Mietbürgschaft auf 1. Abruf nach über einem Jahr

Hallo,
ich bin zum 19. Dezember 2009 aus meiner damaligen Wohnung ausgezoen, hierzu lag meinem Vermieter eine Mietbrügschaft auf ersten Abruf vor.
Bis Ende Dezember 2010 hat er hierzu keine Anforderungen an die Bank gestellt, die direkt hätte auszahlen müssen.
Mittlerweile sind wir bald wieder im Herbst 2011 und mein Kenntnisstand besagt das die Nebenkostenabrechnungen nach über einem Jahr verjähren, wie kann meine Bank nun verneinen, die Bürgschaft zu löschen? Mein Vermieter hatte alles Recht wenn benötigt, auf die Summe zuzugreifen?
Wie komme ich da raus?
Das muss doch auch gehen, ohne das ich mich nun mit meinem Vermieter von damals wieder in Verbindung setzen muss, dem meine Interessen sicherlich ziemlich egal sein dürften.
Vielen Dank

faq:1129 (owt)