Mietbürgschaft "einfach" übertragen?

Hallo liebes Forum!

Angenommen, jemand hat eine Wohnung angemietet als Student und jemand aus seiner Familie hat für ihn gebürgt (weil er/sie als Student ja kein festes ausreichendes Einkommen hat) - kann diese Bürgschaft dann von einer anderen dritten Person einfach übernommen werden, wenn der eigentliche Bürge nicht mehr bürgen will und der Neue die entsprechenden Voraussetzungen des Vermieters (ausreichendes Gehalt, keine Schufa etc) erfüllt?

Hallo Textcorrection,

dies muss nach meiner Meinung mit dem " angemietetem Studenten" und der dritten Person vertraglich neu abgeschlossen werden.

Folgende Vorlage:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source…

Hallo,
aus einer Bürgschaft kann man nur entlassen werden, wenn das derjenige zulässt, dem gegenüber gebürgt wird. Also: der Vermieter muss zustimmen. Und selbstverständlich muss er sich nicht darauf einlassen.
Gruß
Alfred

Ich schließe mich den vorhandenen Ausführungen an und möchte noch darauf hinweisen, dass Bürgschaftsverträge unter Nichtkaufleuten schriftlich abgeschlossen werden müssen. Es sind jedoch keine bestimmten Formulierungen vorgeschrieben, so dass der Vertrag frei formuliert wird.

Die Vorgehensweise ist folgende:
Die alte Bürgschaft muß (schriftlich) gekündigt werden. Wenn der Bürgschaftsnehmer die Kündigung annimmt (obgleich das Mietverhältnis noch weiter läuft), kann im gleichen Atemzug (sprich: im selben Schreiben) die neue Bürgschaft vereinbart werden. Dieser Vorgang entspricht der Änderungskündigung im Arbeitsrecht, bei der der alte Vertrag gekündigt und gleich ein neuer Vertrag angeboten wird.

Hallo,
ich kann mich nur den Ausführungen von Alfred und Matthias anschließen.
Alles Gute- Schaddie