Miete

Liebe/-r Experte/-in,

also folgendes
Es wurde ein Mietvertrag telefonsich zwischen Mieter
und Vermieter geklärt. Darauf sollte der Mieter einen
Vertrag aus dem Schreibwarenhandel besorgen und
ausfüllen (zb Mietskosten).
Daraufhin hat der Mieter den unterschrieben Vertrag an
den Vermieter geschickt.
Dieser hat nun aber den Vertrag geändert (zb leicht
erhöhte Kosten) und unterschrieben an den Mieter
geschickt.
Dazu kommt noch dass in der headline also im betreff
zwischen wem der Vertrag geregelt ist kein Name vom
Vermieter eingetragen ist (nur unterschrift auf der
letzten Seite vorhanden).

Ist dieser Mietvertrag nun wirkend oder kann er
frühzeitig gekündigt werden?
vielen dank
würde mich über antworten freuen

ps: es sind zumidnest kopien des ersten vertrages
vorhanden…

Hallo lubastrez,

der Vermieter hat ja auf der letzten Seite unterschrieben- ist der Name leserlich? Wenn ja, würde ich behaupten er ist rechtsgültig.
Um sicher zugehen, würde ich den Vertrag einfach bzgl. des Namens ergänzen, unterschreiben und dem Vermieter zufaxen.

Ob eine frühzeitige Kündigung möglich ist, kann ich leider nicht sagen. Ich glaube eher nein.
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß suzet

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,guten Tag
Grundsätzlich ist hier kein Vertrag zustande gekommen.
Aber ich lese da was von Kopien des ersten Vertages. Da kann man eventuell eine Verlängerung des Vertrages vermuten.Wenn vorher schon ein Vertrag bestand, könnte man es so auslegen.War das so? bitte nochmals um Antwort.
mit freundlichen Gruß a.g.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe/-r Experte/-in,

also folgendes
Es wurde ein Mietvertrag telefonsich zwischen Mieter
und Vermieter geklärt. Darauf sollte der Mieter einen
Vertrag aus dem Schreibwarenhandel besorgen und
ausfüllen (zb Mietskosten).
Daraufhin hat der Mieter den unterschrieben Vertrag

an

den Vermieter geschickt.
Dieser hat nun aber den Vertrag geändert (zb leicht
erhöhte Kosten) und unterschrieben an den Mieter
geschickt.
Dazu kommt noch dass in der headline also im betreff
zwischen wem der Vertrag geregelt ist kein Name vom
Vermieter eingetragen ist (nur unterschrift auf der
letzten Seite vorhanden).

Ist dieser Mietvertrag nun wirkend oder kann er
frühzeitig gekündigt werden?
vielen dank
würde mich über antworten freuen

ps: es sind zumidnest kopien des ersten vertrages
vorhanden…

Hallo,guten Tag
Grundsätzlich ist hier kein Vertrag zustande gekommen.
Aber ich lese da was von Kopien des ersten Vertages.

Da kann

man eventuell eine Verlängerung des Vertrages

vermuten.Wenn

vorher schon ein Vertrag bestand, könnte man es so
auslegen.War das so? bitte nochmals um Antwort.
mit freundlichen Gruß a.g.

Nein das haben Sie falsch verstanden… ich habe mich
auch etwas umständlich ausgedrückt.
Damit meinte ich den Vertrag zum Zeitpunkt als nur der
Mieter unterschrieben hat und die Unterschrift des
Vermieters noch gefehlt hat.

Guten Tag
Im Mietvertrag muss die Anschrift des Mieters und Vermieters stehen, sonst ist es kein Vertrag.
Sie haben eine mündliche Abmachung, die aber im Ernstfall nicht gilt.Sie können somit vom Vertrag zurücktreten wenn Sie wollen.Wenn Sie das vorhaben dann bitte gleich. Wenn Sie zulange warten haben Sie den Vertrag stillschweigent „gedultet“
ich grüße Sie a.g.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
etwas zweideutig die Anfrage
a) normale Kündigungsfristen
b) soll der MV denn überhaupt Bestandskraft haben ?
MfG
Jambahippo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
etwas zweideutig die Anfrage
a) normale Kündigungsfristen
b) soll der MV denn überhaupt Bestandskraft haben ?
MfG
Jambahippo

Ich wollte eigtl nur wissen, ob durch diesen formalen
Fehler(kein Vertragspartner, nämlich der Vermieter in
der Kopfzeile) und aufgrund der einseitigen Änderung
des Vermieters die Kündigungsfrist von 3 monaten
umgangen und somit sofort das Mietverhältnis beendet
werden kann.
Demnach wäre es wünschenswert wenn der Mietvertrag
keine Bestandskraft hat.

mfg
lubastrez

Ps: eine Änderung war zb: die Mietskosten von 220 warm
auf kalt geändert(den Betrag der nebenkosten dann
einfach in den Vertrag geschrieben ohne Zustimmung des
Mieters) … es wurde vorher mündl vereinbart, dass es
keine weiteren Kosten gibt und sogar so in den Vertrag
ursprgl übernommen (wurde vom Vermieter einfach
gestrichen)