Ist es rechtens, wenn der Vermieter einer Wohnung im Mietvertrag für den Mieter eine Mindestmietdauer ( z.B. 4 Jahre) festlegt und dabei gleichzeitig für diesen Zeitraum den Mietpreis konstant hält?
ja mit ordnungsgemäßen Mietvertrag und Einigung.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich weiß jetzt bescheid, aber ehrlich gesagt, hätte ich dieses Ergebnis nicht erwartet, aber ich akzeptiere es, muß ich ja. Danke nochmals.
Hallo,
ich weiß da leider auch nicht wirklich Bescheid. Ich weiß zwar, dass man eine Mietbefristung z.B. max. 4 Jahre machen kann - aber eine Mindestmietdauer???
Kann ich mir fast nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Eine konstanthaltung der Miete ist natürlich toll für einen festgelegten Zeitpunkt, aber was ist wenn man aus beruflich oder privaten Gründen vorzeitig aus dem Vertrag raus will. Gibt es da eine Klausel dazu?
Tut mir leid, dass ich nicht wirklich weiterhelfen kann.