Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
Eine Wohnung habe ich gesehen, die mit 150 qm Wohnfläche angegeben ist, aber wenn ich mir der Skizze der Wohnung anschaue mit QM-Angabe und mir sie zusammen addiere, also auch der BALKON, dann käme ich auf 150 qm, ohne Balkon etwa 130 qm.
weiss jemand, ob der Balkon zur „Wohnfläche“ zählt ?
Die Nebenkosten wird doch aus der „Wohnfläche“ berechnet, stimmt’s ?
Danke für die Antworten im voraus.
Grüße
Loren
Hallo Loren
Leider kann ich zu diesem Thema keine Antwort geben. Mein Fachgebietmist das Leasing und die Vermietung von gewerblichen Wirtschaftsgütern
Viel Grüße
Guten Tag
und danke für die Anfrage.
Ja, der Balkon und Terrasse gehören immer zur Wohnfläche. Jedoch dürfen von der tatsächlichen Fläche des Balkons oder der Terrasse nur 50% bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden. Das heißt, ist ein Balkon 20 qm tatsächlich groß, dann dürfen in der Berechnung und im Mietvertrag nur 10 qm dafür berechnet und veranschlagt werden.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Exklusiv Haus