Mietbürgschaft

Hallo,

welche Bank macht vernünftige Angebote für Mietbürgschaften?

Ich habe das Geld, will es aber nicht auf einem Sparkonto versauern lassen, sondern vernünftig anlegen (eben bei der Bank, die mir im Gegenzug eine Mietbürgschaft stellen soll). Risiko ist das einer Bevorzugt (Risiko-armen) Geldanlage, die sie selbst verkaufen.

Im Web finde ich allerdings keine solchen Angebote.

Wer hilft mir?

Hallo Carsten,

von einer Mietbürgschaft habe ich noch nichts gehört.

Alternative:
Kauf dir Wertpapiere (z. B. Bundesobligationen) und verpfände diese Deinem Vermieter.
Viel Erfolg!

Gruß Fritz

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Hi,

von einer Mietbürgschaft habe ich noch nichts gehört.

liegt wohl daran das diese Variante von den meisten Banken bei Privatkunden ungern gesehen ist. Außerdem auch meist nicht die klügste Variante da die Gebühren für einen Mietaval in der Regel die auf der anderen Seite erwirtschafteten Zinsen auffressen dürften.

Alternative:
Kauf dir Wertpapiere (z. B. Bundesobligationen) und verpfände
diese Deinem Vermieter.

Hab von der Variante auch erst hier über das Forum erfahren. Finde auch das dies eine sehr Interessante Geschichte sein dürfte.

MFG
Marcel

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Hallo,

welche Bank macht vernünftige Angebote für Mietbürgschaften?

Das Stichwort ist Miet-Aval-Konto. Vielleicht findest du ja was.

Cheers, Felix

Hallo,

Alternative:
Kauf dir Wertpapiere (z. B. Bundesobligationen) und verpfände
diese Deinem Vermieter.

Hab von der Variante auch erst hier über das Forum erfahren.
Finde auch das dies eine sehr Interessante Geschichte sein
dürfte.

Also DEN Vermieter will ich dann aber mal sehen, der sich darauf einlässt.

VG
Sebastian

Welche Bank macht sowas überhaupt noc hfür Privatpersonen?

Direktbanken werden dieses Geschäft nicht, oder nur sehr, sehr selten anbieten und machen. Auch Großbanken drücken sich sehr gerne um solche Geschäfte, wobei ich es nicht ausschließen würde.

Fündig werden dürftest du in fast jedem Fall bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken, da diese Produke dort zum Standard, wenn uch Nischnegeschäft gehören. Letztlich kommt es eben doch nur sehr selten vor.

Kosten bei der örtlichen Sparkasse hier:

Einmalig 25 Euro für Ausstellung der Bürgschaftsurkunde, danach laufende Kosten i.H.v. 3% p.a. quartalsweise fällig.

Ob es sich letztlich lohnt oder nicht sei mal dahin gestellt, meißt zahlt der Mieter drauf, manchmal schafft man es in der Tat kostenneutral durch längerfristige Anlagen mit entsprechendem Zins.

Eine Interessante Alternative ist dies auf jeden Fall für Mieter, die die Kaution nicht, oder nicht liquide haben, weil das Geld für Möbel oder Geldanlagen verwandt wird, die nicht aufgelöst werden wollen. (Aktien & co.)

Der Vermieter der das macht wird gesucht? Meiner z.B. da ich als Mitarbeiter einer Bank fast gar keine Avalprovision zahle und ich auch die Einmalkosten nicht zahlen musste. Somit war die Geldanlage + Aval für mich interessanter. Dies konte ich meinem Vermieter auch plausibel darlegen und er war einverstanden.

Wichtig ist an dieser Stelle jedoch auch, um was für eine Aval es sich handelt. Also ob der VM das Geld von der Bank auf erste Anforderung hin bekommt (günstig für den VM), oder ob der Mieter ein Einspruchsrecht bei Anforderung hat. (ungüstig für den VM).

Alles in Allem sicherlich eine interessante Möglichkeit. Ob es sich aber dann tatsächlich lohnt ist eine Einzelfallentschiedung aufgrund der genauen Daten.

