Mietbürgschaftsfrage

Hallo,

wenn ich die Mietbürgschaft für meine Tochter übernehme und das unterschreibe- wie konkret bekomme ich später diese Bürgschaft wieder zurück?
Nur, indem der andere den unterschriebenen Zettel zurück gibt?

Kann ich diese Bürgschaft irgendwie begrenzen zB zeitlich ?

lg kitty

In dem Du die Mietbürgschaft schriftlich widerufst.

Ja, wenn sich der Vermieter darauf einlässt. Man könnte die Höhe (Haftungssumme) und/oder die Laufzeit begrenzen. Zum Beispiel für das erste Mietjahr.

Nur der hat doch offenbar schlechte Erfahrung gemacht und „traut“ deiner Tochter nicht so recht ob sie immer pünktlich zahlen wird. Also will er eine Absicherung.

MfG
duck313

Hallo,

die Bürgschaft endet mit dem Ende des Mietvertrages.
Gibt eigentlich keinen Grund, diese zurückzuschicken.

Klar, aber darauf muss sich die Gegenseite natürlich einlassen.

Gruß,
Steve

das ist die Rubrik „Backen“ … wtf???

Ähm - nö. Das wäre ja eine tolle Möglichkeit, sich einer Bürgschaft zu entledigen, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist oder, in anderen Fällen, der Kredit ausgezahlt wurde.

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Bedeutet dann: die Mietbürgschaft läuft ohne zusätzliche Einschränkung so lange, wie der Mietvertrag und endet automatisch mit dessen Beendigung- richtig so?

Und wenn ich die Mietbürgschaft mittendrin entziehen wollte? Wie würde ich das machen?
Oder käme ich ohne Zustimmung des Vermieters da nicht heraus?

So sieht es aus, ja.

Hmm, lass mich mal nachdenken…
Der Sinn der Bürgschaft ist ja Sicherheit für den Vermieter. Wie könnte die gegeben sein, wenn man die Bürgschaft einfach so kündigen könnte?

Eine Option fällt mir dazu ein: Wenn deine Tochter dich beerbt, würde deine Bürgschaft enden. Diese Idee dürfte dir aber nicht gefallen.

Servus,

ja, mit Einverständnis des Vermieters kannst Du die Bürgschaft gem. § 777 BGB auf eine bestimmte Zeit begrenzen - das geht aber natürlich nur, wenn das von vornherein gemacht wird.

Schöne Grüße

MM

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Nö.

Ist eine Routinesache, bei Mietern mit beschränkter Bonität (z.B. Azubis und Studenten) eine Bürgschaft anzufordern. Das ist für den Mieter keineswegs irgendwie ehrenrührig, nicht einmal in Oberdolling oder Stamsried, und es hilft beiden Beteiligten. Sie müssen halt bloß schauen, dass der Hausmeister nichts davon mitkriegt, sonst geht sofort das hinterfotzige Getuschel hinter dem Rücken los: „Das wird auch so eine sein, ich hab gehört der Herr Oberwanger traut der auch nicht über den Weg und hat sich gleich eine Bürgschaft geben lassen - ich hab es ja gleich gedacht wie die ankam mit ihren engen Hosen und dem Ring in der Nase. Dabei ist das hier doch immer ein ehrenwertes Haus gewesen, ich frag jetzt schon, ob das jetzt sein musste, dass man so eine hereinnimmt! Und vom Mülltrennen hat die junge Dame scheint’s auch noch nichts gehört, erst kürzlich hab ich gesehen, wie sie einen Joghurtbecher in den Restmüll geworfen hat!“

Schöne Grüße

MM

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Jepp absolut usus bei Studentenvermietung.

Ich habe das mal in die Kategorie Mietrecht zu den anderen beiden Fragen verschoben :grinning:

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ach herrje- hab ich jetzt erst registriert!

dankeschön!!!