Miete aus Immobilienvermögen, kein Wohnsitz im Inland

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Besteuerung von Mieteinkünften.

Eine im Ausland lebende und arbeitende Person investiert in Deutschland in eine Immobilie zwecks Renditeanlage.
Welches Finanzamt ist in diesem Fall für die Versteuerung der Mieteinkünften zuständig.Gelten die gleichen Vorteile i.S. von Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen? Freibeträge?

Wie wird die Steuerbemessungsgrundlage berechnet? Gibt es hier einen pauschalen Steuersatz oder wird aufgrund des Einkommens im Ausland die Basis gebildet?

Vielen Dank,
MfG
S.

Moin!

Die im Ausland lebende Person wäre mit ihren Mieteinkünften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Sie zahlt in Deutschland deutsche Einkommensteuer aber nur auf ihre deutschen Vermietungseinkünfte.

An der steuerlichen Absetzbarkeit von Abschreibung, Kreditzinsen, etc. ist nichts anders als es bei einer „normalen“ unbeschränkt steuerpflichtigen Person ist.

Die Besteuerung als beschränkt steuerpflichtiger ist vom Steuertarif her ein wenig anders. Als beschränkt steuerpflichtiger hat man keinen Grundfreibetrag, der Rest ist aber gleich. Das bedeutet dass man vom ersten Euro „Gewinn“ bereits Einkommensteuer berappen muss.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der erworbenen Immmobilie.

Gruß derschwede77