Miete

Liebe/-r Experte/-in,
kennt sich jemand mit der Mietschuldenfreiheitserklärung aus.
wollen die Mietwohnung kündigen, da sehr laut und teilweise unsicher.
Haben seit 09/10 die Miete gemindert. Die Verursacher
wurden gekündigt. Zur bevorstehenden Räumungsklage stehen
wir dem Vermieter, vertreten durch Rechtsanwalt, als Zeugen zur Verfügung. Jetzt bekommen wir keine positive
Mietschuldenfreiheitserklärung. Der Vermieter spricht von Mietschulden, was gerichtlich noch geklärt wird.
Für die Mithilfe, und der (angebotenen) Mietminderung
werden wir jetzt zur Rechenschaft gezogen?? Weiß jemand Bescheid?? Frdl. Gruß

Wenn sie dem Vermieter die " Belästigung " schriftlich angezeigt haben und dies nachweisen können , sowie eine angemessene Frist zur Abstellung gesetzt hatten ist eine Mietminderung zulässig .Andernfalls hat der Vermieter Anspruch auf Ausgleich .
MfG G.Ziesche

Danke für die Antwort. Ja, ich hatte dies schriftlich getan, nach über einem Jahr der Duldung. Und auf Anraten des Vermieters selbst. Der meinte ich solle eine Mietminderung machen, dann holt er sich das Geld vom gekündigten Mieter, da es, wie es aussieht zur Räumungsklage kommen wird. Dem ist jetzt auch so, da er nicht auszieht.
Gibt es seitens des Vermieters eine Frist in der er mir
nun andeutet, das ein Gericht darüber entscheidet??
Und was ist mit der Mietschuldenfreiheitserklärung?

Hallo,

wie es rechtlich mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist, weiß ich nicht. Ich denke aber, es ist reichlich unklar. Es gibt verschiedene Urteile über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Bescheinigung.

Aber mal zum Vorgang: Was heißt, (angebotene) Mietminderung? Hat sie euch der Vermieter angeboten?

Ich denke mal, rechtlich wird das Ganze zum Mietende zu entscheiden sein. Dann verbleibt entweder eine Mietschuld auf eurer Seite, die dann zurecht in der Bescheinigung als solche auftaucht, oder es bleibt eben keine.

Hallo, und danke für die Antwort
ZITAT:Aber mal zum Vorgang: Was heißt, (angebotene) Mietminderung? Hat sie euch der Vermieter angeboten?ja,
das hat er.Die Minderung erfolgte wegen eines Mieters.
VM hat ihm nicht nur aus diesem Grund gekündigt.Er zieht jedoch nicht aus. VM hat Rechtsanwalt beauftragt, wegen Räumungsklage.Der RA hat mir geschrieben, daß ein eigenes Interesse besteht den Mieter raus zu klagen und bat mich als Zeugen auszusagen. Ich habe gedacht, damit ist die Minderung anerkannt. Nun sieht es so aus, daß der VM gegen mich klagt? Was kann denn jetzt geschehen?

Der Vermieter klagt gegen Dich? Wegen der Mietminderung? Kannst Du belegen, warum gemindert wurde? Zur Not hilft es auch, die ausstehende Miete nachzuzahlen, es kann ja kein Vermögen sein, seit 09/10…

Danke, Einstein, kannst du mir vielleicht sagen wer stellt fest, dass Mietminderung Mietschulden sind?
Das darf doch ein Vermieter nicht einfach behaupten, oder?
Miete wird auf keinen Fall nachgezahlt. Sind 2 Mietparteien die gemindert haben. Deshalb erfolgte auch die fristl. Kündigung der Verursacher. Da waren wir uns mit dem VM einig. Der Vormermieter hatte schon mal vor 4 Jahren eine Räumungsklage gegen den Verursacher d. Mängel angestrebt. Der neue VM hat die Weiterführung versäumt.

Der Vermieter klagt gegen Dich? Wegen der Mietminderung?
Kannst Du belegen, warum gemindert wurde? Zur Not hilft es
auch, die ausstehende Miete nachzuzahlen, es kann ja kein
Vermögen sein, seit 09/10…

Hallo,
zu erst würde ich dem Vermieter klar machen das ich als Zeugen zurück treten würden, wenn er die Erklärung nich ordnungs gemäß ausfüllt, aber zum anderen werden erst die Mietminderungsgründe von Gericht überprüft ob sie auch in angemessener weise gemindert wurden ( es könnte sein das die Minderung zu hoch angesetz wurde, dann liegt eine Mietschuld vor) also schwieriege Sache ambesten im Anwalt und co.

viel glück!

Wenn er mit der Mietminderung einverstanden war , was anzunehmen ist , wenn über längere Zeit dagegen nicht interveniert hat , dann müsste es auch die die Bescheinigung geben .Aber ein Verpflichtung für den Vermieter gibt es natürlich nicht.