Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Besteuerung von Mieteinkünften.
Eine im Ausland lebende und arbeitende Person investiert in Deutschland in eine Immobilie zwecks Renditeanlage.
Welches Finanzamt ist in diesem Fall für die Versteuerung der Mieteinkünften zuständig.Gelten die gleichen Vorteile i.S. von Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen? Freibeträge?
Wie wird die Steuerbemessungsgrundlage berechnet? Gibt es hier einen pauschalen Steuersatz oder wird aufgrund des Einkommens im Ausland die Basis gebildet?
Vielen Dank,
MfG
S.