Hallo
Ich befinde mich zur zeit in Scheidung bin aus der gemeinsamen Wohnug ausgezogen meine Frau verlangt aber von mir das ich weiterhin im Mietvertrag als Bürge stehen bleiben soll.
Miene frage ist nun komme ich aus dem Mietvertrag raus.
danke für die schnelle antwort
Hallo nelson270678,
auf wessen Namen läuft der Mietvertrag?
Läuft er auf dich und ‚Ex-Frau‘ oder gar nur auf deinen
Namen, so bist du zu 100% in der Pflicht, die Wohnungsbürgschaft aufrecht zu erhalten. Deine Scheidung ist dabei sekundär und du musst dich irgendwie mit deiner Frau dahingehend einigen, einen Kompromiss zu finden. Die Konsultation eines Fachanwaltes für Scheidungsrecht ist jedoch unerläßlich.
Viel Erfolg, bustobaer
Hallo Nelson,
ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke es ist wie folgt:
1 Du bist nicht wirklich im Mietvertrag „drin“.
2 Es sollte möglich sein, die Bürgschaft zu kündigen.
Dann muss sich Deine Frau einen anderen Bürgen suchen.
Findet sie ihn nicht kann möglicherweise der Vermieter
ihr kündigen.
3 Im Rahmen von Unterhaltsdiskussionen kann es angezeigt
sein, einen Anwalt hinzu zu ziehen.
Letztlich muss geklärt werden, wer die Miete
(wenigstens für einen Zeitraum) zahlt.
Da ist dann die Bürgschaft nicht wirklich relevant.
Er kann auch klären, was nach diesem Zeitraum aus
Mietvertrag und Bürgschaft wird.
Ich hoffe, es hilft.
Thomas
Hallo,
entweder ist der Vermieter und Deine Frau einverstanden, dass Du aus dem Vertrag gehtst oder
dies muss u. U. eingeklagt werden, dazu müßtest Du
aber einen Anwalt fragen, ev. weiß das auch Dein
Scheidungsanwalt, da dies bei Scheidungen vermutlich
recht häufig vorkommt.
Gruß S.
Hallo!
Ganz einfach kündigen und anteilmäßig die Kaution zurückverlangen. Dann muß die Frau mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag machen.
Ob das klug ist, weil die Frau dann sicherlich ziemlich sauer sein wird, ist eine andere Sache.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und würde mich über eine positive Beurteilung freuen.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
Hallo
Wir stehen beide in dem Mietvertrag der vermieter will nur einen bürgen haben ihm ist egal wer das ist mann kann doch nicht von mir verlangen das ich weiter hin für die wohnung hsfte wen was ist zumal ihr neuer ein und aus geht
Wenn der Vermieter sich nicht Bereit erklärt einen neuen Mietvertrag zu erstellen leider nicht. Das wird dieser nicht tun, denn wenn einer von Ihnen in einen finanziellen Engpass gerät kann er sein Geld vom jeweils anderen einfordern.
Die einzige Möglichkeit wäre den Mietvertrag zu kündigen und dass wird Ihre Frau/zukünftige Exfrau Ihrer Schilderung nach wohl kaum akzeptieren.
Hallo,
ich fürchte Du kommst da ohne weiteres nicht raus, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben kann einer nicht kündigen. Möglicherweise kann es in den Scheidungsvertrag/Urteil bei der Scheidung einfließen. Da sollte Dich aber dein Anwalt beraten. Wenn Du nur getrennt lebst gibt es kaum eine Chance da rauszukommen.
Gruß connection
Hallo nelson270678,
nur zu gut kann ich den Unmut in deiner momentanen Situation verstehen. So weit ich informiert bin, kannst du bei künfiger Ablehnung der Bürgschaft einen Ersatzbürgen stellen, der dir als Bürgen folgt.
Um sicher zu gehen und rechtlich nicht daneben zu liegen, wiederhole ich meinen Rat: Konsultiere bitte einen Fachanwalt für Scheidungsrecht, auch wenn dessen Rat nicht gratis zu haben ist.
Viel Erfolg, bustobaer
Hallo zuück,
Im Mietvertrag gibt es entweder einen Hauptmieter zur besagten Wohnung bzw. stehen beide im Vertrag.
Also wenn beide im Vertrag stehen, ist die beste Lösung, für Dich direkt zum Vermieter zu gehen und ihn über Deine Scheidung und dem Auszug zu informieren. Somit kündigst Du den anteiligen Mietvertrag auf.
Der Vermieter muss für sich selbst entscheiden, ob er der Frau weiter vermietet oder ihr kündigt.
da ihr ein Trennungsjahr braucht
"im Normalfall-geht aber auch anders
" steht Deiner Frau noch ein Anteil Miete zu. Dies wäre wiederum eine Möglichkeit, das der Vermieter die Frau als alleinigen Mieter akzeptiert.
Problem: Wenn die Scheidung lange dauert bzw. das Trennungsjahr länger ist, dann sitzt du auf den Mietkosten.
Mein Tipp: Scheidung einreichen mit Angabe von einer schon bestehenden Trennung von Tisch und Bett seit 01.06.2010 (Urlaubsstreit oder so… - lass Dir was einfallen! (mit Frau abstimmen-sonst geht das schief)
Vorteil dabei ist, dass die Doppelkosten per Scheidungseinreichung durch den Anwalt zum Gericht somit die finanzielle Abkopplung bei Kosten beginnt.
Das heist: Du brauchst bei Einreichung der Scheidung am Gericht dann Dich um nix mehr finanziell kümmern (außer Kinder / Kredite - Düsseldorfer Tabelle…)
Vor der Scheidung bitte immer, wie hier schon oft geschrieben, gemeinsam zum Notar gehen und alles teilen!!! (Kostenersparnis, da dann nur Drei Monatsgehälter als Berechungsgrundlage angesetzt werden)
Viel Erfolg (keine Garantie)
A. Schwan
Hallo,
natülich kommst du aus den Mietvertrag hinaus, entweder lässt dich der vermieter raus, oder du kündigst die Wohnug, auf keinen Fall Bürgen.
Gruß
zutom
hallo,
was steht im Vertrag,beide unterschrieben???mit dem vermieter reden…deine frau kann viel wollen,lach
lisa
Tut mir leid, aber da weiss ich auch nicht Bescheid…
Hallo Nelson
Ich würde nicht als Bürge im Mietvertrag bleiben.
Denn damit haftest Du genau so für die Wohnung wie Deine Frau, ob wohl Du nicht darin wohnst.
Du kommst aus dem Mietvertrag in dem Du eine Teilkündigung schreibst.
Die meisten Vermieter akzeptieren diese Kündigung, den Du hast Dich ja von Deiner Frau getrennt.
Entschuldige das ich jetzt erst Antworte,Urlaub muß auch sein.
Gruß Seppel42