Mietbürhschaft

Hallo,

Vater bürgt für seinen Sohn und dessen Freundin, dass regelmäßig die Mietzahlung eingeht („Hiermit bestätige ich, dass ich für die regelmäßige Mietzahlung bürge“ sonst kein Text). Zeitlich keine Beschränkung angeben. Nun wird die Wohnung fristgemäß (von beiden) gekündigt. Endet die Mietbürgschaft nun automatisch mit Ende des Mietverhältnisses. Müssen die Mieter in Ihrer Kündigung angeben, dass die Mietbürgschaft endet und diese herausverlagen. Wie sollten sie handeln?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!!
LG Ody

Eine Bürgschaft ist streng akzessorisch zur Hauptschuld, d.h. sie besteht nur, solange die Hauptschuld besteht. Endet der Mietvertrag, gibt es keine Ansprüche mehr daraus - und die Bürgschaft wird gegenstandslos.

Levay