Hallo liebes Forum!
Angenommen, jemand hat eine Wohnung angemietet als Student und jemand aus seiner Familie hat für ihn gebürgt (weil er/sie als Student ja kein festes ausreichendes Einkommen hat) - kann diese Bürgschaft dann von einer anderen dritten Person einfach übernommen werden, wenn der eigentliche Bürge nicht mehr bürgen will und der Neue die entsprechenden Voraussetzungen des Vermieters (ausreichendes Gehalt, keine Schufa etc) erfüllt?