Ziehe nun aus einem gemietetem Haus aus in dem ich 2 Jahre gelebt habe. Der Vermieter verlangt von mir das gesamte Haus zu renovieren. Im Mietvertrag steht lediglich die Klausel, dass nur Schönheitsreperaturen bis zu einer Höhe von 300 DM dem Mieter zu Lasten gelegt werden.
Im Wohnzimmer wurde geraucht, dass dort die Rauhfasertapete neu geweisst werden muss ist klar, aber ich sehe es nicht ein, das gesamte Haus zu renovieren zumal in den anderen Etagen nicht geraucht wurde und in anderen Zimmern auch nicht.
Wie sieht das rechtlich aus - was liegt in meiner Pflicht und was nicht?
Ziehe nun aus einem gemietetem Haus aus in dem ich 2 Jahre
gelebt habe. Der Vermieter verlangt von mir das gesamte Haus
zu renovieren. Im Mietvertrag steht lediglich die Klausel,
dass nur Schönheitsreperaturen bis zu einer Höhe von 300 DM
dem Mieter zu Lasten gelegt werden.
Was steht wirklich im Mietvertrag ? Die Informationen reichen für eine Beantwortung nicht. Wer hat bei Einzug renoviert ? Sind Fristen vereinbart, nach denen renoviert werden soll ? Ist eine Quotenklausel vereinbart ? Was ist im Fall eines Auszuges vereinbart ? Gibt es neben den Formularklauseln einen handschriftlichen Eintrag ( sogenannte Individualvereinbarung ) ?
Im Wohnzimmer wurde geraucht, dass dort die Rauhfasertapete
neu geweisst werden muss ist klar, aber ich sehe es nicht ein,
das gesamte Haus zu renovieren zumal in den anderen Etagen
nicht geraucht wurde und in anderen Zimmern auch nicht.
Wie sieht das rechtlich aus - was liegt in meiner Pflicht und
was nicht?
laut neuester Rechtsprechung ist die Klausen über eine Renovierung bei Auszug ( vertraglích vereinbart) zusammen mit der regelmäßigen Renovierung unwirksam, da " der Mieter in diesem Fall unangemessen Benachteiligt werde" Glaube, dass ist sogar vom BGH bestätigt worden
Gruss
bernd
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das Urteil des BGH vom 14.05.2003 VIII ZR 308/02 trifft hier nicht zu.
Dieses Urteil trifft auch nur dann zu, wenn zwei Klauseln in einem Mietvertrag im Zusammenwirken eine unangemessene Benachteiligung ergeben. Der vom BGH entschiedene Fall hatte zur Grundlage, dass der Vermieetr, ohne Rücksicht auf durchgeführte Schönheitsreparaturen zum Auszug erneut die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangt hat und hierbei eine bestimmte Regelung getroffen hat, die nicht zulässig ist.
Gruss Günter
Ziehe nun aus einem gemietetem Haus aus in dem ich 2 Jahre
gelebt habe. Der Vermieter verlangt von mir das gesamte Haus
zu renovieren. Im Mietvertrag steht lediglich die Klausel,
dass nur Schönheitsreperaturen bis zu einer Höhe von 300 DM
dem Mieter zu Lasten gelegt werden.
Im Wohnzimmer wurde geraucht, dass dort die Rauhfasertapete
neu geweisst werden muss ist klar, aber ich sehe es nicht ein,
das gesamte Haus zu renovieren zumal in den anderen Etagen
nicht geraucht wurde und in anderen Zimmern auch nicht.
Wie sieht das rechtlich aus - was liegt in meiner Pflicht und
was nicht?
Danke für Antworten
Hallo,
laut neuester Rechtsprechung ist die Klausen über eine
Renovierung bei Auszug ( vertraglích vereinbart) zusammen mit
der regelmäßigen Renovierung unwirksam, da " der Mieter in
diesem Fall unangemessen Benachteiligt werde" Glaube, dass
ist sogar vom BGH bestätigt worden