Kauf dir Wertpapiere (z. B. Bundesobligationen) und verpfände
diese Deinem Vermieter.

Hab von der Variante auch erst hier über das Forum erfahren.
Finde auch das dies eine sehr Interessante Geschichte sein
dürfte.

Also DEN Vermieter will ich dann aber mal sehen, der sich
darauf einlässt.

Z.B. meiner hat sich darauf eingelassen, es war überhaupt kein Problem. Die Deutsche Finanzagentur hat auch hübsche Formulare etc. dafür (Pfandnehmer erhält Schreiben mit beigelegter Pfandeinzugserklärung, die er bei Bedarf einsenden kann)

Wo soll denn das Problem sein?

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

Z.B. meiner hat sich darauf eingelassen, es war überhaupt kein
Problem. Die Deutsche Finanzagentur hat auch hübsche Formulare
etc. dafür (Pfandnehmer erhält Schreiben mit beigelegter
Pfandeinzugserklärung, die er bei Bedarf einsenden kann)

Wo soll denn das Problem sein?

Wenn das Mietverhältnis z.B. von kürzerer Dauer ist, etwa bei Studenten, dann könnte die Werthaltigkeit und damit die Haftungsmasse „Kaution“ im Falle einer Verpfändung durch „Börsenturbulenzen“ nicht minder geschwächt werden.

Schließlich ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine gewisse bzw. eine besonders gute Rendite für den Mieter zu erzielen. Die normale Sparkonto- oder Festanlage ist ausreichend. Also besteht seitens des V gar keine Veranlassung so etwas zu machen.

Wenn es nämlich gut geht (kein Crash), hat er nichts davon. Geht es aber schlecht und kommt es zu der Situation, dass die Kaution benötigt wird, zahlt er drauf (wenn keine „Nachschusspflicht“ vereinbart wurde).

VG
Sebastian

Wenn das Mietverhältnis z.B. von kürzerer Dauer ist, etwa bei
Studenten, dann könnte die Werthaltigkeit und damit die
Haftungsmasse „Kaution“ im Falle einer Verpfändung durch
„Börsenturbulenzen“ nicht minder geschwächt werden.

Schließlich ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu
verpflichtet, eine gewisse bzw. eine besonders gute Rendite
für den Mieter zu erzielen. Die normale Sparkonto- oder
Festanlage ist ausreichend. Also besteht seitens des V gar
keine Veranlassung so etwas zu machen.

Wenn es nämlich gut geht (kein Crash), hat er nichts davon.
Geht es aber schlecht und kommt es zu der Situation, dass die
Kaution benötigt wird, zahlt er drauf (wenn keine
„Nachschusspflicht“ vereinbart wurde).

Die Kaution ist doch ohnehin ein „über den Daumen gepeilter“ Wert. Ob der Kurs der Bundespapiere gerade auf 102% oder 97% steht, macht ja nicht sehr viel aus. Der eigentliche Anspruch besteht ja ohnehin gegen den Mieter, die Kaution soll nur die Erfüllung des Anspruchs in gewissem Rahmen sicherstellen. Oder ist das anders? Das mit der „Nachschusspflicht“ habe ich nicht verstanden.

Ich würde als Mieter, falls mein Vermieter skeptisch ist, auch freiwillig 10% Nennwert mehr Kaution hinterlegen, um eine gute Verzinsung zu erhalten. Aber mein jetziger Vermieter war da ganz gelassen.

Alternativ könnte man Bundesschatzbriefe verpfänden. Die können nach einem Jahr garantiert zum Nennwert zurückgegeben werden. Da kann der Vermieter dann wirklich nichts einwenden, oder?

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

welche Bank macht vernünftige Angebote für Mietbürgschaften?

eine Mietbürgschaft ist ein Kredit und die Konditionen für einen Kredit hängen u.a. von der Bonität des Kreditnehmers ab. Mal abgesehen davon, daß die Definitionen von „vernünftig“ zwischen Anbieter und Kunde oft auseinanderklaffen, läßt sich die Frage so ohne weiteres offensichtlich nicht beantworten.

