Mietbürgschaft

Hallo,nochmal ich ;0)
hab gerade schonmal eine Frage wegen der Gartenpflege gehabt.
Also wie sollte sich die Mieterin verhalten ,wenn der Vermieter in so einer Abmahnung schreiben würde,das er die Kosten einer eventuellen übernahme aller geforderten Arbeiten im Garten und am Haus , aus der Kaution decken würde.Fristsetzung sind 14 Tage ( für ALLE Arbeiten)
Der Vermieter schreibt was von Mietkaution auf erstes Verlangen.
Nun hat die Mieterin nachgesehen.
In dem Vertrag mit der Bank steht :
„Wird die Bank aus ihrer Verpflichtung von einem Gläubiger in Anspruch genommen,so wird sie den Auftraggeber von der Zahlungsaufforderungunterrichtet.Einreden oder Einwendungen,die der Kreditnehmer in Bezug auf das Vertragsverhältnis zum Gläubiger geltend macht,können von der Bank nur berücksichtigt werden,wenn die offenkundig sind oder sofort bewiesen werden können.“

Das heisst doch,dass meine Bank erst rücksprache nehmen würde und die Mieterin eine Möglichkeit hätte etwas dagegen zu tun ?

Mal abgesehen,dass die Mieterin besser Mitglied in einem Mieterbund werden sollte…

Danke nochmal !

Hallo

diese Arbeiten kann der VM nicht aus der Kaution decken, und wie schon gesagt, sind einige Arbeiten dabei, die er gar nicht verlangen kann!
Das Beste ist in dem Fall wirklich rechtlichen Rat zu holen.

Gruß