags die alte Miete für die Restzeit von 6 Monaten bis zum Auszug nicht bezahlt werden konnte.

Wenn klar wäre, dass gar
nicht gezahlt werden konnte, dann spricht das für Betrug, weil

sehe ich genauso.