Mietbürgschaft zurück bekommen

Acht Monate nach dem Auszug die Bürgschaft nicht zurück bekommen. Die Vermieterin stellt Forderung, bislang nur mündlich, schickt weder Rechnung für zwei Schranktüren in der Küche noch die Bürgschaft. In Gesprächen spielt sie Katz und Maus Spiel, immer neue Ausflüchte und Vorwände. Anspielungen an einen Prozess, verfügt über die Meldung an die Versicherung, die seinerzeits gestellt wurde, jedoch hat diese nichts anerkannt. Es handelt sich um Verschleiß, es werden neue Türen verlangt. Bereitschaft zur Zahlung in angemessener Höhe besteht, die Rechnung kommt aber nicht.

Hallo,

falls zu diesem fiktiven Fall eine Frage besteht, sollte die Frage gestellt werden.

Davon abgesehen, müsste in diesem fiktiven Fall der Inhalt dieser Bürgschaft uns zur Kenntnis gebracht werden, denn Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft.
Ist diese zeitlich befristet und wenn ja, in welcher Form?

Bis dahin, schönen Tag noch.

Forderungen des VM wegen Sachmängeln verjähren nach 6 Monaten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html

vnA

Hallo
Vielen vielen Dank! Das war sehr nett von dir mir zu schreiben. Dein Beitrag war mir eine große Hilfe.

Beste Grüße
Doris

Hallo
Vielen herzlichen Dank! Das war sehr nett von dir mir zu schreiben und für das Link. Dein Beitrag war mir eine große Erleichterung und Hilfe.

Beste Grüße
Doris