Eine schnelle Suche mit google ergab, daß zumindest die SEB, die Dresdner, die DKB und die Degussa-Bank Mietavale anbieten. Grundsätzlich gibt es aber keinen Grund, warum irgendein Institut dieses Produkt nicht mehr anbieten sollte. Ich gehe also davon aus, daß Deine bisherigen Versuche an o.g. Definitionsproblem gescheitert sind.

Ansonsten solltest Du mal Deinen Vermieter fragen, ob der sich auf ein Aval überhaupt einläßt.

Ach ja: Der Grund für Dein Anliegen ist mir nicht ganz klar. Bei 3 Monatsmieten reden wir von einem Betrag von 2000-3000 Euro. Eine Spareinlage wird heute mit 1-2% verzinst, während das Aval 2-3% p.a. kostet. Du müßtest also 3-5% p.a. Rendite erzielen, damit Du überhaupt +/- 0 aus der Veranstaltung rauskommst. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Ausfertigung des Avals und für das Depot. Wenn ich mal von 50 Euro für die Ausfertigung veranschlage sowie 10 Euro jährliche Depotgebühren, bekomme ich ernsthafte Zweifel, daß sich die Sache überhaupt rechnen kann.

Gruß
Christian

Die Kaution ist doch ohnehin ein „über den Daumen gepeilter“
Wert. Ob der Kurs der Bundespapiere gerade auf 102% oder 97%
steht, macht ja nicht sehr viel aus.

Ja, aber Wertpapiere werden ja nicht nur durch sichere Bundesanleihen repräsentiert. Was ist, wenn ein Aktiendepot herhalten soll ?

Der eigentliche Anspruch
besteht ja ohnehin gegen den Mieter, die Kaution soll nur die
Erfüllung des Anspruchs in gewissem Rahmen sicherstellen. Oder
ist das anders?

Soweit ich es verstanden habe, sollte doch die herkömmliche „Sparbuchkautionsverwaltung“ zum Nutze des Mieters besser angelegt werden.
Die Kaution hat ferner die Funktion als Sicherheit für den Fall zu dienen, dass der Mieter die Wohnung nicht in dem vertragsgemäßen Zustand übergibt, oder gar ganz verschwindet.

Wenn nun aber die drei Monatsmieten zu einer höheren Rendite angelegt werden sollen, steigt demnach auch das Risiko. Wird z.B. ein Aktiendepot verpfändet und bricht der Markt ein und zwar langfristig, wie etwa ab 2000 und dauert das Mietverhältnis verhältnismäßig kurz, steigt für den Vermieter doch das Risiko. Natürlich nur, wenn der Kautionsfall eintritt.
Daher meinte ich mit Nachschusspflicht auch nur, dass wenn überhaupt eine Verpflichtung dahingehend bestehen sollte, dass die Kaution ausgeglichen wird, wenn sie nicht mehr ausreicht. Vergleichbar mit dem Clearing beim Handel mit Futures.

VG
auch Sebastian

Die Kaution ist doch ohnehin ein „über den Daumen gepeilter“
Wert. Ob der Kurs der Bundespapiere gerade auf 102% oder 97%
steht, macht ja nicht sehr viel aus.

Ja, aber Wertpapiere werden ja nicht nur durch sichere
Bundesanleihen repräsentiert. Was ist, wenn ein Aktiendepot
herhalten soll ?

Da gebe ich dir natürlich recht, ein Aktiendepot wäre für den Pfandnehmer eher schlecht. Derjenige, der ein paar Postings weiter oben die Wertpapieranlage vorgeschlagen hat, hat in Klammern „z.B. Bundesobligationen“ hinzugefügt, deshalb hatte ich nur derartige konservative Wertpapiere im Sinn. Und bei denen würde ich als Vermieter keine Probleme sehen, ich würde die Wahl des Pfands eher als positiv zu wertendes Indiz dafür sehen, dass der Mieter ein Auge auf seine Finanzen hat :smile:.

Viele Grüße,
Sebastian

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